Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Kreis Borken erneuert die Fahrbahn der Kreisstraße K 1.9 (Franzstraße/Büngerner Straße) im Stadtgebiet Bocholt.
Die Arbeiten umfassen das Abfräsen der alten Asphaltdecke, den Einbau einer neuen Frostschutzschicht sowie drei neuer Asphaltschichten (Trag-, Binder- und Deckschicht). Zusätzlich werden zwei Schadstellen im angrenzenden Radweg erneuert.
Die Bauzeit liegt in den NRW-Herbstferien 2026 (19.10. – 30.10.2026). Während der Arbeiten sind Fahrbahn und Radweg voll gesperrt; Zufahrten zu zwei ortsansässigen Firmen bleiben halbseitig erreichbar.
Bieter müssen ein vollständiges Angebot bis zum 09.09.2026 um 10:00 Uhr (MESZ) einreichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBauzeit und Sperrungen
Die Bauarbeiten sind in den NRW-Herbstferien 2026 vom 19.10.2026 bis 30.10.2026 auszuführen. Während der Bauzeit sind die K 1.9 und der begleitende Radweg vollständig gesperrt. Die Zufahrten zu den Firmen Fendrich und Würth müssen aus nördlicher Richtung halbseitig ermöglicht werden. Anlieger bleiben während der gesamten Bauzeit erreichbar; die Müllabfuhr wird vom Auftragnehmer koordiniert.
Deckschicht-Verbot: Vom 01.10. bis 30.04. dürfen Deckschichten nur mit Zustimmung des Auftraggebers eingebaut werden.
Baumschutz: Im Zeitraum 01.03. – 30.09. dürfen Bäume und Sträucher nicht beseitigt werden.
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Baufeldräumung und Fräsarbeiten
Erdarbeiten und Frostschutzschicht
Asphaltarbeiten
Pflasterarbeiten und Sonstiges
Qualitätssicherung und Dokumentation
Umwelt-, Baum- und Gewässerschutz
Voruntersuchung / Schadstoffklassifizierung
Die Fahrbahnerneuerung basiert auf einer Voruntersuchung mit Kernbohrungen (Ø 150 mm) und Schürfen bis 0,75 m unter Fahrbahnoberkante. Die chemische Analyse (PAK, Phenolindex, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe) wurde gemäß RuVA-StB 01/05, ErsatzbaustoffV, Deponieverordnung und BBodSchV bewertet. Die Ergebnisse liefern die Verwertungsklassen (A, >RC-3, >BM-0*, BM-F2) und Abfallschlüssel (17 03 02, 17 05 04) für die Entsorgung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit
Der Bieter muss mit der Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 107) bestätigen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Es gelten die Zuverlässigkeitsanforderungen nach § 123 ff. GWB.
Fachliche Qualifikationen (technisches Personal)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eigenerklärung zur Eignung verlangt Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Konkrete Mindestanforderungen (z. B. Mindestumsatz, Betriebshaftpflicht) sind in den vorliegenden Unterlagen nicht beziffert.
Technische Leistungsfähigkeit
Die Eigenerklärung zur Eignung verlangt Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Konkrete Anforderungen (z. B. Referenzen, Personalstärke, Geräteausstattung) sind in den vorliegenden Unterlagen nicht spezifiziert.