Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) erneuern insgesamt 11 Verkehrsfahrtreppen in drei U-Bahn-Stationen. Die Maßnahme ist in drei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst 6 Fahrtreppen an der Station Hauptwache, Los 2 umfasst 2 Fahrtreppen an der Station Dom/Römer und Los 3 umfasst 3 Fahrtreppen an der Station Konstablerwache. Bieter können für einzelne oder alle Lose Angebote abgeben.
Je Fahrtreppe sind die Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altanlage, die Lieferung einer werksgefertigten, wetterfesten Neuanlage sowie die betriebsfertige Montage inkl. TÜH-Abnahme zu erbringen. Zusätzlich ist ein 5-jähriger Wartungsvertrag pro Fahrtreppe abzuschließen.
Wichtige Fristen:
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis. Es werden 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Geschäftsjahren benötigt (mind. 1 aus Europa). Bauzeit pro Fahrtreppe max. 7 Wochen (pönalisiert).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsame Leistungsbestandteile je Fahrtreppe
Demontage und Entsorgung der Bestandsanlage inkl. Abtransport, fachgerechter Entsorgung und Nachweisführung (Auftraggeber behält sich Ausbau von Teilen für Eigengebrauch vor).
Lieferung einer werksgefertigten, wetterfesten Verkehrsfahrtreppe gemäß Technische Bedingungen Register 3/IV (Definition Register 3), inkl. Grundausstattung, wartungsarme Stufenketten, Handlauf 79 mm, Balustraden beidseitig aus Chrom-Nickel-Stahlblech 2 mm geschliffen, Teilaußenbekleidung (wenn vorhanden) aus Chrom-Nickel-Stahlblech geschliffen, automatische Wiederbereitschaftsschaltung.
Betriebsfertige Montage einschließlich Anfahrt und Transport, Fugenanschlüsse an Böden und Wänden komplett wiederherstellen, Einbau der Schaltschränke für elektrische Steuerungen.
Abnahme durch die TÜH (Technische Überwachung Hessen) gemäß Anlage b) inkl. Belastungsprobe (Prüfgewichte und Hilfspersonal durch Hersteller beizustellen) und Messung elektrischer Schutzmaßnahmen.
Gemeinsame technische Parameter: Drehstrom 400 V 50 Hz, Fördergeschwindigkeit 0,5 m/s, Förderrichtung im Dauer- und Stand-By-Betrieb nach Wahl des Auftraggebers, kein fahrgastabhängiger Betrieb.
Dokumentation (6 Wochen nach Auftragsvergabe)
Folgende Unterlagen sind spätestens 6 Wochen nach Auftragsvergabe vorzulegen:
1. Statische Berechnung zur Einbringung der Fahrtreppe in das Bauwerk
2. Details zu Befestigungs- und Zugpunkten inkl. statischer Berechnung und Prüfbericht
3. Vergleich der Auflagerlasten (vorher/nachher)
4. Einbauzeichnung des Herstellers (Neuanlage)
5. Bau- und Montageablaufplan
6. Bauteilmaße / Versandmaße der Fachwerkteile
7. Prüfbericht zur statischen Berechnung für das Fahrtreppentragwerk
8. Festigkeits- und Stabilitätsnachweis der Fahrtreppenkonstruktion
9. Stammdatenblatt / Beschreibung der Fahrtreppe
10. Montageanweisungen
11. Zulassung Anker etc.
12. Weitere Nachweise falls erforderlich
Zusätzlich: Konstruktionszeichnungen Fahrtreppengerüst inkl. Lastangaben und statischer Berechnung, Standfestigkeitsnachweis der Hauptträger, Aufbauplan der Verteilung, Übersichtsschemata und Stromlaufpläne der Steuerung/Meldung/Überwachung. Bei SPS-Steuerungen: Programm in AWL mit Querverweisliste und FUP oder KOP, 3-fach zur Prüfung und Genehmigung. Aktuell gültige Zulassungsbescheinigung für Schweißarbeiten an Stahlprofilen nach DIN 4100 bzw. DIN 4115.
Planung, Termine und Logistik
Ausführungs- und Terminplan gemäß §5 Abs. 1 VOB/B mit vollständigem Ablauf und Meilensteinen (Außerbetriebnahme/Baustelleneinrichtung, Abschluss Montage-/Umbauarbeiten, Inbetriebnahme, Abnahmebereitschaft). Finaler Bauzeitenplan wird innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsvergabe in Abstimmung mit der VGF erstellt.
Werkplanung inkl. statischer Nachweise innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsvergabe. Prüfung der Genehmigungsunterlagen durch VGF, Prüfstatiker und technische Aufsichtsbehörde dauert mindestens 10 Kalenderwochen. Beginn der Ausführung der ersten Fahrtreppe spätestens 25 Wochen nach Zuschlagserteilung.
Bauzeit pro Fahrtreppe: maximal 7 Wochen ab Bauzaunerstellung bis zur schriftlichen Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF (pönalisiert). Bei Überschreitung 0,1667 % pro Werktag vom nicht nutzbaren Leistungswert, max. 5 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe.
Vertragslaufzeit: 01.09.2026 bis 15.11.2027. Gewährleistung 5 Jahre ab schriftlicher Abnahme, für Stufenkette und Antrieb 60 Monate ab Abnahme.
Baustellenabwicklung und Nebenanforderungen
Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie der VGF (Stand 08/2023). Einhaltung der Brandschutzordnung für unterirdische Verkehrsanlagen. Aufzüge im Brandfall nicht nutzen; Ersatzmaßnahmen bei Sperrung von Treppenanlagen.
Beweissicherung: Zustandsfeststellung mit Fotos und Beschreibungen vor Beginn und nach Abschluss der Baumaßnahme, Übergabe an VGF.
Baustellenlogistik: Materiallieferungen sind für direkten Einbau zu disponieren (keine Zwischenlagerung durch VGF gestellt). Tägliche Beseitigung des anfallenden Schutts, Containerbereitstellung, Entsorgungsnachweise unaufgefordert an VGF. Baustelleninterne Absicherung (tägliche Kontrolle, Unfallgefahren sofort beseitigen). Sicherung der durchgängigen Erreichbarkeit für Fußgänger, Lieferverkehr, Feuerwehrzufahrten.
Verkehrssicherung: Genehmigungen Straßenverkehrsbehörde, Verkehrslenkungsmaßnahmen.
Schulung: Einweisung und Schulung des Wartungspersonals (10 Mitarbeiter, 1 Tag) – Schulungskonzept spätestens bis zum Beginn des Testbetriebs vorlegen, Schulungsmaßnahmen bis zur Inbetriebnahme der ersten Fahrtreppe abgeschlossen. Baubesprechungen mindestens alle 4 Wochen.
Wartungsvertrag (5 Jahre pro Fahrtreppe)
Vertragslaufzeit: 5 Jahre ab Abnahme der jeweiligen Fahrtreppe. Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Wartungsumfang: Zweimonatige Wartung und Inspektion (nach DIN 31051 und herstellerspezifische Vorgaben), betriebsmäßige Prüfung aller Teile, Beseitigung betriebsüblicher Verunreinigungen, Ölwechsel inkl. Lieferung des Öls, Ersetzen von Bauteilen/Baugruppen (nur Originalteile), Dokumentation aller Wartungsarbeiten, Bereitstellung von Fachkräften und Hilfsmitteln für TÜV-Prüfungen.
Störungsbeseitigung: Beginn innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung vor Ort, Abschluss innerhalb von 48 Stunden. Nach 48 Stunden ohne Behebung: 500 EUR/Tag Entschädigung (bei Fahrtreppenausfall).
Versicherung: Betriebshaftpflichtversicherung, Nachweis spätestens 2 Wochen nach Vertragsschluss. Ölwechsel spätestens nach Vollendung des 4. Jahres und vor Vertragsende.
Sicherheiten und Bürgschaften
Alle Bürgschaftsformulare auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärungen
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Nachunternehmer: Bei Einsatz Verzeichnis über Leistungen (Art und Umfang) mit Angebot einzureichen; Verpflichtungserklärung zu Leistungen anderer Unternehmer (104a) und ggf. wirtschaftliche Eignungsleihe (104b).
3 Referenzprojekte: ausgeführte Fahrtreppenfertigungen mit Komplettaustausch, komplett werksgefertigte und wetterfeste Verkehrsfahrtreppen, in technischer Aufgabenstellung und Fertigungsvolumen gleichwertig
Mindestens 1 Referenz aus dem europäischen Raum. Pro Referenz anzugeben: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, Liefer-/Erbringungszeitpunkt, Auftraggeber. Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen.
Fahrtreppen-Komplettaustausch, werksgefertigt, wetterfest – gleichwertig zu 6 Fahrtreppen
Mind. 1 Referenz aus europäischem Raum
Fahrtreppen-Komplettaustausch, werksgefertigt, wetterfest – gleichwertig zu 2 Fahrtreppen
Mind. 1 Referenz aus europäischem Raum
Fahrtreppen-Komplettaustausch, werksgefertigt, wetterfest – gleichwertig zu 3 Fahrtreppen
Mind. 1 Referenz aus europäischem Raum