Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBei dieser öffentlichen Ausschreibung handelt es sich um eine Bauleistung im Straßenbau im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH).
Worum es geht: Bestehende Schutzplanken, Anfangs-/Endkonstruktionen und Leitpfosten entlang der Bundesstraße B5 (ab Übergang A23/B5 bis Anschlussstelle Hemme, ca. 9,6 km) und auf zwei Brückenbauwerken (BW 1720 501 und BW 1720 502) werden abgebaut und durch neue Fahrzeugrückhaltesysteme aus Stahl ersetzt. Die Bauarbeiten sind zeitlich eng begrenzt (Planung: 11.11.2026 – 04.12.2026).
Was zu tun ist:
Hinweis: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es gibt nur ein Los (keine Aufteilung in Fachlose).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H. auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und Vorbereitung
Einrichten und Räumen der Baustelle für sämtliche LV-Abschnitte (Zufahrt vorhanden).
Suchgräben herstellen in den Boden-Homogenbereichen B2 und B3, Tiefen bis 1,25 m und 1,25–1,75 m, jeweils 30 m³, Aushub einbauen und verdichten.
Abbau bestehender Schutzeinrichtungen
125 m einfache Stahl-Schutzplanken (Profil A, Pfosten 4,00 m, Holm A) abbauen.
200 m Stahl-Schutzplanken mit Motorradschutz abbauen.
2 Stück Anfangs-/Endkonstruktionen aus Stahl (Regelabsenkung 12,00 m) abbauen.
25 Aufsatzleitpfosten abbauen.
Anfallende Teile fachgerecht verwerten.
Neubau Fahrzeugrückhaltesysteme am Fahrbahnrand
Neubau rund 13.337 m neue Stahl-Schutzeinrichtungen am äußeren Fahrbahnrand, unterteilt in mehrere Systeme mit Aufhaltestufen N2, H1 und H2 sowie Wirkungsbereichen W2 bis W5, Anprallheftigkeitsstufe A, z. B.:
Lieferung aller Materialien, alle Transporte zwischen Be-/Entladestelle, Lager und Baustelle.
Aufstellung in standfestem Bankettmaterial, Anforderungen gemäß DIN EN 1317 (keine gelösten Teile > 2 kg, keine formaggressiven Teile).
Anfangs-, End- und Übergangskonstruktionen
34 Stück AEK (mind. P2 A, x1/y1, Z1, A).
4 Stück AEK (mind. P2 A, x1, max. y2, Z2, A).
Je 1 zusätzliche AEK für die Systeme N2/W3, H2/W4 (zugeordnete Zulage).
11 Stück Übergangskonstruktionen H1 auf H2 (3 Stück + 8 Stück als Zulage).
Brückenbauwerke BW 1720 501 und BW 1720 502
160 m Super-Rail-BW-System (Stahl, mind. H2, max. W4, max. Anprallheftigkeitsstufe B) auf den Brückenbauwerken BW 1720 501 und BW 1720 502.
8 Stück Dilatationsstöße mit 320 mm Bewegung als Zulage.
Pfostenabstand 1,33 m.
Berücksichtigung von DIN EN 1991-2 für Brückenbauteile.
Leitpfosten und Markierungselemente
250 Stück Aufsatzleitpfosten aus PE-HD (Höhe 0,55 m, Mindestwandstärke 3 mm), retroreflektierend weiß, Typ R1, Klasse RA 2.
85 Stück Aufsatzleitpfosten mit vertikalem Stationszeichen, gleiche Spezifikation.
Temperaturbeständig −40 °C bis +80 °C, UV-beständig.
Zusätzliche Nebenleistungen
Vermessungsleistungen in Eigenverantwortung des Auftragnehmers (Bestandsvermessung, 2-fach Papier und digital).
Koordinierung mit parallel laufenden Fachlosen (Arbeitsstellensicherung, Erd- und Straßenbau, Markierung).
Beweissicherung (Zustandserfassung vor und nach Ausführung).
SiGe-plan-relevante Angaben und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Stellung von Baustrom und Bauwasser auf Kosten des Auftragnehmers.
Abfallentsorgung mit Nachweisführung.
Nicht im Leistungsumfang (andere Fachlose)
Fahrbahnerneuerung (Erd- und Straßenbau).
Arbeitsstellensicherung (Verkehrssicherung).
Fahrbahnmarkierung.
Brückeninstandsetzungsarbeiten an BW 1720 501 und BW 1720 502 (eigenes Fachlos).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Nachweis gemäß § 6a VOB/A über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit – über HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Persönliche und rechtliche Eignung
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen (keine schweren Verfehlungen, keine Strafen > 3 Monate Freiheitsstrafe oder Geldbuße > 2.500 €).
Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren läuft (rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, falls zutreffend).
Auf Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung Handwerksrolle oder IHK, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des geforderten Mindest-Jahresumsatzes sowie des eigenen Jahresumsatzes der letzten 2 Jahre.
Auf Verlangen: Bestätigung des Umsatzes durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse/Gewinn- und Verlustrechnungen.
Möglichkeit der Eignungsleihe wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit (z. B. durch Nachunternehmer).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen vergleichbarer Bauleistungen (vorzugsweise Fahrzeugrückhaltesysteme/Schutzplanken), ausgeführt in den letzten 5 Kalenderjahren – empfohlen mindestens 3 Referenzen mit Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des eigenen Anteils, Ausführungszeitraum und Auftraggeber.
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen und mit Angabe des technischen Leitungspersonals.
Möglichkeit der Eignungsleihe technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit.
Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal
Geprüfte Montagefachkraft für Fahrzeugrückhaltesysteme gemäß ZTV FRS (mit Angebotsabgabe nachzuweisen, sofern FRS im LV enthalten).
Geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M (ausländische Bieter: gleichwertiger Nachweis).
Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS.
Verantwortlicher Bauleiter (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B, § 57 LBO Schleswig-Holstein) und ständiger verantwortlicher Schachtmeister/Polier (Lohngruppe 6).
Produkt- und Baustoffnachweise
Benennung der zur Verwendung kommenden Schutzeinrichtungen für die jeweiligen Streckenbereiche mit Angebotsabgabe.
Technischer Nachweis: Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen gemäß BASt-Vorgaben (Einzelnachweis oder Bezugnahme auf BASt-Übersichtsliste).
CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1317 und positive Listung in der BASt-Übersichtsliste.
Eignungsprüfungen und Zulassungsbescheide für Baustoffe (3-fach, spätestens 2 Wochen vor erster Verwendung).
Auf Verlangen: Produktdatenblätter benannter Fabrikate, Preisermittlungsunterlagen, Urkalkulation.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Benennung eines SiGeKo mit Qualifikation nach RAB 30 bei Auftragserteilung.
Verbindliche Teilnahme an mindestens wöchentlichen Baubesprechungsterminen.
Verbindlichkeiten zu Nachhaltigkeit und Compliance
Holzprodukte müssen FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein.
Verpflichtungserklärung gemäß § 4 VGSH für Bieter, Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften.
Pauschalierter Schadenersatz 15 % der Abrechnungssumme bei nachgewiesener unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung.
Organisation und Sprache
Angebot in deutscher Sprache; alle Erklärungen und Kommunikation in deutscher Sprache.
Ständige anwesende Person mit deutschen Sprachkenntnissen auf der Baustelle.
Verbindliche Benennung eines Vertreters des Auftragnehmers vor Ausführungsbeginn.
Zuschlags- und Verfahrensbedingungen
Nebenangebote und mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Eingang der Angebote elektronisch über e-vergabe-sh.de bis 03.09.2026, 09:00 Uhr.
Bindefrist bis 02.10.2026.
Sicherheiten nach Zuschlag: Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme.
Vergleichbare Bauleistungen (Fahrzeugrückhaltesysteme / Schutzplanken)
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des eigenen Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber; gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung auf Verlangen der Vergabestelle