Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover, saniert die Fahrbahn der Bundesstraße B217 zwischen Weetzen Nord und Ronnenberg auf rund 1,7 km Länge. Die alte Asphaltdecke wird abgefräst und durch neue Binder- und Deckschichten ersetzt, Bankette werden profiliert, Entwässerung, Markierungen, Schilder und Lichtsignalanlagen erneuert sowie eine Dauerzählstelle und eine Glättemeldeanlage wiederhergestellt.
Die Baumaßnahme ist in zwei Lose aufgeteilt:
Der Verkehr bleibt während der Bauzeit in beiden Richtungen mindestens einspurig befahrbar; Umleitungen werden separat ausgewiesen. Wegen asbesthaltiger Schichten im Altasphalt und Bankettmaterial sind besondere Arbeitsschutzmaßnahmen nach TRGS 517 einzuhalten.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjektrahmen und Bauabschnitte
Die Maßnahme umfasst die Fahrbahnerhaltung/-erneuerung der B217 zwischen dem Tönniesbergkreisel (Hannover) und der Anschlussstelle Weetzen Nord (Station B217, Abschnitt 205). Geplanter Bauzeitraum ist September 2026 bis November 2026; der Kreuzungsbereich Ihmer Tor/Ihmer Landstraße soll nach Möglichkeit in den Niedersächsischen Herbstferien (ca. 12.10.–24.10.2026) gebaut werden.
Die Baumaßnahme ist in 6 Bauphasen mit insgesamt 13 Bauabschnitten (u. a. BA 10, 10K, 11, 11K, 12, 13) gegliedert. Während der Bauzeit bleibt der Verkehr in beiden Richtungen mindestens einspurig befahrbar; großräumige Umleitungen über u. a. K231, B65, B3 und K226 sowie Lichtsignalanlagen an Kreuzungen sind vorgesehen.
Brückenbau und Landschaftsbau sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistung.
Schadstoff- und Entsorgungssituation
Im Bestandsasphalt und im Bankettmaterial sind asbesthaltige Schichten (Asbestgehalt >0,008 Gew.-%) sowie teer-/PAK-haltige Bestandteile und Schlacke enthalten. Die analytisch nachgewiesenen Zuordnungen umfassen Abfallschlüssel AVV 17 03 02 (Asphalt), 17 05 04 (Boden) und 17 06 05* (asbesthaltige Materialien) sowie LAGA-Klassen Z 0 bis Z 2, Deponieklassen DK 0 bis DK II und Materialklassen BM-F0* bis BM-F3 nach ErsatzbaustoffV.
Bei Fräs- und Ausbauarbeiten sind die besonderen Schutzmaßnahmen nach TRGS 517 (Asbest) einzuhalten. Materialien sind entsprechend ihrer Deklaration zu entsorgen bzw. zu verwerten; Nachweise erfolgen über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) und Formblatt Anlage 8.
Arbeitsschutz und Verkehrssicherung übergreifend
Vor Beginn der Vertragsleistungen ist ein Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung gem. §45 StVO (mind. 14 Kalendertage Vorlauf) zu stellen. Es ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGeKo) zu erstellen und der vom AG bestellte SiGe-Koordinator ist einzubinden. Beweissicherung (Gebäude, Verkehrswege, Vorfluter) hat vor Baubeginn zu erfolgen.
Die Kontrolle der Verkehrssicherung ist schriftlich zweimal täglich zu dokumentieren. Persönliche Schutzausrüstung umfasst mindestens S3-Sicherheitsschuhe, Warnschutzbekleidung nach DGUV Regel 212-016 und Schutzhelm nach DIN EN 397. Erdbaumaschinen im Kampfmittelbereich müssen Panzerschutzverglasung und Bodenarmierungen gem. DGUV 201-027 aufweisen.
Allgemeine Dokumentationspflichten
Zu erstellen sind u. a.:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung und Präqualifikation
Für die Angebotsabgabe gilt: Bei präqualifizierten Unternehmen reicht der Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise). Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen die ausgefüllte HVA-B-Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot ein (alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung, EEE). Bei Bedarf sind Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen; nicht-deutsche Bescheinigungen sind mit Übersetzung vorzulegen.
Fachkunde und Sachkunde
Eingesetzte Probennehmer müssen über Sachkundenachweise gem. LAGA PN 98 und Deponieverordnung verfügen, soweit RC-Material und Bodenmaterial beprobt werden. Analysen und Eignungsnachweise sind durch Labore mit Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 zu erbringen. Raumbeständigkeitsprüfungen an Stahlwerksschlacke sind durch eine RAP Stra-anerkannte Prüfstelle durchzuführen. Für Los 2 (Kampfmittelräumung) ist eine zugelassene Kampfmittelräumfirma mit Erlaubnis nach §7 SprengG und verantwortlicher Person gem. §19 SprengG erforderlich; alle eingesetzten Personen müssen ein mindestens 16-stündiges Lehrprogramm zu Organisation, Sondier-/Bergungstechnik, Gefährdungen und Sicherheitsbestimmungen nachweisen.
Leistungsfähigkeit – technische Ausrüstung
Für die Kampfmittelräumung (Los 2) sind TDEM-Messgeräte (Mehrkanal, mindestens 2 Spulen, Spulengröße 1 m), Fluxgate-Magnetometer als 3-Achs-Gradiometer (Sensitivität ≤0,1 nT/m, Dynamik ≥±100.000 nT) sowie GPS-Korrekturdienste (z. B. SAPOS) vorzuhalten. Erdbaumaschinen müssen über Panzerschutzverglasung und Bodenarmierungen gem. DGUV 201-027 verfügen. Für die Verkehrssicherung sind zuverlässige, namentlich benannte Fachkräfte einzusetzen, die nach Möglichkeit bereits mehrfach für die Niedersächsische Straßenbauverwaltung tätig waren.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Der Bieter hat einen nach RAB 30 qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu benennen und eng mit dem vom AG bestellten SiGe-Koordinator zusammenzuarbeiten. Bei asbesthaltigen Schichten sind die besonderen Schutzmaßnahmen nach TRGS 517 einzuhalten.
Zuverlässigkeit und rechtliche Anforderungen
Erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse (u. a. Entsorgung Abwasser/Abfall, Betretungsgenehmigungen für Privatgrundstücke) sind eigenverantwortlich einzuholen. Es gelten die Russland-Sanktions-Anforderungen gem. Art. 5k EU-VO 833/2014: keine Beauftragung russischer Staatsangehöriger oder in Russland niedergelassener Unternehmen, keine Beteiligung russischer Organisationen >50 %, keine Unterauftragnehmer/Lieferanten aus Russland >10 % des Auftragswerts (mit benannten Ausnahmen).