Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Wasserstraßen-Neubauamt Berlin (WNA Berlin) vergibt für den Ausbau der Flusshavel (UHW-km 35,80 bis 38,20) die fachgerechte Verwertung und Entsorgung des anfallenden Baggerguts und weiterer Ausbaustoffe (Boden, Bauschutt, Naturstein, Schlacke sowie gefährliche Abfälle).
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen:
Baggerung und Wassertransport zur Umschlagstelle sind NICHT Teil dieses Auftrags (separate Vergabe im Bauvertrag).
Leistungszeitraum: ca. 2 Jahre ab Anfang 2027. Angebotsfrist: 10.09.2026, 10:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungssumme (Angebotssumme + fiktive Transportkosten)100%
Niedrigste Wertungssumme aus Angebotspreis zuzüglich fiktiver Transportkosten (Preis pro Tonne und km × Vordersatz × Entfernungskilometer zwischen Baustelle und Umschlagstelle) gewinnt den Zuschlag.
Wertungssumme = Angebotssumme + fiktive Transportkosten. Die fiktiven Transportkosten werden vom Preis pro Tonne und km multipliziert mit dem Vordersatz und den Entfernungskilometern zwischen Baustelle und Umschlagstelle des Bieters berechnet und zur Angebotssumme addiert.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Leistungsgrenze
Verwertung bzw. Entsorgung der beim Ausbau von Los 1 (UHW-km 35,80 bis 38,20, ca. 2.400 m Streckenabschnitt im Bereich Ketzin) anfallenden Materialien. Baggerung und Transport per Schubleichter zur Umschlagstelle sind NICHT Bestandteil dieser Vergabe (separater Bauvertrag).
Leistungsgrenze: Übernahme des Materials am Umschlagort (Schute wird durch AN-Bau gestellt). Ab dort übernimmt der Auftragnehmer (AN) Entladung, Umschlag, Landtransport und Entsorgung/Verwertung.
Leistungszeitraum: ca. 2 Jahre ab Anfang 2027 (Anfang 2027 bis ca. Ende 2028).
Umschlag und Logistik
Zu verwertende Materialien (nicht gefährlich)
Verwertung Boden/Baggergut (insgesamt ca. 140.000 t):
Verwertung Bauschutt (insgesamt 1.500 t):
Verwertung Naturstein/Wasserbausteine: 14.500 t (ca. 5.500 m³)
Weiteres: Wurzelstubben (ca. 1.500 m³) und Schlacke (ca. 1.000 m³) sind im Gesamtkonzept zu berücksichtigen.
Zu entsorgende gefährliche Abfälle
Insgesamt ca. 2.700 t gefährlicher Abfall:
Für gefährliche Abfälle: elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) verpflichtend, Sammelentsorgungsnachweise sind nicht zulässig.
Annahmekapazität und Durchsatz
Dokumentation und Nachweisführung
Rechtlicher Rahmen
Die Leistungen sind unter Einhaltung der geltenden Vorschriften auszuführen, insbesondere: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Mantelverordnung (MantelV), Ersatzbaustoffverordnung (EBV) inkl. Vollzugshinweise des Landes Brandenburg, Nachweisverordnung (NachwV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Deponieverordnung (DepV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie VgV in der jeweils gültigen Fassung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und wirtschaftliche Eignung
Fachliche Eignung – Zertifizierungen und Personal
Qualifikation Ansprechpartner und Stellvertretung
Erforderlich sind: