Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Der Landkreis Neuwied schreibt die Beförderung von rund 7 Schülerinnen und Schülern auf der Linie G-A 2 für das Schuljahr 2026/2027 aus. Die Kinder werden an ca. 190 Schultagen morgens aus Vallendar, Bendorf und Neuwied-Engers abgeholt und zur Carl-Orff-Schule (Förderschule „ganzheitliche Entwicklung") in Neuwied-Engers gebracht sowie nachmittags wieder nach Hause gefahren.
Wichtige Eckdaten
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Tagespauschale)100%
Das einzige Wertungskriterium ist der Preis. Das wirtschaftlichste Angebot bezieht sich auf die niedrigste Tagespauschale. Bei gleicher Tagespauschale wird als Hilfskriterium der km-Satz herangezogen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenStrecke, Schultage und Fahrten
Linie: G-A 2 (Vertrag G-A 2 2026–2027)
Abfahrtsorte (Wohnorte der Schüler):
Ziel:
Erfüllungsort: Neuwied (DEB18)
Fahrzeug und Personal
Vertragslaufzeit
Vergütung / Preisblatt
Im Angebot sind anzugeben:
Zuschlagskriterium: niedrigste Tagespauschale; bei Preisgleichheit wird der km-Satz als weiteres Kriterium herangezogen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis (Formular 124)
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) abzugeben. Damit werden u. a. erklärt:
Ab Auftragssumme ≥ 30.000 € holt der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO von Amts wegen ein.
Nachweise bei engerer Wahl
Kommt das Angebot in die engere Wahl, können folgende Unterlagen nachgefordert werden:
Tariftreue und Mindestentgelt (LTTG)
Das rheinland-pfälzische Landestariftreuegesetz (LTTG) ist zu beachten. Mit dem Angebot sind abzugeben:
Damit verpflichtet sich der Bieter, die jeweils geltenden Tariflöhne bzw. den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen – auch für Nachunternehmer und Verleiher. Auf Verlangen sind vollständige, prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten vorzulegen.
Russland-Sanktionen
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Art. 5k Abs. 1 der EU-Verordnung 833/2014 (in der Fassung der VO (EU) 2022/576) abzugeben. Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder sowie Unterauftragnehmer/Lieferanten/Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsregelung aufweisen (u. a. keine russische Staatsangehörigkeit/Niederlassung, keine Mehrheitsbeteiligung durch sanktionierte Personen, kein Handeln im Auftrag solcher Personen).
Verfahrensart
Offenes Verfahren nach VgV, ein Los, beschleunigtes Verfahren: nein. Nebenangebote, Mehrfachangebote und elektronische Kataloge sind nicht zulässig.
3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (vergleichbare Beförderungs-/Personentransportleistungen); erst bei engerer Wahl vorzulegen
Mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Wird auf Verlangen des Auftraggebers nachgereicht.