Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenOffene Ausschreibung (Los 1) der Gemeinde Niederkrüchten (NRW), betreut durch KoPart eG.
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der auf dem Friedhof Elmpt (ca. 22.800 m²) ab dem 1. Januar 2027 für 5 Jahre (mit Option auf 2×1 Jahr Verlängerung) zwei Dinge übernimmt:
Bestattungen haben immer Vorrang vor Pflegearbeiten. Vergütung pro tatsächlichem Bestattungsvorgang und Pflegeleistung.
Zuschlag: 100 % Preis (niedrigster Preis). Angebote nur elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS bis 5. Oktober 2026, 08:00 Uhr.
*Hinweis: Es gibt auch Los 2 (Friedhöfe Niederkrüchten + Oberkrüchten). Die hier dargestellten Inhalte beziehen sich auf Los 1. Man kann auf ein Los oder beide Lose bieten.*
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (netto)100%
Bewertungsmaßstab ist der Netto-Gesamtpreis der Leistungsverzeichnisse. Der niedrigste Netto-Gesamtpreis erhält 100 Punkte, weitere Angebote werden nach angegebener Formel bewertet.
P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). 100 Punkte erhält das preislich niedrigste Angebot; 0 Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer sind.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtbild
Die Gemeinde Niederkrüchten (rd. 15.000 Einwohner, Kreis Viersen, NRW) schreibt für drei eigene Friedhöfe (Elmpt, Niederkrüchten, Oberkrüchten – Gesamtfläche ca. 46.700 m²) die gärtnerische/landschaftsgärtnerische Pflege und Unterhaltung sowie die Durchführung sämtlicher Bestattungen als offenes Verfahren aus. Die Aufgaben sind eng miteinander verknüpft und werden zusammen vergeben. Bestattungen gehen immer vor – Pflegearbeiten müssen bei Bedarf unterbrochen werden, um Trauerfeiern und Beisetzungen durchzuführen.
Die Ausschreibung umfasst zwei Lose:
Bieter können auf ein Los oder beide Lose bieten. Die Leistung beginnt am 1. Januar 2027 und läuft 5 Jahre bis Ende 2031. Der Auftraggeber hat zwei Optionen auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr (bis Ende 2033).
Die Vergütung erfolgt pro tatsächlich erbrachter Leistung als Einzelpreis (kein Pauschalvertrag).
Bestattungsarten und -zeiten (gilt für alle Lose)
Folgende Bestattungsarten sind durchzuführen:
Bestattungstage/-zeiten: Montag bis Samstag, vormittags 09:00–12:00 Uhr, nachmittags 14:00–16:00 Uhr. Die genauen Termine gibt die Gemeinde vor – sie sind strikt einzuhalten. Vorbereitende Erdarbeiten müssen rechtzeitig abgeschlossen sein.
Mögliche Änderungen während der Vertragslaufzeit: Die Gemeinde kann per Satzung neue Bestattungsarten einführen oder vorhandene aufheben sowie Flächenfunktionen umwidmen (z.B. Rasenfläche → Grabfläche). Die Abrechnung erfolgt weiterhin auf Basis der vereinbarten Einzelpreise.
Pflichten und Material (gilt für alle Lose)
Vom Auftraggeber werden gestellt: Kranzwagen, Sargversenkungsapparat (Grabsenkungsapparat), Grabauslegematten, Sargtransportwagen – jeweils bei Bedarf.
Vom Auftragnehmer sind zu stellen:
Wichtig: Flächen zur dauerhaften Abstellung von Maschinen/Geräten werden nicht vom Auftraggeber gestellt.
Mengen für die Pflegeleistungen wurden per Luftbildauswertung und Vor-Ort-Begehung ermittelt – geringe Abweichungen sind möglich und werden über die vereinbarten Einzelpreise abgewickelt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Referenzen)
Mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren über Friedhofspflege-Leistungen, die folgende Mindestanforderungen abdeckt (die beiden Punkte dürfen auf mehrere Referenzen aufgeteilt werden):
1. Überwachung von Trauerfeiern und Bestattungsvorgängen
2. Grabaushebung in Lehmböden
Die Referenzen sind über das vom Auftraggeber vorgegebene Referenzformular einzureichen.
Technische Leistungsfähigkeit (Geräte)
Verbindliche Verfügbarkeit eines 5,5-Tonnen-Friedhofsbaggers ab Leistungsbeginn (1. Januar 2027). Nachweis durch:
Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden oder im Auftragsfall abzuschließenden Berufshaftpflicht mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe vorliegen:
Persönliche Eignung der Kernleistung
Die operative Bestattungsdurchführung (Öffnen und Schließen der Gräber) ist eine kritische Kernleistung und muss unmittelbar durch den Auftragnehmer selbst erbracht werden. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied diese Leistung erbringen. Eine Übertragung an Nachunternehmer ist nicht zulässig.
Bietergemeinschaften, Unteraufträge, Eignungsleihe
Friedhofspflege-Leistungen mit Überwachung von Trauerfeiern/Bestattungsvorgängen UND/ODER Grabaushebung von Lehmböden
Beide Mindestanforderungen (Trauerfeier-Begleitung + Grabaushebung Lehmboden) müssen nicht in einer einzigen Referenz erfüllt sein – sie können auf mehrere Referenzen aufgeteilt werden. Nachweis über das vom AG vorgegebene Referenzformular.