Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg schreibt die regelmäßige Glas- und Fensterreinigung ihrer Verwaltungsgebäude an zwei Standorten als offenes Verfahren aus. Die Leistung ist in zwei Lose geteilt: Los 1 umfasst den Standort Karlsruhe (ca. 12.700 m²), Los 2 den Standort Stuttgart (ca. 13.300 m²).
Die Reinigung erfolgt zwei Mal pro Jahr (Frühjahr und Herbst), einzelne Fassadenbereiche nur alle zwei Jahre. Zum Umfang gehören auch Sonderreinigungen (z. B. Vogelkot, Graffiti, Kalk). Die Vertragslaufzeit beträgt rund vier Jahre (01.03.2027 – 28.02.2031).
Die Angebotseröffnung ist am 26.10.2026 um 10:00 Uhr. Vor der Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung Pflicht. Bewertet werden Preis, Qualität (Verhältniswerte und Sonstiges) und soziale Aspekte.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Gesamtpreis p.a.40%
Gesamtpreis pro Jahr (Endbetrag Gesamt Normaldurchgang ohne USt.) – Verhältniswert zum niedrigsten Preis.
- Zuschläge10%
Kalkulatorischer Endbetrag der Zuschläge 1-4; bewertet als Verhältniswert zum niedrigsten Wert (nur regelmäßig gereinigte Flächen).
- Qualität - Verhältniswerte20%
Qualitative Eigenschaften in Zahlenwerten, bewertet als Verhältniswerte (Ist-Wert/Bester Wert × Wertigkeit).
- Qualität - Sonstige (Rangfolgeverfahren)15%
Sonstige qualitative Kriterien, bewertet nach Kölner Rangfolgeverfahren.
- Soziale Aspekte15%
Soziale Aspekte als Verhältniswerte: gezahlter Stundenlohn, Sonderzahlungen und Prämien für Vorarbeiter und Glasreiniger.
Preis min/Preis × 100 × Gewichtung + Endbetrag Zuschläge min/Endbetrag Zuschläge × 100 × Gewichtung + Σ Verhältniswerte Qualität/Σ Verhältniswerte Qualität max × 100 × Gewichtung + Σ Rang Qualität/Σ Rang Qualität max × 100 × Gewichtung. Bei Gleichstand entscheidet der niedrigste Preis, dann das Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Laufzeit
Rahmenvereinbarung über 48 Monate (01.03.2027 – 28.02.2031). Zwei Regelreinigungsdurchgänge pro Jahr (Frühjahr: März/April, Herbst: September/Oktober). Der erste Durchgang je Standort gilt als Probezeit; der Auftraggeber kann den Vertrag während dieser Zeit jederzeit zum Monatsende beenden. Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig – der Auftragnehmer bleibt verantwortlich und Rechnungssteller.
Reinigungsumfang und Qualitätsstandard
Beidseitige Reinigung von Fenstern mit Rahmen, Glastüren, Glastrennwänden, Glasbausteinen, Glasdächern, Fassadenelementen und sonstigen Verglasungen – inkl. Rahmen, Beschläge, Scharniere, Fensterfalze (innen und außen) sowie streifenfreies Nachledern aller Rahmenflächen. Ergebnis muss staub-, schlieren-, streifen- und wasserfleckenfrei sowie ohne Beschädigungen der Oberflächen sein; RAL-GZ 632 ist zu beachten. Sicherheitsmarkierungen (Selbstklebeschilder) dürfen nicht beschädigt, angegriffen oder angelöst werden.
Personal und Sicherheit
Einsatz eines fachkundigen Vorarbeiters und einer Objektleitung mit mindestens Deutsch-Niveau B2; Reinigungskräfte mit mindestens Deutsch A2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Pflicht, Einweisung in Fassadenlifte/Befahranlagen erforderlich. Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen (§ 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO) holt der Auftragnehmer bei Bedarf selbst ein.
Kosten, Material und Geräte
Alle Kosten für Arbeits- und Reinigungsmittel sowie für Hilfsmittel (z. B. Hubsteiger) sind im Preis je m² enthalten. Sonderarbeiten werden zu vereinbarten Einzelpreisen abgerechnet. Bei Teilflächenausfall (über 5 % nicht gereinigt) und bei einseitiger Reinigung (innen oder außen) fallen Zuschläge an.
Logistik und Durchführung
Die Leistung erfolgt während der geschäftsüblichen Zeiten ohne Beeinträchtigung des laufenden Betriebs. Wetterbedingte Verschiebungen sind innerhalb von 3 Wochen neu zu vereinbaren; es besteht kein Anspruch auf Ausfallvergütung bei widrigen Wetterbedingungen. Nach Vertragserteilung sind Reinigungsplan, Qualitätskontrolle und Beschwerdemanagement innerhalb von zwei Wochen mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe
Der Bieter darf nicht unter Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen (Russland-Sanktionen). Eigenerklärung 1 ist abzugeben.
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in der Höhe der in den Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen, spätestens bei Auftragsausführung bestehend.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 122 GWB. Bei Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich; gleichlautende Erklärungen aller beteiligten Unternehmen sind bei Bietergemeinschaften/Nachunternehmen beizufügen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis gemäß § 122 GWB. Bestandteile:
Gleichwertige Glas- und Fensterreinigungsleistungen
Vollständige Adresse, Kontaktperson (Telefon), Art und Umfang, Zeitpunkt/Zeitraum, ggf. Rechtsvorgänger; bei Präqualifizierung müssen die dort hinterlegten Referenzen ebenfalls gleichwertig sein