Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Essen (Grün und Gruga, FB 67) schreibt die Lieferung und Montage einer temporären Leichtbauhalle (Aluminium, ca. 8 m x 10 m) als Eventzelt auf der Tummelwiese im Grugapark öffentlich aus. Die Halle ersetzt während des ca. 3-jährigen Umbaus der Orangerie die fehlenden Räume für die „Schule Natur" und muss bis zum 18.12.2026 betriebs- und einzugsbereit sein.
Zum Umfang gehören neben der Halle auch eine rollstuhlgerechte Rampenanlage, ein Splitgerät zum Heizen/Kühlen, ein Luftstromaggregat für die doppelschalige Thermodachplane sowie Stundenlohnarbeiten. Die bauseitigen Leistungen (Bauantrag, Schotterfläche, Elektro-/Wasseranschluss) werden vom Auftraggeber erbracht.
Angebotsfrist: 29.09.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis100%
Der Zuschlag wird ausschließlich auf den niedrigsten Angebotspreis erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜberblick und Zweck
Auf der Tummelwiese im Grugapark in Essen wird eine temporäre Leichtbauhalle (Eventzelt) als Interimslösung für die Orangerie errichtet. Sie dient während des Umbaus der Orangerie (ca. 3 Jahre Bauzeit) als zusätzlicher Seminar- und Workshopstandort für die „Schule Natur" (Umweltbildung). Der Auftraggeber bereitet das Baufeld (Schotterfläche inkl. Randsteine) bauseits vor; die Aufstellung der Halle ist ab Ende November 2026 vorgesehen, Betriebs- und Einzugsbereitschaft bis spätestens 18.12.2026.
Erfüllungsort: Tummelwiese im Grugapark Essen, 45131 Essen (Gemarkung Rüttenscheid, Flur 7, Flurstück 194). Zufahrt über den Eingang Grugabad, Norbertstraße.
Leichtbauhalle (Position 01.01)
Aluminium-Leichtbauhalle, Grundfläche ca. 8,00 m x 10,00 m (ca. 80 m²), Seitenhöhe ca. 3,20 m, Satteldach 18°, Windlasten gemäß DIN EN 13782, Schneelast mindestens 60 kg/m².
Rampenanlage (Position 02.01)
Rollstuhlgerechte Rampenanlage mit Podest (1,50 x 1,50 m), Laufbreite mindestens 1,20 m, Steigung unter 6 %, beidseitige Randabweiser. Belag aus feuerverzinktem Gitterrost 30/10 (Rutschhemmung R11). Geländerhöhe 1,00 m, Handläufe beidseitig 0,80 m, Gesamtlänge ca. 9,0 m. Gründung über lastverteilende Platten, Anschluss an die Halle.
Heiz-/Kühltechnik (Position 03.01)
Säulen-Split-Gerät zum Heizen und Kühlen, Kühlleistung bis 16 kW, Heizleistung bis 18 kW, Betriebstemperatur außen -15 bis +50 °C. Inklusive Kältemittelleitung ca. 5 m, elektrischem Lufterhitzer sowie 2 Deckenventilatoren (230 V/16 A). Der elektrische Anschluss erfolgt bauseits.
Luftstromaggregat (Position 04.01)
Niederdruck-Gebläseschrank (Druckaggregat) für die Thermodachplanen, 230 V/50 Hz, max. Druck 2,5 mbar, mit Druckanzeige, Lufteintrittsfilter und Abschaltung über Differenzdruckmessung. Geräuschemission ≤ 55 dB.
Stundenlohnarbeiten (Position 05.01)
15 Stunden Facharbeiter und 15 Stunden Helfer als Regiearbeiten.
Umgebungsauflagen und Schutz der Parkanlage
Die Baustelleneinrichtung und der Baustellenverkehr sind möglichst minimalinvasiv auszuführen. Zufahrt ausschließlich über den Eingang Grugabad (elektronisches Schiebetor), Durchfahrt durch den Park nur in Schrittgeschwindigkeit. Lagerung von Material und Gerät nur auf freigegebenen Flächen. Besondere Rücksichtnahme auf den Landschafts- und Vegetationsbestand (Schutz von Bäumen, Gehölzen, Stauden, Rasenflächen und Wegen). Staub- und Lärmemissionen sind zu minimieren. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, Vegetation oder Einrichtungen sind auf eigene Kosten zu beseitigen.
Bauseitige Leistungen (nicht im Auftragsumfang)
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und sind nicht vom Auftragnehmer zu kalkulieren: Bauantrag, Erd-/Beton-/Asphaltarbeiten (frostfreie Trag- und Deckschicht), Elektroarbeiten in/an der Halle und Netzanschluss, Baustromanschluss 230 V, Wasserver- und -entsorgung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§ 31 UVgO)
Bieter müssen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Der Nachweis erfolgt wahlweise durch
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung gem. § 33 UVgO. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen auf Verlangen Bescheinigungen zuständiger Stellen (z. B. Berufsregister, Finanzamt, Sozialkasse, Berufsgenossenschaft) nachreichen.
Ausschlussgründe, Steuer- und Sozialabgaben
Mit der Eigenerklärung (FB 124 LD) ist u. a. zu bestätigen:
Hinweis: Bei Auftragssummen über 30.000 € fordert der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO an.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung in Textform abgeben (Bildung einer ARGE, Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder).
Die Beauftragung von Nachunternehmern bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers; ausgenommen sind nicht eingerichtete Leistungen gem. VOB/B § 4 Abs. 8. Die Nebenbedingungen Nachunternehmer (FB 67) sind als Eigenerklärung vorzulegen.
Tariftreue und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW)
Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) ist zu beachten. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind ausgeschlossen.
Keine konkreten Referenzprojekte gefordert; Eignung wird über die Eigenerklärung gem. § 31 UVgO (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) bzw. über Präqualifikation nachgewiesen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für Bieter in der engeren Wahl Bescheinigungen zuständiger Stellen gem. § 33 UVgO nachzureichen.