Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (VOB/A) des Gebäudemanagementbetriebs der Landeshauptstadt Saarbrücken (GMS) für den Neubau einer rund 37,50 m langen Winkelstützwandanlage aus Stahlbeton mit integrierter Treppenanlage und Stahlgeländer an der Grundschule Bübingen in Saarbrücken-Bübingen (Bergstraße 63).
Die Stützwand dient als Baufeldherstellung für eine temporäre Schulerweiterung (4 Klassenräume in Containerbauweise, Nutzungsdauer ca. 5 Jahre). Der Auftrag umfasst Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Drainage, Gründungsarbeiten, Lieferung und Montage der Beton-Fertigteile (Stützwandelemente + Blockstufen), Fugenabdichtung sowie Schlosserarbeiten für Geländer und Handlauf. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform bis zum 24.08.2026 um 10:00 Uhr (MESZ) einzureichen. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtbeschreibung der Maßnahme
Neubau einer Stützwandanlage als Baufeldherstellung für den anschließenden Schulcontainerbau an der Grundschule Bübingen, Bergstraße 63, 66129 Saarbrücken-Bübingen. Bauherr: Gebäudemanagementbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken (GMS). Die Stützwand ist ca. 37,50 m lang (U-Form), max. 1,75 m hoch und gemäß Saarland LBO §61 baugenehmigungsfrei; die Baugenehmigung für die Gesamtmaßnahme wurde am 18.05.2026 erteilt. Ziel: Schaffung dringend benötigter Unterrichtsräume für mindestens 5 Jahre.
Stützwandanlage aus Stahlbeton-Fertigteilen
Winkelstützwandanlage in U-Form, Gesamtlänge 37,50 m:
Beton-Festigkeit C30/37, Expositionsklassen XC2 (Erdseite), XC4, XF1, WF. Oberfläche Sichtbeton SB3, schalungsglatt, grau. Fertigung nach DIN 1045-2, DIN 1045-4 und DIN EN 15258.
Elementliste:
Werkplanung und statischer Nachweis der Stützwandanlage durch den Hersteller (gesondert vergütete Position).
Treppenanlage aus Blockstufen
11× Blockstufenelemente (H=15 cm, B=35 cm, L=148 cm) aus Stahlbeton. Gesamtlänge 16,28 m, Gesamtgewicht ca. 2.134 kg. Inklusive Fugenabdichtung (67,6 lfdm vertikale Fuge).
Stahlgeländer und Handlauf
Lieferung und Montage eines feuerverzinkten Stahlgeländers auf der Stützwand sowie Treppengeländer und Handlauf:
Ausführung als Stahlbau mit Feuerverzinkung gemäß DIN EN ISO 1461/14713, Schraub- und Schweißverbindungen nach DIN EN 1090-2 EXC 2, HV-Schrauben nach EN 14399-4, Toleranzklasse A nach DIN EN ISO 13920. Maße sind zwingend vor Ort zu prüfen; bei Anschluss an den Bestand ggf. Futterbleche vorsehen. Offene Rohrenden schließen, Stöße rundum verschweißen und glatt schleifen, Bohrungen für Zinkablauf in der Werkstatt vorsehen.
Baustelleneinrichtung, Abbruch und Erdarbeiten
Baustelleneinrichtung mit Bauzaun (10 m, 3,50 m breites Tor), Chemie-Toilette, Schnurgerüst (Einmessung durch Vermessungsingenieur), Demontage Südtor/Zaun.
Abbruch: bestehende Außentreppenanlage (Böschungstreppe ca. 3×5 m, h=1,2 m), Rodung von 3 Baumstümpfen.
Erdarbeiten:
Hinweise: Baustellenzufahrt nur über einspurige Anliegerstraße – Logistik beachten. Bodenklasse 4–6 (tonige Böden bis Fels), LAGA Z0 / DK 0. Im Wasserschutzgebiet WSG Hahnenklamm Zone III sind die Schutzbestimmungen einzuhalten. Bei aufgeweichten Böden im Gründungsbereich ist Bodenaustausch vorzunehmen.
Drainage und Gründungsarbeiten
Drainage:
Gründung (Flachgründung mit Streifenfundamenten, frostfrei):
Sockelbereich/Bodenplatte gemäß DIN 68800-2:2022-02 mit Gründungspolster (mind. 60 cm Schotterschicht), Sauberkeitsschicht (5 cm) und umlaufendem Kiesrandstreifen gemäß DIN 18202.
Baugrund, Kampfmittel und Leitungsschutz
Abfallwirtschaft und Entsorgung
Verwertung und Beseitigung der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Nachweisverordnung (NachwV).
Qualitätsnachweise und Dokumentation
Folgende Nachweise/Unterlagen sind im Zuge der Bauausführung zu erbringen:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignungsvoraussetzungen
Die Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) ist Pflichtbestandteil jedes Angebots. Damit ist u.a. zu erklären:
Referenzen
Bei engerer Wahl sind 3 Referenznachweise über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren vorzulegen, mit: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblichem Leistungsumfang mit Mengenangaben, durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl, technischen/gerätespezifischen Anforderungen, Baumaßnahmentyp (Neubau/Umbau/Denkmal), Vertragsbindung (Hauptunternehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierten Gewerken sowie Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung.
Auf Verlangen nachzureichende Unterlagen
Bei engerer Wahl sind auf Verlangen der Vergabestelle zusätzlich vorzulegen:
Arbeitskräfte und Fachkunde
Arbeitskräfteaufstellung mit Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal. SiGeKo-Qualifikation gemäß RAB 30 für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Tariftreue und Mindestlohn
Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG, 08.12.2021) sind Pflichtbestandteil:
Vergleichbare Bauleistungen in den letzten fünf Kalenderjahren
Bei engerer Wahl: 3 Referenznachweise mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eigenes Personal, Mengen, durchschnittliche Arbeitnehmerzahl, technische/gerätespezifische Anforderungen, Baumaßnahmentyp (Neubau/Umbau/Denkmal), Vertragsbindung (Hauptunternehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke und Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung.