Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Gebäudemanagementbetriebs der Landeshauptstadt Saarbrücken (GMS).
Gesucht wird ein Fachbüro, das für den Erweiterungsneubau der Grundschule Rußhütte (zwei Anbauten sowie Umgestaltung der Freifläche als Spielfläche) ein Artenschutzgutachten erstellt.
Dafür sollen u. a. Brutvögel, Fledermäuse, Haselmäuse und Reptilien kartiert und die artenschutzrechtlichen Auswirkungen des Bauvorhabens geprüft werden (inkl. ggf. ökologischer Baubegleitung). Das Gutachten muss später u. a. für die Baugenehmigung geeignet sein.
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 14.09.2026, 10:00 Uhr einzureichen. Bieter bleiben bis 12.10.2026 an ihr Angebot gebunden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenUntersuchungsflächen
Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen beziehen sich auf drei räumlich getrennte Flächen rund um die Grundschule Rußhütte:
Die zu erbringenden Leistungen sind für alle drei Flächen inhaltlich gleich; die Untersuchungstiefe richtet sich nach dem jeweiligen Vorkommen geschützter Arten.
Artenschutzrechtliche Erfassungen
Für die drei Flächen sind – abhängig vom Erfordernis – folgende Erfassungen durchzuführen:
Gutachten, Berichte und Übergabe
Anzufertigen ist ein Artenschutzgutachten mit artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Haselmäuse und Reptilien.
Das Gutachten muss u. a. geeignet sein, die Auswirkungen des Bauvorhabens gemäß BNatSchG zu bewerten und Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen.
Übergabe: 2-fach in Papierform plus digital an den Auftraggeber.
Ökologische Baubegleitung und Stundenlohnarbeiten
Abfall und Baustellenabfälle (für den Bieter zu beachten)
Die Anlage 241 (Abfall) regelt den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen für das Gesamtvorhaben:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und rechtliche Eignung
Der Bieter erklärt im Formular 124_LD zur Eignung, dass: