Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Dienststätte Eberswalde) vergibt Bauleistungen für die Herstellung einer Bordanlage (Bordstein-/Kantsteinanlage) mit Asphaltbau an der Landesstraße L 273 im Bereich der Ortsdurchfahrt Jamikow (Landkreis Uckermark).
Was ist zu tun?
Verfahren: Offenes Verfahren nach VOB/A. Angebotsabgabe bis 16.07.2026, 10:00 Uhr über die Vergabeplattform des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (AI BIETERCOCKPIT).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertungssumme des Angebotes, ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBauvorhaben und Leistungsort
Herstellung einer Bordanlage mit Asphaltbau auf der L 273, Abschnitt 15, von ca. Station 0,920 bis ca. Station 1,028 in der Ortsdurchfahrt Jamikow (Landkreis Uckermark, Brandenburg). Zuständige Straßenmeisterei: Angermünde. Verantwortlich: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde.
Bauausführung und Verkehrsführung
Vorarbeiten und Erdbau
Straßenentwässerung
Bordanlage und Pflasterarbeiten
Asphaltbau
Nebenleistungen und besondere Pflichten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEintragung, Ausschlussgründe und Zuverlässigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärungen und Nachunternehmer
Sprache und Form der Angebotsabgabe
Vergleichbare Bauleistungen (Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen, z. B. Straßen-, Bordstein- und Asphaltarbeiten)
Vergleichbare Bauleistungen, je Referenz: Bezeichnung, Auftragswert (Eigenanteil), Ausführungszeitraum, Auftraggeber; auf Verlangen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung