Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA Westfalen) beschafft zwei ICP-MS/MS-Geräte (Tandem-Massenspektrometer mit induktiv gekoppeltem Plasma) der neuesten Generation inklusive allem benötigten Zubehör.
Was wird gemacht?
Die Geräte sollen Schwermetalle und Spurenelemente in Futtermitteln, Lebensmitteln, Kosmetika und Tätowiermitteln präzise messen – in niedrigen, mittleren und hohen Konzentrationen. Sie müssen auch Isotopenverdünnungsanalysen, Nanopartikel-Analysen und transiente Signale verarbeiten können.
Wie läuft das Verfahren?
Es ist ein zweistufiges Verfahren: Zuerst bewerben sich interessierte Firmen mit einem Teilnahmeantrag. Wer geeignet ist (z. B. eigenes Applikationslabor, EEE), wird zur Angebotsabgabe eingeladen. Im Angebot müssen auch Testmessungen mit vom CVUA bereitgestellten Referenzmaterialien durchgeführt werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Lieferung
Lieferung von zwei Stück ICP-MS/MS (Tandem-Massenspektrometer mit induktiv gekoppeltem Plasma) der neuesten Generation, inklusive aller zum Betrieb benötigten Aggregate, Zusatzgeräte und Zubehörteile.
Einsatzbereich und Analyten
Die Geräte werden im Elementlabor des CVUA Westfalen eingesetzt zur Quantifizierung von Schwermetallen und Spurenelementen in:
Zu messende Elemente (Auswahl): Zn, Cu, Fe, Mn, Ca, Mg, Na, K, P, S, Co, Cr, Ni, Sb, Hg, Mo, Pb, Cd, Se, Al, Sn, Ba, I, V, Tl, Ag, Ti, As, U, Sr.
Technische Anforderungen an die Geräte
Die Geräte müssen für folgende Anwendungen geeignet sein:
Probenarten: wässrige Eluate, Aufschlusslösungen mit verschiedenen Anteilen an Mineral- oder anderen Säuren und alkalischen Zusätzen, ggf. hoch matrixhaltige bzw. salzhaltige Lösungen.
Testmessungen im Rahmen des Verfahrens
Bieter müssen im Verfahren Testmessungen durchführen:
Normative Anforderungen
Das CVUA Westfalen ist DAkkS-akkreditiert gemäß DIN EN ISO/IEC 17025. Die Geräte müssen die Anwendung genormter, zertifizierter oder als gleichwertig anerkannter Nachweisverfahren ermöglichen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Nachweis der Eignung durch Registrierung im Handels- bzw. Berufsregister. Alternativ kann die Eignung über eine Präqualifizierung (IHK-Verzeichnis oder PQ-Verein) nachgewiesen werden.
Zwingende Eigenerklärungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:
Technische Leistungsfähigkeit – Applikationslabor
Die Bieter müssen nachweisen, dass sie über folgende Kapazitäten verfügen:
Technische Leistungsfähigkeit – Geräte-Eignung
Die Eignung des angebotenen Geräts wird durch Testmessungen mit vom AG bereitgestellten zertifizierten Referenzmaterialien nachgewiesen. Gemessen werden bis zu 11 Parameter in Dreifachbestimmung; die Ergebnisse fließen in die Eignungsbewertung ein.
Serviceorganisation (im Angebot)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Serviceorganisation und zum Serviceangebot vorzulegen, die den späteren Betrieb und Support der Geräte sicherstellt.
Verfahrensspezifische Hinweise
Eignungsnachweis primär über Testmessungen mit zertifizierten Referenzmaterialien – keine klassischen Referenzprojekte gefordert
Durchführung von Testmessungen: 4 zertifizierte Referenzmaterialien + 1 weiteres Material, bis zu 11 Parameter in Dreifachbestimmung. Eigenerklärung Applikationslabor.