Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für Straßenbauarbeiten an der K51 bei Irmtraut (Anbindung an die L 299) im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Mobilität Diez.
Auf einer Länge von ca. 945 m wird die Kreisstraße saniert – überwiegend als Hocheinbau (Erneuerung der Deck- und Tragschicht), an Anfang und Ende als Vollausbau. Außerdem werden Quer- und Längsdurchlässe erneuert, Bankette und Muldenprofile profilgerecht hergestellt, Leitpfosten aufgestellt sowie Schutz‑ und Leiteinrichtungen angepasst.
Die Baumaßnahme erfolgt unter Vollsperrung mit Umleitung und temporärer Lichtsignalanlage. Der Bieter muss zudem eine umfangreiche Verkehrssicherung, einen SiGe‑Plan, einen SiGe‑Koordinator sowie das Baubüro für den Auftraggeber stellen.
Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbergeordnete Leistungsbeschreibung
Sanierung der K51 zwischen Station 0+508 und 1+453 (Gesamtlänge ca. 945 m). Die Maßnahme umfasst Asphaltarbeiten (Vollausbau an Anfang und Ende, Hocheinbau über ca. 905 m), Erdarbeiten, Entwässerung, Bankett- und Muldenarbeiten, Schutz- und Leiteinrichtungen, Landschaftsbauarbeiten sowie die Einrichtung einer verkehrsrechtlichen Umleitung mit temporärer Lichtsignalanlage. Geregelt nach RStO 12/24, ZTV Asphalt-StB 07/13, ZTV SoB-StB 20, ZTV La-StB 18 und EBV. Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt unter Vollsperrung durchgeführt.
Mengenübersicht – Eckdaten
Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGe)
Der Auftragnehmer erstellt die Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung und übermittelt sie mindestens 2 Wochen vor Einrichten der Baustelle an die zuständige Behörde. Es ist ein SiGe-Plan nach RAB 31 zu erstellen und mit dem SiGe-Koordinator abzustimmen. Für die gesamte Bauzeit ist ein SiGe-Koordinator nach RAB 30 zu stellen.
Verkehrssicherung und Umleitung
Die Maßnahme wird unter Vollsperrung mit ausgeschilderter Umleitung und temporärer Lichtsignalanlage (Typ C, 2-Phasen) durchgeführt. Der Auftragnehmer holt die verkehrsrechtliche Anordnung ein, erstellt die zugehörigen Planunterlagen (Verkehrszeichenplan mind. 14 Tage vor Baubeginn vorlegen), baut die Verkehrssicherung auf (mind. 2 Tage vor Inbetriebnahme), hält sie vor (45 Tage 1. Phase + 15 Tage 2. Phase), kontrolliert sie mind. 2x täglich (bei Tagesanbruch und nach Dunkelheit) und dokumentiert auf den Formblättern des AG. Nach Beendigung ist die Verkehrssicherung vollständig abzubauen.
Baustelleneinrichtung und Vermessung
Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung inkl. Geräte, Werkzeuge, Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse, Lagerplätze, Oberbodenarbeiten und abschließende Herrichtung. Stellung eines Baubüros für den AG (ca. 15 m², 1 Arbeitsplatz; 1,5 Monate Vorhaltung; 70 % der Vergütung nach Übernahme, Rest nach Erfüllung). Absteckung des Straßenbaus eigenständig durch den Auftragnehmer (Aufnahme Alt-Bestand und neue Trasse) sowie Eigenüberwachungsprüfungen (Prüfplan, Verdichtungsgrad, Verformungsmodul, Dickenmessung).
Landschaftsbau- und Entsorgungsleistungen
Oberbodenarbeiten nach ATV DIN 18320, Einsaaten mit gebietseigenem Regiosaatgut (RSM-Regio, Ursprungsgebiet 07 oder 09), Pflanzarbeiten, Pflanzenschutz, Sicherungsbauweisen nach DIN 18918, Fertigstellungspflege nach DIN 18917/ZTV La-StB, Entwicklungspflege nach DIN 18919/ZTV La-StB. Ausbaumaterial (Asphalt, Erdaushub) ist einer zugelassenen Verwertung/Entsorgung zuzuführen; pechhaltiger Straßenaufbruch über SAM, Zwischenlager gem. LBM-Liste oder thermische Behandlung (mind. 3 Wochen Vorlauf).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignungsnachweise
Präqualifikation: Eintrag in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt HVA B-StB, erhältlich auf der VMP-LBM-Plattform). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist deren Eignung auf Verlangen ebenfalls nachzuweisen (Präqualifikation oder Eigenerklärung). Auf Verlangen nach Zuschlagserteilung sind Bescheinigungen zuständiger Stellen zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen, ggf. mit deutscher Übersetzung.
Fachliche Eignung
Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A. Für die Asphaltherstellung: Eignungsnachweis für Asphaltmischgut gem. ZTV Asphalt-StB (mindestens 10 Tage vor geplantem Asphalteinbau vorzulegen). Für Fahrzeug-Rückhaltesysteme: Nachweis der Eignung gemäß DIN EN 1317 und TK FRS (BASt-Listung); bei nicht gelisteten Systemen Gleichwertigkeitsnachweis durch notifizierte Stelle, Einverständniserklärung des Herstellers zum Datensaustausch (AG/BASt/BMDV). Bei Recycling-Baustoffen: Eignungsnachweis und Nachweis rechtskonformer Verwendung gem. EBV.
Sicherheiten
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter (ARGE-Erklärung in Textform). Bei Nachunternehmereinsatz sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben und auf Verlangen die Nachunternehmer zu benennen. Für Nachunternehmer sind ebenfalls Tariftreue-/Mindestentgelterklärungen vorzulegen.
Tariftreue und Mindestentgelt (LTTG)
Ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 € sind die Pflichten des Landestariftreuegesetzes (LTTG) zu beachten. Pflichtabgabe: Mustererklärung 1 (Tariftreue § 4 Abs. 1 LTTG – Bauhauptgewerbe) und Mustererklärung 3 (Mindestentgelt § 4 Abs. 2 LTTG – gesetzlicher Mindestlohn). Entsprechende Erklärungen sind auch für alle Nachunternehmer und Verleiher sicherzustellen und beim AG vorzulegen.
Keine konkreten Referenzprojekt-Anforderungen in den vorliegenden Vergabeunterlagen genannt. Es wird lediglich auf § 6a Abs. 3 VOB/A (Fachkundenachweis) verwiesen, ohne spezifische Referenzkriterien.