Kauf von acht fabrikneuen Kleinstwagen mit Elektroantrieb
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBeschaffung von acht fabrikneuen, rein batterieelektrisch betriebenen Kleinstwagen für München.
Die Angebote umfassen den gesamten Lieferumfang einschließlich Übergabe, Abnahme und Schulung. Das Leistungsverzeichnis ist vollständig auszufüllen und elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium und setzt sich aus dem Kaufpreis für die acht fabrikneuen Kleinstwagen mit Elektroantrieb und den Betriebskosten für den Energieverbrauch (Lebenszykluskosten) zusammen. Im Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses ist das Kriterium Preis mit 100 % ausgewiesen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste aller wertbaren Angebote erteilt. Ausschlaggebend ist ausschließlich der Preis. Der Preis setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis für die Fahrzeuge und den Betriebskosten für den Energieverbrauch. Die Energiekosten werden wie folgt berechnet: Kraftstoffverbrauch [kWh/100 km] / 100 = Kraftstoffverbrauch [kWh/km]; Kraftstoffverbrauch [kWh/km] × 100.000 km (angenommene Lebensdauer-Laufleistung) = Kraftstoffverbrauch über Lebensdauer [kWh]; Kraftstoffverbrauch über Lebensdauer [kWh] × 0,25 EUR/kWh = Kraftstoffkosten je Fahrzeug [EUR]. Die so ermittelten Kraftstoffkosten je Fahrzeug werden in Pos. 1.2 des Leistungsverzeichnisses eingetragen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFahrzeuge und Grundausstattung
Lieferung von acht fabrikneuen Personenkraftwagen der EU-Fahrzeugklasse M1 mit mindestens vier Sitzplätzen. Die Fahrzeuge sind linksgelenkt, ohne Verbrennungsmotor, vollständig homologiert, zulassungsfähig und komplett betriebsbereit.
Die Maße dürfen folgende Höchstwerte nicht überschreiten: 3.800 mm Länge, 1.750 mm Breite ohne Spiegel, 1.500 mm Höhe und 2.500 mm Radstand. Die Nutzlast beträgt mindestens 300 kg, der Laderaum hinter der Rücksitzbank mindestens 200 Liter und das zulässige Gesamtgewicht höchstens 1.700 kg.
Die Fahrzeuge benötigen mindestens 50 kW Motorleistung, mindestens 130 Nm Drehmoment, stufenlose Geschwindigkeit von 0 bis mindestens 120 km/h sowie Vorwärts- und Rückwärtsfahrt mit Energierückgewinnung.
Batterie, Reichweite und Laden
Die Traktionsbatterie muss mindestens 25 kWh nutzbare Energie bereitstellen, eine WLTP-Reichweite von mindestens 250 km ermöglichen und mindestens 1.500 Ladezyklen aushalten. Sie ist für Umgebungstemperaturen von etwa −30 °C bis +50 °C geeignet. Die 12-V-Bordnetzbatterie darf nach mindestens drei Wochen Standzeit nicht tiefentladen sein.
Integriert sind ein AC-Ladegerät mit mindestens 11 kW sowie eine DC-Schnelllademöglichkeit mit mindestens 50 kW. Die 230-V-Lademöglichkeit, ein Ladekabel für AC-Ladung und Typ-2-Ladestationen sowie eine elektronisch geregelte Ladekennlinie mit Ladezustands- und Fehleranzeige sind vorhanden. Strom selbst ist nicht Liefergegenstand.
Sicherheit und Fahrzeugtechnik
Vorhanden sind ESP, ABS, ASR oder gleichwertige Systeme, eine zweikreisige Hydraulikbremse mit asbestfreien Belägen, Totwinkelwarnung, Querverkehrswarnung mit Notbremsassistent hinten, LED-Hauptscheinwerfer mit Leuchtweitenregelung, Einparkhilfe vorne und hinten sowie Rückfahrkamera oder 360°-Rundumsicht. Außerdem sind AVAS, Front- und Seitenaairbags sowie Dreipunkt-Sicherheitsgurte an allen Sitzplätzen gefordert.
Außenausstattung
Die Fahrzeuge benötigen einen weißen serienmäßigen Farbton ähnlich RAL 9010, eine schadstoffarme Grundierung und Lackierung ohne Blei-, Chrom-VI- oder Cadmiumverbindungen sowie Ganzjahres- oder M+S-Reifen mit Alpine-Kennzeichnung 3PMSF. Ein Reserverad auf Felge oder eine gleichwertige technische Selbsthilfelösung ist erforderlich.
Weiter gehören zwei Außenspiegel mit Innenverstellung, Beizung und Weitwinkelspiegel, je zwei Einstiegstüren vorne und hinten, eine Heckklappe, vollständige Rundumverglasung, Verbundglas-Windschutzscheibe, beheizte Heckscheibe, Zentralverriegelung, Sicherheitskennzeichnung, serienmäßiger Unterbodenschutz, Hohlraumkonservierung sowie Rundumkennleuchte mit Magnetfuß und Steckkupplung zum Lieferumfang.
Innenausstattung
Erforderlich sind Komfortsitze in der ersten Reihe, umklappbare Sitze der zweiten Reihe für mindestens zwei Personen sowie Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer. Fest eingebaut ist ein Navigationssystem mit mindestens 175 mm großem LCD-Farbdisplay, Karten- und Routenfunktionen, Traffic Message Channel, Sprachsteuerung, Europakartensatz und mindestens fünf Jahren Aktualisierungen.
Weiter sind Radio und Freisprecheinrichtung mit Bluetooth, digitalem Radioempfang, Mikrofon und Lautsprecherautomatik, eine passive Handyhalterung mit ungefähr 1 m langem USB-C-Kabel, eine 12-V-Steckdose und mindestens eine USB-C-Steckdose gefordert. Dazu kommen Klimaanlage, Heizungs-, Lüftungs- und Entfrostanlage, Vorkonditionierung während des Ladens sowie Teppichfußboden, Gummifußmatten und Kunststoff-Laderaumwanne. Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, Wagenheben bei Reserverad und Bordwerkzeug sind vorhanden. Vier Fahrzeugschlüssel sind anzugeben.
Lieferung, Abnahme und Schulung
Die Lieferung erfolgt frei Bedarfsstelle in München einschließlich Frachtkosten sowie Anlieferung an das in der Bestellung angegebene Objekt, Stockwerk und Zimmer und gegebenenfalls betriebsfertiger Montage. Die verbindliche Lieferzeit beträgt maximal 25 Wochen nach Auftragseingang.
Vor der Abnahme sind der Lieferumfang vollständig auf Betriebsbereitschaft zu prüfen und ein Probelauf durchzuführen. Die Abnahme in München ist mit mindestens drei Wochen Vorlauf abzustimmen. Die Fahrzeuge sind bei der Abnahme mit ausreichenden Betriebsmitteln und ausreichendem Ladezustand zu übergeben.
Das Bedienpersonal wird durch Fachpersonal des Bieters theoretisch und praktisch geschult; als Anhaltswert sind zwei Stunden je Fahrzeug vorgesehen. Die Schulung wird durch ein Schulungsprotokoll dokumentiert. Entfällt die Einweisung auf Wunsch der Dienststelle, ist stattdessen eine schriftliche Dokumentation zu erstellen.
Garantie und Service
Für den kompletten Lieferumfang ohne Traktionsbatterie sind mindestens 24 Monate Garantie ab Fahrzeugzulassung zu gewähren. Die Durchrostungsgarantie beträgt mindestens 120 Monate. Für die Traktionsbatterie werden mindestens 96 Monate ab Fahrzeugzulassung zugesagt, der Leistungsverzeichnis-Auszug nennt in einer abweichenden Angabe 84 Monate; bei der Angebotsabgabe ist daher die Erfüllung der Leistungsbeschreibung maßgeblich.
Der Hersteller muss geeignete Traktionsbatterien mindestens zehn Jahre ab Fahrzeugerstzulassung verfügbar halten. Ersatzteile müssen am Standort München mindestens zehn Jahre verfügbar sein. Standard-Verschleiß- und Ersatzteile sind mit einem 24-Stunden-Lieferservice zu liefern. Mindestens fünf markengebundene Vertrags-Serviceniederlassungen mit Ersatzteillager und Originalteilen im Großraum München sowie ein mobiler markengebundener Pannendienst innerhalb von 24 Stunden an Werktagen sind erforderlich. Reparatur- und Serviceleistungen erfolgen in der Regel montags bis freitags von 07:00 bis 17:00 Uhr. Navigationsdaten sind mindestens fünf Jahre aktuell zu halten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
In jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist ein Mindestumsatz von 300.000 Euro netto zu erreichen und im Fragebogen anzugeben.
Versicherungsschutz
Während der Ausführungszeit des Auftrags muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bestehen. Die Deckungssummen betragen jeweils mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Technische Leistungsfähigkeit
Mindestens zwei erbrachte vergleichbare Fahrzeuglieferreferenzen sind nachzuweisen. Vergleichbar ist die Lieferung eines Fahrzeugs eines zum angebotenen Fahrzeug vergleichbaren Fabrikats oder Typs, hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert. Die Referenzen dürfen höchstens drei Jahre alt und müssen vollständig abgeschlossen sein; bei einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr muss mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr abgeschlossen sein.
Ausschlussgründe und Erklärungen
Die Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB sind abzugeben. Bei einem zwingenden Ausschlussgrund kann eine gesonderte Anlage zur Selbstreinigung nach § 125 GWB beigefügt werden; bei einem fakultativen Ausschlussgrund ist eine erläuternde Anlage zwingend beizufügen.
Bei Anhaltspunkten für eine teilweise unzutreffende Erklärung können vor Zuschlagserteilung ein Registerauszug oder Führungszeugnis beziehungsweise eine gleichwertige Bescheinigung, eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunfts- oder Niederlassungsstaates und eine Bestätigung des Referenzauftraggebers verlangt werden.
Leistungsfähigkeit und Unterauftragnehmer
Die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind anhand der wirksam festgelegten Kriterien und Unterlagen zu belegen. Verwendete Unterauftragnehmer sind im Verzeichnis darzustellen; übertragene Teilleistungen müssen eigenständig und abgrenzbar sein. Für Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien und Nachweise wie für den Bieter, sofern keine gesonderten Anforderungen bestehen.
Eignung und Zuverlässigkeit von Unterauftragnehmern, die Erfüllung der Pflichten zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben sowie die gewerberechtlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen. Unterauftragnehmer müssen dieselben Pflichten einschließlich Haftung und Haftpflichtversicherung auferlegt bekommen. Nicht im Angebot genannte Unterauftragnehmer dürfen erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eingesetzt werden.
Mindestens zwei erbrachte vergleichbare Fahrzeuglieferungen; die Lieferung eines Fahrzeugs eines zum angebotenen Fahrzeug vergleichbaren Fabrikats oder Typs ist maßgeblich. Je Referenz sind Auftraggeber mit Anschrift, Auftragsgegenstand, Kontaktdaten der Ansprechperson, netto-Auftragswert und Leistungszeitpunkt beziehungsweise Leistungszeitraum anzugeben.
Vergleichbar hinsichtlich Fahrzeugfabrikat beziehungsweise Typ und Rechnungswert. Bei Anhaltspunkten für eine unzutreffende Erklärung kann vor Zuschlagserteilung eine Bestätigung durch den Referenzauftraggeber verlangt werden.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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