Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Gemeinde Jade für Trockenbauarbeiten beim Neubau einer 2-zügigen Kindertagesstätte in Schweiburg.
Das Auftragsvolumen umfasst im Wesentlichen:
Das Gebäude ist eingeschossig mit Satteldach (ca. 36,74 m × 16,62 m). Baubeginn der Trockenbauarbeiten: 18.02.2027, Fertigstellung: 23.04.2027. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform subreport bis zum 23.07.2026 um 10:00 Uhr einzureichen. Zuschlagskriterium ist der Preis. Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Ausführungsbedingungen
Die Leistung ist nach VOB Teil B und C in der neuesten Fassung auszuführen, insbesondere unter Beachtung von:
Alle erforderlichen Maschinen, Geräte, Baustelleneinrichtung, Strom, Wasser und Abfallentsorgung stellt der Auftragnehmer. Baustrom und Bauwasser gehen zu seinen Lasten. Die Baustellengemeinkosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.
Verbindliche Termine
Die Trockenbauarbeiten sind in den genannten Zeiträumen vertragsgemäß zu erbringen. Verzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Eigenleistung und Nachunternehmer
Die Trockenbauleistungen sind grundsätzlich im eigenen Betrieb des Bieters oder durch die im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (VHB 233) aufgeführten Firmen auszuführen. Für jede Teilleistung sind der Name des Nachunternehmers und die Eignung des eigenen Betriebs (ja/nein) anzugeben.
Abfallentsorgung und Umweltrecht
Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Trennung, Erfassung, Verwertung bzw. Beseitigung der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Nachweisverordnung (NachwV) verantwortlich. Er ist Abfallerzeuger und -besitzer im Sinne des KrWG. Die Kosten der Abfallverwertung sind in die Einheitspreise einzurechnen; Kosten der Abfallbeseitigung sind getrennt auszuweisen. Weicht der Bieter von der in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Verwertungs-/Beseitigungslösung ab, hat er die geforderten Nachweise (Annahmebereitschaft der Anlage, Andienungsbestätigung etc.) mit dem Angebot vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage (keine Ausschlussgründe)
Fachliche Eignung (Registereintragungen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifikation
Nachunternehmer
Mindestens 3 Referenznachweise über vergleichbare Trockenbauleistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren (mit Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung)
Vergleichbare Leistung (Trockenbauarbeiten), Art der Baumaßnahme, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit Mengen, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Besondere technische/gerätespezifische Anforderungen, vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke; Bestätigung des Auftraggebers