Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz (LBM) beschafft für den Wiederaufbau Ahrtal die Lieferung, Montage und Demontage von Klappbeschilderung (klappbare Verkehrszeichen) entlang zweier Umleitungsstrecken:
Beide Lose sind zwingend gemeinsam anzubieten.
Was ist zu tun?
Angebotsfrist: 06.10.2026, 10:00 Uhr (elektronisch über die Vergabeplattform des LBM RLP).
Zuschlag: erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Keine Nebenangebote, keine Mehrfachangebote.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Losaufteilung
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Montage und Demontage von Klappbeschilderung im Rahmen des Wiederaufbaus Ahrtal.
Beide Lose sind zwingend gemeinsam anzubieten. Der Gesamtpreis beider Lose ist im Angebotsschreiben auszuweisen.
Allgemeine technische Anforderungen
Verkehrssicherung und Behördengänge
Logistik und Baustellenorganisation
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung und Registereintragungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzen und Erfahrung
Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
Tariftreue und Mindestlohn (LTTG)
Fachkunde für Verkehrssicherung
Sicherheiten
Mindestens 3 vergleichbare Bauleistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren (Bauleistungen mit Bezug zur ausgeschriebenen Klappbeschilderung / Verkehrsbeschilderung). Je Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (Eigenanteil), Ausführungszeitraum, Auftraggeber.
Vergleichbare Bauleistungen; auf Verlangen Bescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung. Ausnahme nur, wenn vom AG angekreuzt.