Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft?
Verschiedene Kontrastmittel für die vertragsärztliche Versorgung in Westfalen-Lippe – im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Was ist ein Open-House-Verfahren?
Alle geeigneten Bieter, die die Bedingungen erfüllen, erhalten einen Rahmenvertrag – nicht-exklusiv, zu festen, nicht verhandelbaren Preisen. Es gibt keine wertende Auswahl oder Reihenfolge.
Wer schreibt aus?
Eine Bietergemeinschaft mehrerer gesetzlicher Krankenkassen unter Leitung der AOK NordWest.
Um was geht es konkret?
Drei Fachgruppen / Lose:
Wie und bis wann anbieten?
Angebote ausschließlich in Papierform bis zum 31.10.2027, 12:00 Uhr (MEZ).
Wo gibt es die Unterlagen?
Über das DTVP-Portal: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LMDRH/documents
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenbedingungen des Open-House-Verfahrens
Pflichtumfang je Fachgruppe
Innerhalb einer Fachgruppe müssen alle vom Bieter tatsächlich vertriebenen Wirkstoffe Vertragsbestandteil werden – einschließlich aller zugelassenen Darreichungsformen, Konzentrationen und Packungsgrößen. Es dürfen nur Produkte mit gültiger Arzneimittelzulassung gemäß AMG angeboten werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFormale Eignung
Erforderliche Erlaubnis (Großhandel / Herstellung / Einfuhr / Apotheke)
Mindestens eine der folgenden Erlaubnisse muss vorhanden sein:
Regulatorische Eignung – Arzneimittelzulassung
Die angebotenen Kontrastmittel sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und benötigen eine gültige Zulassung gemäß dem Arzneimittelgesetz (AMG). Nachweise sind dem Angebot beizufügen (z. B. Zulassungsbescheid, GMP-Zertifikat, Herstellererklärung).
Technische Leistungsfähigkeit
Nachweis der Verfügbarkeit der angebotenen Produkte in den geforderten Darreichungsformen, Konzentrationen und Packungsgrößen (technische Unterlagen, Produktdatenblätter, Fachinformationen).
Zuverlässigkeit
Sanktionskonformität (Russland-Sanktionen)
Der Bieter (und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) darf NICHT:
Mitteilungspflicht: Der Bieter muss den Auftraggeber unverzüglich informieren, sobald einer der vorgenannten Tatbestände eintritt oder eine Betroffenheit von EU-Sanktionen (insb. VO (EU) Nr. 833/2014) bekannt wird.