Kunstversicherung (RV)
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen vergibt die Kunstversicherung für ihren Fundus, für Ausstellungen sowie für ein- und ausgehenden Leihverkehr als zweijährige Rahmenvereinbarung.
Das Angebot umfasst Jahresprämien für die Fundusversicherung und Prämientabellen für Transporte und stationäre Versicherung. Eingereicht werden muss unter anderem das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis zusammen mit dem Angebotsschreiben und den geforderten Eignungs- und Vollmachtsnachweisen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium für Haupt- und Nebenangebote; Besserleistungen beeinflussen die Bewertung nicht.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVersicherungsumfang
Der Versicherungsschutz umfasst Kunst- und Sammlungsgegenstände aller Art, den eigenen Fundus, Bibliotheken, Archive, Bildarchive und Zubehör sowie eingehende und ausgehende Leihgaben, Ankaufs- und Ansichtssendungen, Ausstellungen, permanente und vorübergehende Aufenthalte, Transporte sowie Vor-, Zwischen- und Nachlagerungen.
Eingeschlossen sind auch Kunstgegenstände bei Restauratoren, Rahmenmachern, Fotografen, Gutachtern und anderen Fachdienstleistern. Rahmen, Sockel, Schutzverglasungen, Ausstellungsvitrinen, Stellwände, Scheinwerfer, wiederverwendbare Transportkisten und Kataloge sind mitversichert, soweit sie nicht durch eine Sachinhaltsversicherung gedeckt sind.
Räumlicher Geltungsbereich
Versichert sind K20 am Grabbeplatz 5 in 40213 Düsseldorf, K21 in der Ständehausstraße 1 in 40217 Düsseldorf, externe Lager, eigene und angemietete Ausstellungsräume, museuseigene Lagerräume, benannte Speditionslager, Leihnehmer sowie Aufenthalte bei externen Fachdienstleistern. Ausstellungen, Transporte und Vor- oder Zwischenlagerungen sind grundsätzlich weltweit versichert.
Gedeckte Gefahren und Zusatzdeckungen
Unter anderem versichert sind Transportmittelunfälle, höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz oder Anprall von Flugkörpern, Wasser, Nässe, Rost, Schädlingsbefall, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit sowie Streik, Aufruhr und terroristische Gewalthandlungen.
Ergänzend sind unter anderem Kriegsereignisse bei grenzüberschreitenden Luft- oder Seetransporten, Säureanschläge, Beschlagnahme einschließlich Wiedererlangungskosten sowie Licht, Strahlen, Frost, Hitze, Temperaturschwankungen und Feuchtigkeit versichert. Gefordert sind außerdem die Mitversicherung von Bearbeitungsschäden bis 1.000.000 EUR, uneingeschränkter Unterversicherungsverzicht, Kriegsgefahr bei grenzüberschreitenden Transporten und die volle Wiederauffüllung der Versicherungssummen.
Versicherte Kosten
Mitversichert sind unter anderem Schutz- und Bewegungskosten, provisorische Sicherungsmaßnahmen, Schlossänderungen nach Diebstahl, Zoll- und Frachtkosten, Feststellungskosten, Ein- und Auspackarbeiten, Räumungs- und Entsorgungsarbeiten, Lagerkosten sowie Reise-, Transport- und Rechtsberatungskosten zur Wiedererlangung oder vergleichbaren Wiederbeschaffung abhanden gekommener Kunstgegenstände.
Leistungserbringung und Abwicklung
Die Versicherungsleistungen werden nach den Anlagen B 1, B 8 und B 9 auf Grundlage von Einzelaufträgen nach Bedarf erbracht. Soweit zusammenhängende Sonderleistungen angefordert werden und der Betrieb des Auftragnehmers darauf eingerichtet ist, ist hierfür innerhalb eines Werktags ein schriftliches Angebot mit Preisen vorzulegen.
Der Versicherungsgeber oder sein Vertreter stellt einen direkten Ansprechpartner bereit, reagiert auf Anforderungen innerhalb eines Werktag und leitet nach Erhalt einer Schadensinformation die Schadensabwicklung unverzüglich, spätestens nach einem Werktag, ein. Die eigentliche Schadensabwicklung ist von dieser Reaktionszeit ausgenommen.
Anmeldungen und Versicherungsorganisation
Leihgaben mit einem Einzelwert über 20.000 EUR sind einzeln anzumelden; hierfür wird ein Einzelversicherungszertifikat erstellt. Transportbedingte Zwischenlagerungen von mehr als 60 Tagen sind dem Versicherer anzuzeigen. Unverpackte Transporte sowie abweichende oder höhere Entschädigungsgrenzen sind vor Risikobeginn mit dem Versicherer abzustimmen.
Transporte sind durch Kunstspediteure, Frachtführer, Museumsmitarbeiter oder im Kunsthandel tätige Personen mit Erfahrung im Kunsttransport durchzuführen. Bei einem Begleittransport über 2.500.000 EUR Versicherungswert sind mindestens zwei Personen ständig zur Beaufsichtigung einzusetzen. Restaurierungen und Reparaturen im Zusammenhang mit Bearbeitungsschäden müssen durch fachlich geschultes Personal mit entsprechendem Hochschulabschluss oder gleichwertiger Qualifikation erfolgen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Die Eignung wird anhand der Unterlagen nach Anlage B 4 zu den Merkmalen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachgewiesen. Anlage B 4 ist für den Bieter sowie für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für wesentliche Nachunternehmer einzureichen, soweit deren Eignung berücksichtigt wird. Konkrete Referenzarten, Referenzanzahlen und Mindestauftragswerte sind in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt.
Zulassung und Deckungsfähigkeit
Die Erstdeckung muss durch eine Gesellschaft erfolgen, die auf dem deutschen Versicherungsmarkt zugelassen ist. Das Angebot muss die geforderten Versicherungsbedingungen und Deckungsinhalte einschließlich voller Deckung und der im Leistungsverzeichnis genannten DTV-Bedingungen, Klauseln und Zusatzdeckungen umfassen.
Organisation und Erreichbarkeit
Der Versicherungsgeber oder sein Vertreter muss einen direkten Ansprechpartner bereitstellen, auf Anforderungen innerhalb eines Werktags reagieren und nach Erhalt einer Schadensinformation die Schadensabwicklung unverzüglich, spätestens nach einem Werktag, einleiten.
Formale Nachweise
Vorzulegen sind die vollständigen Anlagen B 1 bis B 9 sowie Anlage B 10, die verpflichtenden Erklärungen und Vollmachten, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Betriebsstättenfinanzamts sowie die Eigenerklärung zur Erlaubnis zum Betrieb der Kunstversicherung. Die genannten Bescheinigungen und Erklärungen dürfen bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein. Die vorgegebenen Vergabeunterlagen sind unverändert zu verwenden.
Bietergemeinschaften, Vertreter und Nachunternehmer
Bei einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder die Erklärung und Vollmacht nach Anlage B 2 unterzeichnen und ihre Eignungsnachweise gesondert vorlegen. Angebote über Makler, Agenten oder Vertreter sind nur mit rechtsverbindlicher Deckungszusage und uneingeschränkter Vollmacht zulässig. Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind Art und Umfang ihrer Leistungen anzugeben und gegebenenfalls die Verpflichtungserklärung nach Anlage B 3 sowie Eignungsnachweise vorzulegen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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