Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer kommunale Entsorgungsbetrieb des Landkreises Oder-Spree sucht ein Unternehmen, das auf zwei Wertstoffhöfen Container für Kohlenteer und teerhaltige Produkte aufstellt, sie bei Bedarf innerhalb von 48 Stunden austauscht und die gefährlichen Abfälle fachgerecht über die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH entsorgt.
Vertragslaufzeit: 01.01.2027 bis 31.12.2028 (24 Monate).
Abgabefrist für Angebote: 25.08.2026, 10:00 Uhr (MESZ).
Die Leistung wird ungeteilt als ein Auftrag vergeben. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wirtschaftlichkeit (Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit)100%
Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages. Ausschließliches Vergabekriterium.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Der Auftrag umfasst die Containergestellung, den Transport und die Entsorgung von Kohlenteer und teerhaltigen Produkten. Die Aufstellung der Container erfolgt auf zwei Wertstoffhöfen: 'Alte Ziegelei' (Alt Golmer Chaussee 1, 15848 Rietz-Neuendorf/OT Alt Golm) und Güterverkehrszentrum (GVZ) Freienbrink (Heidestraße 4, 15537 Grünheide (Mark)).
Die Leistung wird ungeteilt als ein Auftrag vergeben. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Container und Logistik
Je Wertstoffhof sind 3 Container bereitzustellen mit Einwurfhöhe max. 1,90 m, Mindestvolumen 20 m³ und mit Deckel. Sie dienen der Erfassung der Sammelware bzw. als Reserve und Zwischenlager während der Beprobungsphase.
Ein Containerwechsel hat innerhalb von 48 Stunden nach Anmeldung zur Abholung zu erfolgen. Abholung der Container nach Analyseergebnis.
Entsorgung und Nachweise
Die Übernahme und Entsorgung der gefährlichen Abfälle erfolgt über die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH in einer behördlich genehmigten Entsorgungsanlage/Deponie.
Zu verwenden ist das elektronische Nachweisverfahren (eANV). Zum Einsatz kommen darf nur geeichtes Kfz-Waage-Equipment. Fahrzeuge und Container müssen in einwandfreiem technischen und optischen Zustand sein, dem Stand der Technik entsprechen und die UVV einhalten. Personal ist vor Einsatz zu belehren (Unterlagen werden nach Zuschlag übergeben).
Aufbewahrungspflichten gelten gemäß § 49 Abs. 3 KrWG für Register (Einsammler/Beförderer gefährlicher Abfälle). Nachweise der endgültigen Entsorgung sind mit jährlicher Abfallbilanz zu übergeben.
Abfallfraktionen und prognostizierte Jahresmengen
Die Abfälle sind eingestuft als gefährlicher Abfall gemäß § 48 KrWG. Folgende Fraktionen und prognostizierte Jahresmengen sind zu erwarten (Erfahrungswerte, können über- oder unterschritten werden):
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Erforderlich ist eine Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 1 KrWG ODER eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Der Einsatz von Fachpersonal ist vorgeschrieben. Geeignete, behördlich genehmigte Entsorgungsanlagen/Deponien sind zu benennen und die Genehmigungen vorzulegen.
Referenzen
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Containergestellung, Transport und Entsorgung von Kohlenteer/teerhaltigen Produkten). Die Referenz muss mindestens 1 Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung abdecken.
Die Auftraggeberbestätigungen (inkl. Ansprechpartner + Telefonnummer) sind erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle nachzureichen.
Finanzielle und versicherungsrechtliche Eignung
Nachzuweisen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden (z. B. durch Versicherungsbestätigung oder -schein).
Außerdem ist die finanzielle Leistungsfähigkeit Bestandteil der Eignungsprüfung.
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Die Beurteilung erfolgt anhand von Eigenerklärungen (Formular 4.1) zu:
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen kann ein Nachweis über Selbstreinigungsmaßnahmen beigefügt werden. Die Eigenerklärung ist auch von Unterauftragnehmern vor Vertragsschluss vorzulegen.
Technische und organisatorische Eignung
Vergleichbare Leistungen zu Containergestellung, -transport und Entsorgung von Kohlenteer/teerhaltigen Produkten
Referenzangaben sind mit dem Angebot einzureichen; Auftraggeberbestätigungen (inkl. Ansprechpartner + Telefonnummer) nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle nachzureichen