Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird gebraucht?
Trockenbauarbeiten (LB 640 nach STLB-BauZ) für Liegenschaften und Gebäude des Bundes, des Landes und eigene Bauten des LBB im Regionalbereich Kreis Bad Kreuznach / Bingen / Simmern / Rhein-Hunsrück-Kreis.
Wie ist das Verfahren?
Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß VOB/A. Aktuell läuft nur der Teilnahmewettbewerb – nach Auswertung werden bis zu 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Was bedeutet Rahmenvereinbarung?
Es wird kein einzelnes Großprojekt vergeben. Stattdessen ruft der Auftraggeber über bis zu 4 Jahre hinweg einzelne Trockenbau-Aufträge ab – typischerweise kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen bis 50.000 € netto pro Einzelauftrag. Geschätztes Gesamtvolumen ca. 340.000 €, Höchstwert 408.000 €.
Wichtig für Bewerber:
Teilnahmeanträge müssen bis 30.09.2026, 10:20 Uhr elektronisch über www.vergabe.rlp.de eingereicht werden. Neben dem Eigenerklärungs-Formblatt (VHB 124) sind vor allem Trockenbau-Referenzen (1–5 aus den letzten 5 Jahren) und der Nachweis von mindestens 2 Fachkräften mit Gesellen-/Meisterbrief entscheidend.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsgegenstand
Einzelabrufe und Auftragsstruktur
Regionale Zuordnung
Mengen, Volumen und Vertragsrahmen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Mindestanforderungen (Ausschluss bei Nichterfüllung)
Wertungskriterien Teilnahmewettbewerb (max. 15,00 Punkte, es werden 5 Bewerber eingeladen)
Nachweisverfahren
Rechtliche Eignung
Bietergemeinschaften
Trockenbauarbeiten – vergleichbare Bauleistungen
ausschließlich Trockenbauarbeiten; je Referenz: Ansprechpartner Auftraggeber, Leistungsbeschreibung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetztes Personal, technische/gerätespezifische Anforderungen, ggf. Rolle (Haupt-AN/ARGE/NU); Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung; +1 Zusatzpunkt pro Referenz, wenn Referenzgeber öffentlicher Auftraggeber gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 RL 2014/24/EU