Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Schulverbands Karlskron (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern) für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im freigestellten Schülerverkehr ab dem Schuljahr 2026/2027.
Was zu tun ist:
Wichtige Eckdaten:
Es handelt sich um ein einziges Los – keine Aufteilung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Niedrigster Wertungspreis (Pauschalpreis je Fahrt, Gesamtkosten pro Woche für reguläre Touren multipliziert mit 37 Schulwochen zuzüglich Rechenwert für Sonderfahrten). Das günstigste Angebot erhält den Zuschlag.
Der Wertungspreis wird ermittelt aus einer Addition der Gesamtkosten pro Jahr für die regulären Touren und einem die Pauschalpreise für die anzubietenden Sonderfahrten berücksichtigenden Rechenwert. Die Gesamtkosten pro Jahr für die regulären Touren ergeben sich aus einer Addition der angegebenen Gesamtkosten pro Woche für die regulären Touren multipliziert mit dem Faktor 37 (Anzahl der Schulwochen). Den Zuschlag erhält das günstigste Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVerkehrsleistung Schülerbeförderung
Erbringung der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für den Schulverband Karlskron gemäß Leistungsbeschreibung und Anlage 2 (Planerische Vorgaben).
Reguläre Touren (Schulbeginn/-ende):
Sonder-/Unterrichtsfahrten:
Fahrten pro Jahr (Richtwerte): a: 222, b: 370, c: 65, d: 35, e: 65, f: ~90–125, g: ~50–200, h: ~50–125. Bei mehr als 100 Personen werden zwei Fahrten vergütet; eine besetzte Rückfahrt zählt nur hälftig.
Kalkulation & Vergabeart
Vergabeart: offenes Verfahren (beschleunigt).
Preisblatt (Vordruck 2):
Betriebliche Vorgaben
Fahrzeuge
Fahrpersonal
Betriebsleitung & Tourenplanung
Reinigung & Schadensbeseitigung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
Der Bieter bestätigt mit Vordruck 5/EEE, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe vorliegt:
1. Keine Verurteilung wegen Straftaten i.S.d. § 123 Abs. 1 GWB (letzte 5 Jahre).
2. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (letzte 5 Jahre).
3. Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen (letzte 3 Jahre).
4. Keine Insolvenz, kein Insolvenz-/Vergleichsverfahren, keine Liquidation.
5. Keine schwerwiegende berufliche Verfehlung (letzte 3 Jahre).
6. Keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen (letzte 3 Jahre).
7. Kein Interessenkonflikt im Vergabeverfahren.
8. Keine wesentlichen Mängel bei früheren öffentlichen Aufträgen (letzte 3 Jahre).
9. Kein Verstoß gegen MiLoG oder AEntG mit Geldbuße ≥ 2.500 €.
10. Kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG mit Geldbuße ≥ 2.500 €.
11. Kein Verstoß nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III / Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
12. Ausreichende wirtschaftliche Mittel zur Erfüllung laufender finanzieller Verpflichtungen (inkl. dieses Auftrags).
13. Geprüft wird über das Wettbewerbsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Russland-Sanktionen (Vordruck 6)
Der Bieter (sowie Subunternehmer/Lieferanten mit > 10 % Auftragswert) erklärt:
Bietergemeinschaften, Nachunternehmer, Drittkapazitäten
Haftpflichtversicherung
Für jedes eingesetzte Fahrzeug:
Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehrsleistungen – wahlweise: freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehre nach § 42 PBefG oder Reise-/Gelegenheitsverkehr nach §§ 47, 49 PBefG
Angabe des räumlichen Geltungsbereichs, Zeitraums und der jährlich erbrachten Besetzt-km / Fahrplan-km / Nutz-km; bei Bietergemeinschaften reicht Referenz eines Mitglieds