Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenOffene Ausschreibung der Zentralstelle der Forstverwaltung Rheinland-Pfalz für die Lieferung, Pflanzung und den Pflanzenschutz von Forstpflanzen in vier regionalen Losen (Nord, Mitte, Süden, Westen). Bieter liefern zertifizierte Forstpflanzen gemäß EZG-Qualitätsrichtlinie, pflanzen sie mit verschiedenen Verfahren (Göttinger Fahrradlenker, Rhodener, Erdbohrer, Hohlspaten) und bringen Pflanzenschutz an. Leistungszeitraum: 15.10.2026 bis 31.03.2027. Angebotsfrist: 10.09.2026, 09:00 Uhr. Zuschlag nach Preis (60 %) und Qualitätskriterien (u. a. Schnittmenge Pflanzenkatalog, Anteil eigene Anzucht innerhalb 300 km).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis60%
Durchschnittspreis des geeigneten Pflanzenkatalogs; Gesamtpreis für die Dienstleistung (Pflanzung und ggf. Pflanzenschutz und Pflanzenschutzmaterial); Durchschnittspreis der Erschwerniszuschläge für die Pflanzung
- Qualitätskriterien40%
Qualitätskriterien für die Wertung der Angebote, bewertet nach Best-Angebots-Quotienten-Methode
Lineare Interpolation nach der Best-Angebots-Quotienten-Methode. Das Angebot mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält den Zuschlag. Das günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Gegenstand ist ein Rahmenvertrag pro Los für die Lieferung von Forstpflanzen, deren Pflanzung sowie den Pflanzenschutz. Die Leistung wird während der Vertragslaufzeit bedarfsweise durch einzelne Forstämter abgerufen. Es können bis zu 4 Lose vergeben werden (maximal 4 Teilnehmer).
Qualitätsanforderungen an Pflanzen
Forstpflanzen müssen der Qualitätsrichtlinie für Forstpflanzen der EZG (oder vergleichbar) entsprechen. Pro Art sind Alter (z. B. 1-0, 2-0, 2-1, 2-2, 3-0), Größe (z. B. 15+, 25-50, 30+, 50-80, 80-120 cm) und Herkunft (Herkunftscode) genau einzuhalten. Eine Aussortierung von max. 20 % im untersten Größenrahmen ist zulässig. Die Herkunftssicherung erfolgt über Pflanzenzertifikate (ZüF/FfV/EAB oder vergleichbar). Bei selbst erzeugten Pflanzen ist eine genetische Beprobung vor Abnahme möglich.
Logistik und Liefermodalitäten
Lieferfrist nach Abruf durch das Forstamt: 14 Tage. Vorabankündigung einer Lieferung (auch Teillieferungen): mindestens 8 Tage vor Anlieferung. Lieferung muss mit Lieferschein und Pflanzenzertifikat erfolgen.
Pflanzverfahren und Pflanzdurchführung
Zugelassene Verfahren je nach Los und Situation: Göttinger Fahrradlenker (Klumpen- und Stückpflanzung), Rhodener Pflanzverfahren (Klumpen- und Stückpflanzung), Erdbohrer (Klumpenpflanzung), Hohlspatenpflanzung (Klumpen- und Stückpflanzung). Der Bieter muss für eine Frischekettensicherung sorgen. Wurzelschnitte sind grundsätzlich verboten (max. 2 mm Durchmesser an Seitenwurzeln). Arbeitsbeginn und -ende sind täglich an den Auftraggeber zu melden; Pflanzbeginn ist mindestens 3 Werktage vorher anzukündigen.
Pflanzenschutz
Einzelschutz ist unmittelbar nach der Pflanzung, Flächenschutz möglichst vor der Pflanzung anzubringen. Spätestens am Tag nach der Pflanzung muss der Schutz angebracht sein.
Erschwerniszuschläge
Für besondere Bedingungen können Zuschläge pro Pflanze angesetzt werden: mehr als 3 Baumarten auf einer Fläche, hoher Skelettanteil im Boden, nicht erschlossene Flächen, Hangneigung 35,0–64,9 % sowie Hangneigung über 65 %.
Anwuchsgarantie und Nachbesserung
Der Auftragnehmer garantiert einen Anwuchserfolg von mindestens 80 %. Liegt der Erfolg darunter, sind Nachbesserungen kostenlos durchzuführen. Ausgenommen sind biotische oder abiotische Schäden sowie höhere Gewalt.
Zeitlohnarbeiten und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen wie das Freiräumen von Pflanzplätzen oder die Neuanlage nicht vorbereiteter Pflanzeneinschlagsplätze können nach Absprache im Zeitlohn abgerechnet werden. Zeitlohn-Stundensätze (Personal mit Handgerät, Freischneider, Motorsäge) fließen nicht in die Angebotswertung ein. Stundennachweise (Rapportzettel) sind täglich zu führen und wöchentlich vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtliche und formale Voraussetzungen
Versicherungen
Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Umwelthaftpflicht (mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden) sowie einer Umweltschadensversicherung in angemessener Höhe.
Fachliche Qualifikation – Pflanzen und Anzucht
Betriebsnummer nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) für die Pflanzenlieferung. Bereitschaft, selbst erzeugte Pflanzen vor Abnahme genetisch beproben zu lassen. Fähigkeit, anerkannte Pflanzenzertifikate (ZüF/FfV/EAB oder vergleichbar) bereitzustellen. Eigene Anzucht der Pflanzen innerhalb 300 km zur Landesgrenze RLP fließt positiv in die Angebotswertung ein.
Fachliche Qualifikation – Personal und Verfahren
Mitarbeiter müssen in die anzuwendenden Pflanzverfahren unterwiesen sein. Bei Einsatz von Motorsägen ist nachzuweisen: abgeschlossene Berufsausbildung zum Forstwirt bzw. vergleichbare Qualifikation, europäisches Motorsägen-Zertifikat ECC Level 3 oder vergleichbarer anerkannter Lehrgang. Sachkundenachweis muss bei der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) Referat 2.3 hinterlegt sein oder beigefügt werden. Bei Pflanzenschutzmittelausbringung ist ein entsprechender Sachkundenachweis erforderlich.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es darf kein Mitglied ein separates Angebot abgeben; alle Mitglieder sind namentlich zu benennen und haften gesamtschuldnerisch. Bei Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens erforderlich; das eignungsverleihende Unternehmen muss alle Anforderungen des Auftrags erfüllen.