Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenLieferung von drei Elektro-Pkw für die Landeshauptstadt Hannover
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover beschafft im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, drei Elektro-Pkw. Die Ausschreibung ist in 3 Lose aufgeteilt:
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle inkl. aller Nebenkosten (Fracht, Überführung, Maut etc.) an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Karl-Wiechert-Allee 60c, 30625 Hannover. Lieferzeit: 26 Wochen ab Auftragserteilung. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal bi-medien einzureichen.
Abgabefrist: 19.10.2026 um 11:00 Uhr
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Elektro-Motor10%
Bewertung der Motorleistung (100-200 kW): 100-134,99 kW = 0-3 Punkte, 135-174,99 kW = 4-7 Punkte, 175-200 kW = 8-10 Punkte. Mehrleistung führt nicht zu höheren Punkten, ist aber zulässig.
- Energieverbrauch10%
Energieverbrauch (kWh/100 km) nach WLTP: 30-35 kWh = 0-3 Punkte, 25-29,99 kWh = 4-7 Punkte, ≤ 24,99 kWh = 8-10 Punkte.
- Fahrzeug-Gewichte
Zulässiges Gesamtgewicht max. 3500 kg und Nutzlast min. 450 kg. Ja/Nein-Kriterium (Nein führt zum Ausschluss).
- Fahrzeugabmasse
Fahrzeuglänge max. 5.500 mm, Breite max. 2.250 mm, Höhe max. 2.000 mm, Gepäckraumvolumen min. 450 l (mit umgeklappter Sitzreihe 2 und 3 min. 2000 l). Ja/Nein-Kriterium.
- Bereifung
Winterreifen mit Alpine-Symbol. Ja/Nein-Kriterium.
- Höchstgeschwindigkeit10%
Mindestens 140 km/h: 140-149,99 km/h = 0-3 Punkte, 150-159,99 km/h = 4-7 Punkte, 160-170 km/h = 8-10 Punkte. Automatikgetriebe ist zwingend (Ja/Nein).
- Batteriekapazität10%
Mindestens 75 kWh: 75-79,99 kWh = 0-3 Punkte, 80-84,99 kWh = 4-7 Punkte, 85-90 kWh = 8-10 Punkte.
- Reichweite (WLTP kombiniert)10%
Mindestens 300 km: 300-334,99 km = 0-3 Punkte, 335-374,99 km = 4-7 Punkte, 375-400 km = 8-10 Punkte.
- Ladeausstattung
Anschlusskabel Typ-2 3-phasig (Länge 4.000-6.000 mm), DC-Ladeleistung min. 100 kW, AC-Ladeleistung min. 11 kW. Ja/Nein-Kriterien.
- Radstand
Radstand ca. 3.100 bis 3.500 mm. Ja/Nein-Kriterium.
- Fahrerhaus in 7-sitziger Ausführung
Umfangreiche Ausstattungsanforderungen (Heckklappe verglast, Schiebetüren links/rechts, drehbare Sitze, 3-Zonen-Klimaanlage, Navigationssystem, Rückfahrkamera, USB-C, Carplay etc.). Ja/Nein-Kriterien.
- Fahrassistenzsysteme
Parkassistent Front/Heck, automatische Distanzregelung, Totwinkelassistent, Spurwechselassistent, Notbremsassistent mit Fußgänger-/Radfahrererkennung. Ja/Nein-Kriterien.
- Beleuchtungsanlage
LED-Scheinwerfer und LED-Rückleuchten. Ja/Nein-Kriterien.
- Sonstige Ausstattung
Reifenreparaturset, akustischer Fußgängerschutz, Diebstahlwarnanlage. Ja/Nein-Kriterien.
- Service / Reaktionszeit Instandsetzung10%
Reaktionszeit für Instandsetzungsbeginn: ≥ 3 Tage = 0 Punkte, 2 Tage = 7 Punkte, 1 Tag = 10 Punkte. Voraussetzung: Kundendienstwerkstatt oder Stützpunkt mit mobilem Service für Instandsetzungsbeginn innerhalb 24h (Ja/Nein).
- Ersatzteillieferfristen10%
Garantierte Ersatzteillieferfristen: > 3 Tage = 0 Punkte, 2 Tage = 7 Punkte, 1 Tag = 10 Punkte.
- Garantiezeit allgemein (über 24 Monate hinaus)10%
Pro zusätzlichem Monat über die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten: 0,25 Punkte. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate ist zwingend (Ja/Nein).
- Garantiezeit Antriebsbatterie (über 24 Monate hinaus)10%
Pro zusätzlichem Monat über die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten auf die Antriebsbatterie: 0,25 Punkte. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate auf Antriebsbatterie ist zwingend (Ja/Nein).
Z = L/P (Z = Zielerreichungsgrad, L = Leistungspunkte aus Bewertungskriterien gemäß Leistungsverzeichnis, P = Gesamtpreis je Los brutto). Zwischenpunkte werden linear errechnet und gerundet.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenbedingungen für alle Lose
Lieferadresse (für alle Lose):
Lieferung:
Lieferzeit: 26 Wochen ab Auftragserteilung
Gewährleistung:
Einweisung:
Abnahme:
Vertragsbedingungen:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEigenerklärung zu Ausschlussgründen (für alle Bieter)
Der Bieter – sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Unterauftragnehmer – muss per Eigenerklärung zu folgenden Punkten bestätigen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
1. Keine Verurteilungen: Weder das Unternehmen noch zuzurechnende Personen wurden in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wegen einschlägiger Straftaten (u.a. Straftaten nach §§ 129, 129a, 129b, 89c, 261, 263, 264, 299, 108e, 333, 334, 335a StGB, IntBestG, §§ 232, 233, 233a StGB; auch keine vergleichbaren Verurteilungen in anderen Staaten).
2. Steuern und Abgaben: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen.
3. Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht: Keine Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge.
4. Zahlungsfähigkeit: Das Unternehmen ist zahlungsfähig; es ist kein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt (auch nicht mangels Masse abgelehnt); das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation und hat seine Tätigkeit nicht eingestellt.
5. Keine schweren Verfehlungen: Weder das Unternehmen noch zuzurechnende Personen haben im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, die die Integrität des Unternehmens infrage stellt.
6. Keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen: Das Unternehmen hat keine Vereinbarungen getroffen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen.
7. Kein Interessenkonflikt: Kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte.
8. Keine mangelhafte Auftragserfüllung: Das Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt.
9. Keine Täuschung: Keine schwerwiegende Täuschung oder Zurückhaltung von Auskünften zu Ausschlussgründen oder Eignungskriterien.
10. Keine unzulässigen Beeinflussungen: Keine unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung des Auftraggebers; keine Beschaffung vertraulicher Informationen für unzulässige Vorteile; keine fahrlässig oder vorsätzlich irreführenden Informationen.