Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft?
Die Stadt Essen (Amt für Straßen und Verkehr) beschafft die Lieferung von Verkehrszeichen und verwandten Produkten über einen Rahmenvertrag für 2026/2027.
Was ist zu tun?
Bieter liefern über die Vertragslaufzeit von 12 Monaten (optional +12 Monate) verschiedene Verkehrszeichen, Wegweiser, Zusatzzeichen, Schraffenbaken, Leitzylinder, Vorwegweisertafeln, Warnmarkierungen und Schutzfolien auf Abruf. Jeder Einzelauftrag muss innerhalb von 30 Arbeitstagen frei Betriebshof Elisenstr. 78, 45139 Essen geliefert werden.
Was muss eingereicht werden?
Angebotsschreiben, ausgefüllte GAEB-Datei mit Preisen, Eigenerklärung Liefer-/Dienstleistungen (oder PQ-Nachweis), Bewerbergemeinschafts- bzw. Unterauftragsformulare falls einschlägig – alles elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW. Angebotsfrist: 18.09.2026, 10:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Niedrigster Preis als einziges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsrahmen und Liefermodalitäten
Rahmenvertrag über 12 Monate ab Auftragserteilung, mit Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf widerspricht (maximale Gesamtlaufzeit 24 Monate).
Einzelaufträge werden bei Bedarf fernmündlich oder schriftlich erteilt. Lieferzeit je Einzelauftrag: 30 Arbeitstage nach Auftragserteilung (zwingend).
Lieferort: Betriebshof, Elisenstraße 78, 45139 Essen. Ab einem Bestellwert von 200 EUR erfolgt die Lieferung fracht- und verpackungsfrei; darunter fällt eine Verpackungs-/Frachtpauschale an. Expresslieferungen sind gegen Zuschlag möglich.
Produktgruppen im Überblick
Die Lieferung umfasst folgende Produktgruppen (Auszug aus dem Leistungsverzeichnis):
Material- und Qualitätsanforderungen
Mengen und Abruf
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind Erfahrungswerte / Schätzmengen. Der Auftraggeber behält sich vorab, die Mengen um bis zu ±100 % zu über- oder unterschreiten. Es besteht kein Anspruch auf Abnahme der ausgeschriebenen Gesamtmengen; kein Einzelauftrag übersteigt die geschätzte Menge um mehr als 100 %.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Bieter dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB aufweisen. Relevant sind insbesondere:
Falls ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt, können Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB geltend gemacht werden.