Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Grafschaft Bentheim schreibt die Lieferung von Verkehrszeichen, Wegweisern und Aufstellvorrichtungen für sein Kreisstraßennetz öffentlich aus.
Der Auftrag umfasst Standard-Verkehrszeichen nach StVO, Standardwegweiser (Zeichen 415, 418, 430, 432), Sonderausführungen (z. B. Vorwegweiser, Tabellenwegweiser) sowie passende Aufstellvorrichtungen (Rohrpfosten, Gabelständer, Trimaste) und Befestigungsmaterial. Gelieert wird frachtfrei an die Kreisstraßenmeisterei in Neuenhaus (Industriestraße 13, 49828 Neuenhaus). Der Auftraggeber ruft während der Vertragslaufzeit beliebige Teilmengen ab.
Wichtige Eckdaten:
Voraussetzung für die Lieferung von Verkehrszeichen ist das RAL-Gütezeichen der Güteschutzgemeinschaft für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. Hagen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der zu liefernden Produkte
Gegenstand der Lieferung sind:
Technische Qualitätsanforderungen
Die Produkte müssen u. a. folgende technische Anforderungen erfüllen:
Zusätzliche Lieferleistungen (ohne gesonderte Vergütung)
Folgende Leistungen sind im Lieferumfang ohne zusätzliche Vergütung enthalten:
Abwicklung, Lieferung und Vertragslaufzeit
Vertragslaufzeit: 01.11.2026 bis 31.10.2027 (12 Monate), mit Verlängerungsoption bis 31.10.2028.
Abruf: Der Auftraggeber ruft zu beliebigen Terminen innerhalb der Vertragslaufzeit beliebige Teilmengen ab.
Lieferadresse: Kreisstraßenmeisterei, Industriestraße 13, 49828 Neuenhaus (frachtfrei).
Lieferzeiten:
Anlieferzeiten: Mo.–Do. 7:30–15:30 Uhr, Fr. 7:30–12:00 Uhr (werktägliche Dienstzeiten).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenQualifikation und Zertifizierung des Herstellers
Bieter müssen Verkehrszeichen-Hersteller mit RAL-Gütezeichen der Güteschutzgemeinschaft für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. Hagen sein. Der Betrieb muss durch eine nach dem Bauproduktengesetz vom DIBt akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bewertet und zertifiziert sein und über einen werkseigenen, sachkundigen Prüfer für die Eigenüberwachung verfügen.
Produktkonformität und Normen
Die Produkte müssen der DIN EN 12899-1 entsprechen und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Materialien und Verarbeitung müssen den einschlägigen Normen (u. a. DIN EN 573-1/-2/-3, DIN EN 485-4, DIN EN ISO 1461) entsprechen. Statische Nachweise und Dimensionierung sind nach den örtlichen Gegebenheiten zu erstellen.
Nachweisform und Eigenerklärung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über die HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung oder ersatzweise über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweie. Bei Bietergemeinschaften ist eine gemeinsame Erklärung aller Mitglieder (Bevollmächtigter, Gesamtschuldner) erforderlich; bei Einschaltung von Unterauftragnehmern sind Verpflichtungs- und Haftungserklärungen beizubringen. Konkrete Mindestanforderungen an Umsatz, Personalstärke oder Referenzen sind in den vorliegenden Unterlagen nicht weiter spezifiziert.