Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg kauft Wegebaumaterial (Naturkies und Naturstein in verschiedenen Körnungen) für den Ausbau und die Instandhaltung von Forstwegen. Die Lieferung erfolgt in zwei separaten Losen an zwei verschiedene Forstbetriebe.
Was ist zu tun?
Wichtige Rahmenbedingungen:
Hinweis: Es werden keine Referenzprojekte gefordert. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich bewerben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Niedrigster Preis (Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Lieferanforderungen (für beide Lose)
Materialart: Naturkies / Naturstein mit geringem Lehmanteil (max. 5–7% abschlemmbare Bestandteile) und einem gebrochenen Anteil von mind. 40–60%.
Lieferkapazität: Mindestens 700 Tonnen pro Arbeitstag.
Fahrzeuge: Anlieferung ausschließlich mit Hängerzügen oder Solofahrzeugen.
Kippvorgang: Material ist schichtenweise und gleichmäßig auf die Wegekrone zu kippen.
Materialabnahme: Werktags (Mo–Fr) zwischen 07:00 und 14:30 Uhr durch den Bauleiter des Auftraggebers. Wiegeprotokolle sind vor dem Kippen vorzulegen.
Lieferbeginn: Spätestens 1 Woche nach Aufforderung durch den Auftraggeber.
Witterung: Bei Starkregen ist die Lieferung kurzfristig auszusetzen (Bestätigung im Preisblatt erforderlich).
Qualitätsnachweis: Für jedes Lieferwerk sind Sieblinienprotokoll (max. 6 Monate gültig) und Konformitätserklärung zur Materialart und -herkunft erforderlich.
Lieferzeitraum
Gesamtlieferzeitraum: 11.08.2026 bis 30.10.2026 (ca. 80 Tage ab Zuschlag).
Die genauen Lieferzeitpunkte variieren je nach Baustelle und sind den Los-spezifischen Abschnitten zu entnehmen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Sanktions-Compliance
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU): Der Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (z.B. Insolvenz, schwere Verfehlungen, Verstöße gegen Steuern/Sozialabgaben).
EU-Sanktionen / Russland-Embargo: Der Bieter darf weder selbst noch über Beteiligungen (>50%) noch durch Handeln im Auftrag einen Bezug zu Russland haben. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer und Lieferanten, deren Auftragswert über 10% liegt – und zwar während der gesamten Vertragslaufzeit.
Wichtig: Fehlende oder unvollständige Erklärungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Befähigung zur Berufsausübung
Nachweis durch:
Diese Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind auf Anforderung vorzulegen (nicht zwingend mit Angebotsabgabe):
Zusätzlich: Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Versicherer und Deckungssumme sind im Angebotsdeckblatt CSX 51 anzugeben).
Technische Leistungsfähigkeit (Materialqualität)
Nachweis der Eignung zur Lieferung des geforderten Materials durch:
Diese Nachweise sind aus Umwelt-, Naturschutz- und Werterhaltungsgründen zwingend erforderlich.
Mindestanforderungen BbgVergG (Arbeitsrecht)
Mit der Vereinbarung nach Formular 5.3 EU verpflichtet sich der Bieter:
Vertragsstrafen bei Verstößen: 1% der Auftragssumme, max. 25.000 € je Fall, max. 5% / 250.000 € insgesamt. Kündigungsrecht bei Pflichtverletzung.
Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen innerhalb einer anzugebenden Frist nachzufordern. Werden Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
Bietergemeinschaften: Alle Mitglieder sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind zu benennen. Die Gemeinschaft muss insgesamt alle Eignungskriterien erfüllen.
Eignungsleihe (§ 47 VgV): Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen sind diese zu benennen. Bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe haftet der Bieter gemeinsam mit dem anderen Unternehmen.
Nachunternehmer (§ 36 VgV): Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Formular 4.4 EU) nur auf besondere Anforderung vor Zuschlagserteilung.
Wichtig: In der Bekanntmachung wurde 'Nachunternehmer nicht erlaubt' vermerkt – diese Information widerspricht den Formularen 4.3/4.4 EU. Es wird empfohlen, beim Auftraggeber nachzufragen, ob Nachunternehmer doch zulässig sind.
Keine Referenzprojekte gefordert