Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Friesoythe beschafft ein neues Kommunalfahrzeug (LKW) mit Allradantrieb, Dreiseiten-Kippbrücke und hydraulischem Ladekran. Das Fahrzeug wird auf dem Baubetriebshof im Winterdienst, für Transport- und Kranarbeiten eingesetzt. Die Lieferung umfasst auch die komplette Montage, die Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation, die UVV-Prüfung, die Einweisung des Personals sowie die Überführung zum Baubetriebshof.
Es handelt sich um eine Lieferausschreibung mit einem einzigen Los. Angebote können bis zum 12. August 2026 um 23:59 Uhr elektronisch eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFahrzeug – Grundfahrzeug und Ausstattung
Geliefert wird ein LKW Kommunalfahrzeug, ausgestattet mit:
Alle genannten technischen Anforderungen sind Mindestanforderungen. Gleichwertige oder technisch höherwertige Ausführungen sind ausdrücklich zulässig.
Aufbau – Dreiseiten-Kippbrücke mit Kranvorbereitung
Auf das Grundfahrzeug wird eine 3-Seiten-Kippbrücke aufgebaut. Der Aufbau umfasst:
Ladekran
Geliefert wird ein hydraulischer Ladekran mit folgenden Eckdaten:
Der Kran wird hinter dem Fahrerhaus montiert.
Montage, Abnahme und Inbetriebnahme
Im Lieferumfang enthalten sind:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGewerberechtliche Befugnis
Das anbietende Unternehmen muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung und Montage des beschriebenen Kommunalfahrzeugs erfüllen.
Nachweise und Eigenerklärungen
Als Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen zwingend einzureichen:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind zusätzlich Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen (z.B. bei engerer Wahl). Fremdsprachige Bescheinigungen sind mit einer deutschen Übersetzung einzureichen.
Ausschlussgründe
Unternehmen, bei denen gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen, dürfen nicht als Nachunternehmer oder Verleiher von Kapazitäten eingesetzt werden. Werden solche Ausschlussgründe im Laufe des Verfahrens bekannt, sind die betroffenen Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe / Nachunternehmer)
Wenn der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen nutzt (Eignungsleihe oder Nachunternehmer), gilt:
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften (ARGE) sind zugelassen. Sie haben eine Erklärung in Textform abzugeben, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.