Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Kommunalbetrieb Krefeld AöR schreibt die Lieferung eines neuen Lastkraftwagens mit Ladekran und Kippaufbau öffentlich aus. Es handelt sich um ein Neufahrzeug der Klasse N2 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12.000 kg.
Der Zuschlag geht zu 100 % an den niedrigsten Preis. Nebenangebote sind zugelassen, müssen aber gleichwertig sein. Angebote können ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) eingereicht werden.
Wichtige Termine:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis als alleiniges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFahrzeug und Aufbauten
Zu liefern ist ein Neufahrzeug vom Typ LKW mit Ladekran und Kippaufbau.
Nebenangebote sind zugelassen, müssen aber qualitativ und quantitativ gleichwertig sein und die Gleichwertigkeit nachweisen.
Lieferung und Erfüllungsort
Das Fahrzeug ist fristgerecht an den Betriebshof des Kommunalbetriebs Krefeld AöR zu liefern:
Anlieferadresse:
Hüttenallee 245
47800 Krefeld
Die Ausführungsfrist beträgt 9 Monate ab Auftragsvergabe.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage – Ausschlussgründe
Es dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Der Bieter muss eine entsprechende Eigenerklärung zu Ausschlussgründen abgeben.
Bei fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB) kann der Auftraggeber eine Frist zur Wiederherstellung der Eignung setzen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss seine Eignung durch eine Eintragung im Handels- oder Berufsregister nachweisen. Vorausgesetzt wird eine Tätigkeit im Handel, der Herstellung und/oder der Nachrüstung von Fahrzeugen und Fahrzeugaufbauten.
Einreichung: Kopie oder Auszug des Registereintrags als Anlage zum Angebot.
Mindestlohn und Sanktionen
Der Bieter muss folgende Eigenerklärungen abgeben:
Diese Erklärungen sind verpflichtende Anlagen zum Angebot.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften sind zugelassen, müssen aber eine Erklärung (Formular 531-KR) einreichen, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist. Es gilt eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Nachunternehmer und Eignungsleihe sind zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers sind folgende Formulare vorzulegen: