Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Leezen (Amt Crivitz) schreibt im Rahmen der Sanierung der Sporthalle Leezen die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) als Los 2 öffentlich aus.
Gefordert werden die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die TGA-Gewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro). Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 03.08.2026 bis 31.12.2026.
Angebote müssen bis spätestens 14.07.2026 um 08:30 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform evergabe-mv.de eingereicht werden. Die Bieter sind bis 31.07.2026 an ihr Angebot gebunden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltende Rahmenbedingungen
Für alle Lose gelten die Mindestarbeitsbedingungen gemäß MinArbV M-V (1. Änderung) – also die Einhaltung der tarifrechtlichen Mindeststandards bei der Auftragsausführung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis
Der Bieter muss seine Eignung nachweisen durch:
Alternativ kann der Nachweis auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis (z. B. PQ-Verzeichnis der IHK) oder ein Zertifikat gemäß europäischer Zertifizierungsstandards erbracht werden.
Gewerberechtliche Voraussetzungen
Der Bieter muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllen.
Ausschluss von Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote, die unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen enthalten, werden ausgeschlossen.
Gewerbezentralregister
Bei einer Auftragssumme über 30.000 € wird für den zukünftigen Auftragnehmer ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister angefordert.
Nachweise auf Verlangen
Bei engerer Auswahl kann die Vergabestelle Bescheinigungen zuständiger Stellen anfordern. Nicht-deutsche Bescheinigungen sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.