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Marktoberdorf - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0

Stadt Marktoberdorf | Vergabekammer Südbayern Regierung von OberbayernMarktoberdorf, BayernVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die Stadt Marktoberdorf schreibt den flächendeckenden Gigabitausbau in einem unterversorgten Teilgebiet aus. Gesucht wird ein Telekommunikationsunternehmen, das ein gigabitfähiges Breitbandnetz (mindestens 1 Gbit/s symmetrisch) plant, baut und für mindestens 7 Jahre betreibt. Die Stadt leitet dafür Bundesfördermittel als Investitionskostenbeihilfe an den Netzbetreiber weiter (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Gigabit-Richtlinie 2.0).

Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst reichen Interessenten einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen ein. Es werden maximal 3 Bewerber für die zweite Stufe ausgewählt. Diese geben Angebote ab (u.a. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, Ausbauzeitraum, Einsatz alternativer Netztechnologien) und verhandeln mit der Stadt.

Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Vertragslaufzeit: 7 Jahre ab Vertragsbeginn.

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Aktive Ausschreibung
HEUTE
Termin / FristNOV2025 MAI NOV MAI NOV MAI NOV MAI NOV MAI NOV MAI NOV MAI NOV MAI NOV
Veröffentlichungca. 12. Nov. 2025
Widerspruchsfrist Bewilligungsbescheid12. Nov. – 12. Dez. 2025
Öffentlichkeitsarbeit-Verbot14. Jan. 2026
Bieterfragen-Frist10. Aug. 2026
Teilnahmefrist24. Aug. 2026
Angebotsfrist21. Okt. 2026
Einreichungsfrist11. Jan. 2027
Bewilligungszeitraum15. Dez. 2025 – 30. Apr. 2029
Jährliches Monitoring28. Feb. 2026
Zwischennachweis jährlich30. Apr. 2026
Verhandlungsrunde29. Okt. – 30. Okt. 2026
Bindefrist11. Jan. – 31. März 2027
Angebotsöffnung11. Jan. 2027
Rügefristca. 11. Jan. – 21. Jan. 2027
Auflagenerfüllung Adressenliste31. März 2027
Zuschlagca. 1. Apr. 2027
Vertragsbeginnca. 1. Apr. 2027
Vertragslaufzeitca. 1. Apr. 2027 – 1. Apr. 2034
Ausführungsbeginnca. 1. Juni 2027
Auflagenerfüllung Landesförderung30. Juni 2027
Auflagenerfüllung Markterkundung30. Apr. 2029
Vertragsendeca. 1. Apr. 2034
Zweckbindungsfristca. 1. Apr. 2034 – 1. Apr. 2041bis 2041
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Preis & Qualität3 Kriterien
Preis 85%Qualität 15%
  • Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke85%

    Niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke erhält 85 Punkte, 0 Punkte ab dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke, dazwischen lineare Interpolation. Betrachtungszeitraum mind. 7 Jahre ab Inbetriebnahme.

  • Realisierungszeit10%

    Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten. Geringste Realisierungszeit erhält 10 Punkte, 0 Punkte bei doppelter Realisierungszeit des Bestbieters, dazwischen lineare Interpolation.

  • Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden5%

    Binäre Bewertung: 5 Punkte wenn alternative Netztechnologien und Verlegemethoden zum Einsatz kommen, 0 Punkte wenn nicht.

Bewertungsfunktion für Wirtschaftlichkeitslücke: f(x) = [1 − (x−a)/a] × 85, wobei a = niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke (85 Punkte), b = 2×a (0 Punkte); analog für Realisierungszeit: f(x) = [1 − (x−a)/a] × 10. Gesamtpunktzahl = Summe der Punkte aus 14.1 + 14.2 + 14.3.

KI-Hinweis: Alle drei Zuschlagskriterien samt Gewichtung (in Punkten, Gesamtsumme 100), Bewertungsformeln und Bewertungsmaßstäben sind vollständig dokumentiert.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Gegenstand und Ausbauziel

Auftragsgegenstand: Planung, Errichtung und Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Erschließungsgebiet der Stadt Marktoberdorf (definiert durch Übersichtskarte und georeferenzierte Adressliste).

Zielbandbreite: mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Download und Upload) am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude – für 100 % der förderfähigen Adressen im Ausbaugebiet.

Technologie: P2P-fähiges Netz (Point-to-Point), zukunfts- und upgradefähig.

Eigentum: Das errichtete Netz wird Eigentum des Telekommunikationsunternehmens (TKU).

Fördermodell und Vertrag

Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Die Stadt Marktoberdorf leitet Bundesfördermittel (50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) und ggf. Landesmittel als Investitionskostenbeihilfe an das TKU weiter. Grundlage ist die Gigabit-Richtlinie 2.0 (31.03.2023, Fassung 13.01.2025) sowie der Bewilligungsbescheid des Bundes.

Vertragslaufzeit: 7 Jahre ab Vertragsbeginn (Zweckbindungsfrist).

Betrachtungszeitraum Wirtschaftlichkeitslücke: mindestens 7 Jahre ab Inbetriebnahme.

Eigenleistung: Maßnahmen im Erschließungsgebiet, die der Sicherstellungsverpflichtung gem. § 146 Abs. 2 Satz 2 TKG unterliegen, werden als Eigenleistung anerkannt; Eigenmittelbeitrag mindestens 10 % der Fördersumme (sofern keine Übernahme durch das Land vorgesehen).

Leistungsbestandteile im Detail

Planung: Erstellung einer Ausbauplanung gemäß Leistungsbeschreibung, Einheitlichem Materialkonzept (Version 5.0.2) und GIS-Nebenbestimmungen; Bestätigung der BNetzA-Infrastrukturatlas-Daten; Prüfung und Nachweis möglicher Mitnutzung vorhandener Infrastruktur.Bau: Komplette Leitung, Koordination und Kontrolle aller Bau-, Planungs- und Vermessungsleistungen; Einholung aller behördlichen Genehmigungen; Errichtung passiver Infrastruktur (Kabel, Leerrohre, Kabelschächte, ggf. Masten); Nutzung bestehender Infrastruktur, wo technisch möglich; Mitverlegung mit kommunalen Tiefbaumaßnahmen; Berücksichtigung der im Förderbescheid genannten nicht-förderfähigen Adressen (u.a. Schwendener Str. 38 und 2.084 Adressen mit bestehender Gigabitversorgung).Hausanschlüsse: Herstellung der Anschlüsse bis zur Netzabschlusseinheit (FTTB), kostenlos für zustimmende Hauseigentümer während des Ausbaus; alternativ Leerrohr-Vorbereitung ('homes passed'), wenn keine Gestattung oder kein erreichbarer Eigentümer.Aktive und passive Netzelemente sowie Erschließungsmaßnahmen.Betrieb: für die Dauer der Zweckbindungsfrist (mind. 7 Jahre), einschließlich Endkundendienste zu marktüblichen Konditionen und Einhaltung der im Angebot angegebenen Reaktions- und Entstörzeiten.

Geplante Tiefbaumaßnahmen und Baugebiete

Das TKU hat die im Erschließungsgebiet geplanten bzw. laufenden kommunalen Tiefbaumaßnahmen zu berücksichtigen und Synergien zu nutzen:

Ausbau Roßbergstraße: voraussichtlich 2027/2028Hinterm Schloss (BPL 76, 38 Grundstücke): 2025/2026 – voraussichtlich 2026Sulzschneid Nordost (BPL 73, 20 Grundstücke): 2027/2028 – voraussichtlich 2028Leuterschach 3. BA (BPLÄ 50, 23 Grundstücke): 2027Bertoldshofen Nordost (BPL 86, 33 Grundstücke): 2028/2029Gschlatt Süd (1. BPLÄ 51, bis zu 171 Grundstücke): voraussichtlich 2029/2030, ggf. früherer 1. BA wg. Bauturbo

Bestehende FTTC-/FTTB/H-Infrastruktur aus früheren Förderverfahren nach Bayerischer Breitbandrichtlinie ist vorhanden; Nutzbarkeit und Kapazitäten sind direkt mit dem Eigentümer zu klären. Kommunale Infrastruktur ist nicht vorhanden. Weitere Hinweise liefern der Infrastrukturatlas der BNetzA und das Rauminformationssystem Bayern (RISBY/Grabungsatlas).

Open Access / Netzzugang

Das TKU muss einen offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene gewähren:

Aktive Infrastruktur: mindestens 7 Jahre ab InbetriebnahmePassive Infrastruktur (z.B. Kabelschächte, Masten): ohne zeitliche Beschränkung

Voraussetzungen:

Vollständige Entbündelung gem. EU-Leitlinien (ABl. EU 2013/C 25/01)Zugang zu allen Vorleistungsprodukten gem. Anhang II der EU-LeitlinienEinhaltung der bundesweiten Vorleistungspreise (Stand 23.12.2024) oder nachweisliche UnterschreitungBereitschaft zur Mitnutzung der eigenen passiven Infrastruktur durch andere Bieter (Infrastrukturmitnutzung)

Der offene Netzzugang gilt sowohl für die geförderte als auch für die bereits existierende Infrastruktur des Netzbetreibers.

Termine und Meilensteine im Vertrag

Baubeginn: spätestens 12 Wochen nach VertragsinkrafttretenAnzeige Baubeginn: mindestens 2 Wochen vor erstem SpatenstichInbetriebnahmezeitpunkt: vom TKU im Angebot angegebenAusbauplanung: innerhalb von 6 Wochen nach ZuschlagBerichte: Quartalsberichte während der Bauphase (Trassenkilometer, fertiggestellte Hausanschlüsse), jährlicher Zwischennachweis bis 30.04.Dokumentation: Übermittlung an die zentrale Informationsstelle (Infrastrukturatlas) 8 Wochen nach FertigstellungVerwendungsnachweis: 1 Monat vor Vorlage-VerwendungsnachweisWirtschaftlichkeitslücken-Berechnung (real): 4–5 Monate nach Ablauf der ZweckbindungsfristKündigungsrecht bei Verzug: 6 Monate nach InbetriebnahmezeitpunktStillegungsabsicht: 6 Monate vor Ablauf der Zweckbindungsfrist anzeigen

Vom Angebot einzutragende Eckwerte

Im Angebotsblatt sind drei Pflichtfelder zu befüllen:

1. Wirtschaftlichkeitslücke (Höhe in Euro)

2. Ausbauzeitraum (Anzahl ganzer Monate ab Vertragsschluss)

3. Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (ja/nein) – 5 Punkte bei Einsatz, 0 Punkte ohne

Im Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke ist die Wirtschaftlichkeitslücke rechnerisch zu belegen. Das Angebot ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Zwingende Ausschlussgründe (Abschnitt III)

Bewerber werden zwingend ausgeschlossen, wenn sie eine der folgenden Fragen mit NEIN beantworten:

III.1: Keine Verurteilung wegen ausgewählter Straftaten (u.a. §§ 129, 129a, 129b, 89c, 261, 263, 264, 299, 108e, 108f, 333, 334 StGB; §§ 232, 233, 233a StGB)III.2: Erfüllung der Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten

Hinweis: Wer eine Eigenerklärung nicht abgeben kann, wird sofort ausgeschlossen (keine Nachfrist).

Fakultative Ausschlussgründe (Abschnitt IV)

Bei NEIN in einem der folgenden Punkte kann der Auftraggeber den Bewerber ausschließen:

IV.1: Kein Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche VerpflichtungenIV.2.1–IV.2.4: Keine Zahlungsunfähigkeit, kein Insolvenzverfahren, keine Liquidation, keine eingestellte TätigkeitIV.3: Keine nachweislich schwere Verfehlung (berufliche Integrität)IV.4: Keine wettbewerbsbeschränkenden VereinbarungenIV.5: Kein Interessenkonflikt im VergabeverfahrenIV.6: Keine Wettbewerbsverzerrung durch VorbereitungsbeteiligungIV.7: Keine mangelhafte Auftragserfüllung bei früheren öffentlichen AufträgenIV.8: Keine schwerwiegende Täuschung bei VergabeunterlagenIV.9.1–IV.9.3: Keine unzulässige Beeinflussung, keine Beschaffung vertraulicher Informationen, keine irreführenden Informationen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

V.1 Eintragung im Berufsregister (z.B. Handelsregister): Eigenerklärung mit Name des Registers und RegisternummerV.2 Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gem. § 5 TKG bei der BNetzA: Nachweis ist zwingend vorzulegen (Kopie)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

V.3 Aktuellster testierter Jahresabschluss: Kopie ist zwingend vorzulegenV.4 Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre: Eigenerklärung mit Jahresangaben

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

V.5 Referenzen für Breitbandausbau: Eigenerklärung mit Details je Referenz (Auftraggeber mit Anschrift und Ansprechpartner, Erbringungszeitraum in den letzten 3 Geschäftsjahren, Wert in Euro, Leistungserbringer, Anzahl ausgebauter Adressen)Mindestens 1 Referenz (Mindestreferenz) ist zwingend; bis zu 4 weitere Referenzen sind optional und werden nur bei Erfüllung der Mindestanforderungen gewertetAuswahl: maximal 3 Bewerber, Punktesystem bis 500 Punkte (max. 100 Punkte je Referenz nach Anzahl ausgebauter Adressen)Bei Punktgleichstand entscheidet: zuerst die bessere Mindestreferenz, dann die weiteren Referenzen, dann das Los

Zusätzliche implizite Anforderung: Fähigkeit zum Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes, Bereitschaft zur Einhaltung aller förderrechtlichen Vorgaben der Gigabit-Richtlinie 2.0 sowie zur Gewährung des offenen Netzzugangs für 7 Jahre.

Selbstreinigung (Abschnitt I Ziffer 7)

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen kann der Bewerber unter folgenden Bedingungen wieder zugelassen werden:

Schadensausgleich gezahlt oder verbindlich zugesagtSachverhalt durch Zusammenarbeit mit Behörden vollständig aufgeklärtTechnische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Verstöße ergriffen

Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe

Eignungsleihe (Ziffer 12): Bewerber können Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Verpflichtungserklärung, dass die Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Eignungsleihe ist bereits mit dem Teilnahmeantrag in Abschnitt II Ziffer 3 zu benennen. Für den Eignungsverleiher sind dieselben Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen wie für den Bewerber selbst (Seiten 1 und 7 sowie Abschnitte III und IV; bei Referenzen zusätzlich Abschnitt V). Leiht der Bewerber die BNetzA-Registrierung oder den Jahresabschluss, sind diese Nachweise zwingend beizubringen.

Hinweis: Wer einem Bewerber berufliche Leistungsfähigkeit leiht (z.B. Referenzen), muss die Leistung auch selbst als Unterauftragnehmer erbringen.

Unterauftragsvergabe: Bei beabsichtigter Einschaltung von Unterauftragnehmern ist die Erklärung nach Abschnitt II Ziffer 2 abzugeben; je Unterauftragnehmer sind Verpflichtungserklärungen nach Abschnitt II Ziffer 4 sowie Seiten 1 und 7 und Eigenerklärungen nach Abschnitten III und IV einzureichen.

Ausschluss von Unterauftragnehmern: Bei zwingenden Ausschlussgründen muss ersetzt werden; bei fakultativen Ausschlussgründen kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.

Verfahrensspezifische Besonderheiten

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (zweistufig); Erstangebote dürfen kommentiert mit Änderungsvorschlägen eingereicht werden (dienen der Verhandlungs-vorbereitung, werden nicht Bestandteil des Angebots)Nebenangebote: nicht zugelassenSprache: DeutschEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): wird als vorläufiger Eignungsnachweis akzeptiert; Auftraggeber kann jederzeit weitere Erklärungen anfordernNachfrist: fehlende/unvollständige Eigenerklärungen können nur auf gesonderte Aufforderung nachgereicht werden (Ausnahme: sofortiger Ausschluss bei Erklärung, die Eigenerklärung nicht abgeben zu können)Bewertung Wirtschaftlichkeitslücke: über separate, im Dokument nicht dargestellte Bewertungsmatrix; 5 Punkte für den Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden, 0 Punkte ohneWiderspruchsfrist gegen den Förderbescheid: 1 Monat ab BekanntgabeAuflagenfrist zur Nicht-Förderfähigkeit von Adressen: 31.03.2027; Auflagenfrist Landesförderung: 30.06.2027; Auflagenfrist Markterkundung: 30.04.2029
Referenzprojekte
1 (Mindestreferenz, zwingend) bis 5 (optional, gewertet) ReferenzenZeitraum: letzte 3 Geschäftsjahre vor Ablauf der TeilnahmefristVolumen: Bewertet nach Anzahl ausgebauter Adressen: ≥3.901 = 100 P., 2.601–3.900 = 75 P., 1.301–2.600 = 50 P., ≤1.300 = 25 P.; maximal 500 Punkte (5×100)

Referenzen für Breitbandausbau (mindestens 1, maximal 5): Jeweils Name des Auftraggebers mit Anschrift und Ansprechpartner, Erbringungszeitraum innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, Wert in Euro, Leistungserbringer und Anzahl der ausgebauten Adressen.

Eigenerklärung mit den genannten Angaben; bei Eignungsleihe durch Dritte muss dieser die Leistung als Unterauftragnehmer selbst erbringen.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 49%4–10 · 29%11+ · 22%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 22 erledigt
Teilnahmeantrag – Formulare & Eigenerklärungen
Eignungsnachweise
Angebotsbestandteile (Stufe 2)
Verbindliche Erklärungen
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Stadt Marktoberdorf | Vergabekammer Südbayern Regierung von Oberbayern
Anschrift
87616 Marktoberdorf
Ort
87616 Marktoberdorf
Kategorie
Bayern
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
87616 Marktoberdorf
Bayern

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