Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Marktoberdorf schreibt den flächendeckenden Gigabitausbau in einem unterversorgten Teilgebiet aus. Gesucht wird ein Telekommunikationsunternehmen, das ein gigabitfähiges Breitbandnetz (mindestens 1 Gbit/s symmetrisch) plant, baut und für mindestens 7 Jahre betreibt. Die Stadt leitet dafür Bundesfördermittel als Investitionskostenbeihilfe an den Netzbetreiber weiter (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Gigabit-Richtlinie 2.0).
Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst reichen Interessenten einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen ein. Es werden maximal 3 Bewerber für die zweite Stufe ausgewählt. Diese geben Angebote ab (u.a. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, Ausbauzeitraum, Einsatz alternativer Netztechnologien) und verhandeln mit der Stadt.
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Vertragslaufzeit: 7 Jahre ab Vertragsbeginn.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke85%
Niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke erhält 85 Punkte, 0 Punkte ab dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke, dazwischen lineare Interpolation. Betrachtungszeitraum mind. 7 Jahre ab Inbetriebnahme.
- Realisierungszeit10%
Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten. Geringste Realisierungszeit erhält 10 Punkte, 0 Punkte bei doppelter Realisierungszeit des Bestbieters, dazwischen lineare Interpolation.
- Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden5%
Binäre Bewertung: 5 Punkte wenn alternative Netztechnologien und Verlegemethoden zum Einsatz kommen, 0 Punkte wenn nicht.
Bewertungsfunktion für Wirtschaftlichkeitslücke: f(x) = [1 − (x−a)/a] × 85, wobei a = niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke (85 Punkte), b = 2×a (0 Punkte); analog für Realisierungszeit: f(x) = [1 − (x−a)/a] × 10. Gesamtpunktzahl = Summe der Punkte aus 14.1 + 14.2 + 14.3.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Ausbauziel
Auftragsgegenstand: Planung, Errichtung und Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Erschließungsgebiet der Stadt Marktoberdorf (definiert durch Übersichtskarte und georeferenzierte Adressliste).
Zielbandbreite: mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Download und Upload) am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude – für 100 % der förderfähigen Adressen im Ausbaugebiet.
Technologie: P2P-fähiges Netz (Point-to-Point), zukunfts- und upgradefähig.
Eigentum: Das errichtete Netz wird Eigentum des Telekommunikationsunternehmens (TKU).
Fördermodell und Vertrag
Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Die Stadt Marktoberdorf leitet Bundesfördermittel (50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) und ggf. Landesmittel als Investitionskostenbeihilfe an das TKU weiter. Grundlage ist die Gigabit-Richtlinie 2.0 (31.03.2023, Fassung 13.01.2025) sowie der Bewilligungsbescheid des Bundes.
Vertragslaufzeit: 7 Jahre ab Vertragsbeginn (Zweckbindungsfrist).
Betrachtungszeitraum Wirtschaftlichkeitslücke: mindestens 7 Jahre ab Inbetriebnahme.
Eigenleistung: Maßnahmen im Erschließungsgebiet, die der Sicherstellungsverpflichtung gem. § 146 Abs. 2 Satz 2 TKG unterliegen, werden als Eigenleistung anerkannt; Eigenmittelbeitrag mindestens 10 % der Fördersumme (sofern keine Übernahme durch das Land vorgesehen).
Leistungsbestandteile im Detail
Geplante Tiefbaumaßnahmen und Baugebiete
Das TKU hat die im Erschließungsgebiet geplanten bzw. laufenden kommunalen Tiefbaumaßnahmen zu berücksichtigen und Synergien zu nutzen:
Bestehende FTTC-/FTTB/H-Infrastruktur aus früheren Förderverfahren nach Bayerischer Breitbandrichtlinie ist vorhanden; Nutzbarkeit und Kapazitäten sind direkt mit dem Eigentümer zu klären. Kommunale Infrastruktur ist nicht vorhanden. Weitere Hinweise liefern der Infrastrukturatlas der BNetzA und das Rauminformationssystem Bayern (RISBY/Grabungsatlas).
Open Access / Netzzugang
Das TKU muss einen offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene gewähren:
Voraussetzungen:
Der offene Netzzugang gilt sowohl für die geförderte als auch für die bereits existierende Infrastruktur des Netzbetreibers.
Termine und Meilensteine im Vertrag
Vom Angebot einzutragende Eckwerte
Im Angebotsblatt sind drei Pflichtfelder zu befüllen:
1. Wirtschaftlichkeitslücke (Höhe in Euro)
2. Ausbauzeitraum (Anzahl ganzer Monate ab Vertragsschluss)
3. Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (ja/nein) – 5 Punkte bei Einsatz, 0 Punkte ohne
Im Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke ist die Wirtschaftlichkeitslücke rechnerisch zu belegen. Das Angebot ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (Abschnitt III)
Bewerber werden zwingend ausgeschlossen, wenn sie eine der folgenden Fragen mit NEIN beantworten:
Hinweis: Wer eine Eigenerklärung nicht abgeben kann, wird sofort ausgeschlossen (keine Nachfrist).
Fakultative Ausschlussgründe (Abschnitt IV)
Bei NEIN in einem der folgenden Punkte kann der Auftraggeber den Bewerber ausschließen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zusätzliche implizite Anforderung: Fähigkeit zum Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes, Bereitschaft zur Einhaltung aller förderrechtlichen Vorgaben der Gigabit-Richtlinie 2.0 sowie zur Gewährung des offenen Netzzugangs für 7 Jahre.
Selbstreinigung (Abschnitt I Ziffer 7)
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen kann der Bewerber unter folgenden Bedingungen wieder zugelassen werden:
Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe
Eignungsleihe (Ziffer 12): Bewerber können Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Verpflichtungserklärung, dass die Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Eignungsleihe ist bereits mit dem Teilnahmeantrag in Abschnitt II Ziffer 3 zu benennen. Für den Eignungsverleiher sind dieselben Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen wie für den Bewerber selbst (Seiten 1 und 7 sowie Abschnitte III und IV; bei Referenzen zusätzlich Abschnitt V). Leiht der Bewerber die BNetzA-Registrierung oder den Jahresabschluss, sind diese Nachweise zwingend beizubringen.
Hinweis: Wer einem Bewerber berufliche Leistungsfähigkeit leiht (z.B. Referenzen), muss die Leistung auch selbst als Unterauftragnehmer erbringen.
Unterauftragsvergabe: Bei beabsichtigter Einschaltung von Unterauftragnehmern ist die Erklärung nach Abschnitt II Ziffer 2 abzugeben; je Unterauftragnehmer sind Verpflichtungserklärungen nach Abschnitt II Ziffer 4 sowie Seiten 1 und 7 und Eigenerklärungen nach Abschnitten III und IV einzureichen.
Ausschluss von Unterauftragnehmern: Bei zwingenden Ausschlussgründen muss ersetzt werden; bei fakultativen Ausschlussgründen kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
Verfahrensspezifische Besonderheiten
Referenzen für Breitbandausbau (mindestens 1, maximal 5): Jeweils Name des Auftraggebers mit Anschrift und Ansprechpartner, Erbringungszeitraum innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, Wert in Euro, Leistungserbringer und Anzahl der ausgebauten Adressen.
Eigenerklärung mit den genannten Angaben; bei Eignungsleihe durch Dritte muss dieser die Leistung als Unterauftragnehmer selbst erbringen.