Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Technische Hochschule Brandenburg beschafft 16 Mini-PCs inklusive Maus und Tastatur nach festgelegter technischer Spezifikation sowie eine Pauschale für Transport- und Lieferkosten.
Wesentliche Mindestanforderungen je Gerät:
Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt. Angebote werden ausschließlich elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Wertung erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Für die Wirtschaftlichkeit ist allein der niedrigste Preis entscheidend.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenMini-PCs – Technische Mindestanforderungen je Gerät
Es sind 16 Stück Mini-PCs mit folgender Mindestausstattung zu liefern:
Die konkreten Produktbezeichnungen und -beschreibungen sind mit dem Angebot in Form einer Eigenerklärung separat beizufügen.
Transport- und Lieferkosten
Für Anlieferung und Transport an die Technische Hochschule Brandenburg ist eine Pauschale (1 Stück) zu bepreisen. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle.
Erfüllungsort und Rahmenbedingungen
Erfüllungsort: Technische Hochschule Brandenburg, Magdeburger Str. 50, 14770 Brandenburg an der Havel.
Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Wertung erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1, integriert)
Der Bieter muss durch Eigenerklärung bestätigen, dass insbesondere folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:
Persönliche Angaben und Nachweise (Angebotsdeckblatt)
Mit dem Angebot sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Mindestanforderungen BbgVergG (Formular 5.3, integriert)
Der Bieter muss sich zur Einhaltung der Mindestanforderungen verpflichten:
Sanktions-Compliance (Eigenerklärung Russlandbeziehungen)
Der Bieter sowie Unterauftragnehmer/Lieferanten, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne der EU-Sanktionsverordnungen aufweisen. Verboten sind insbesondere: