Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht es?
Die Landeshauptstadt Saarbrücken lässt vor Beginn umfangreicher Straßenumbauarbeiten in der Innenstadt den baulichen Zustand angrenzender Gebäude dokumentieren – die sogenannte außergerichtliche Beweissicherung. So können eventuelle Schäden durch die späteren Bauarbeiten später sauber beurteilt werden.
Was ist zu tun?
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Honorar/Preis100%
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtbild und Methodik
Im gesamten Untersuchungsgebiet werden die an die umzugestaltenden Verkehrsflächen angrenzenden Gebäude außen in Augenschein genommen – sozusagen als vorsorgliche Bestandsaufnahme, um den Zustand vor den Bauarbeiten zu dokumentieren.
Methode:
Zeitfenster: Bestandsaufnahme beginnt direkt nach Zuschlagserteilung, die fertige Dokumentation muss bis spätestens 31.10.2026 vorliegen – also deutlich vor dem voraussichtlichen Baustart der Tiefbauarbeiten (Mitte/Ende September 2026).
Hintergrund: Die Baumaßnahme ist Teil des Städtebauförderungs-Modellprojekts „CongressCultureCity 2.0" der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Bereiche 1–3: die drei Straßenabschnitte
Die Beweissicherung umfasst drei eng zusammenhängende Bereiche rund um das Haus Berlin – alle werden zusammenhängend aufgenommen (eine gestaffelte Aufnahme ist laut Ausschreibung ungünstig):
Bereich 1 – Haus Berlin:
Bereich 2 – Straßenzug Hafenstraße süd:
Bereich 3 – Straßenzug Kohlwaagstraße:
Digitale Aufbereitung und Lieferung
Eventualpositionen für Zusatzleistungen
Für Leistungen, die über den oben beschriebenen Umfang hinaus gehen, sind im Leistungsverzeichnis zwei Eventualpositionen vorgesehen – sie kommen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zum Einsatz:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung (Eigenerklärung)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Damit bestätigt der Bieter unter anderem:
Wichtig für Nachunternehmer: Jeder Nachunternehmer muss eine gleichlautende Eigenerklärung vorlegen.
Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung)
Aus den Vertragsbedingungen ergibt sich die folgende Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung:
Tariftreue und Mindestentlohnung (Saarland)
Der Bieter muss mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß Saarländischem Tariftreue- und Mindestlohngesetz abgeben. Verpflichtet wird u.a. die Zahlung von Mindestlohn bzw. tariflichem Entgelt sowie die gleichwertige Behandlung von Leiharbeitnehmern. Nach Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern sind deren entsprechende Verpflichtungserklärungen unverzüglich und unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Hinweis zu weitergehenden Nachweisen
Auf Verlangen der Vergabestelle können zusätzlich Nachweise verlangt werden, u.a. Verpflichtungserklärungen gemäß Verpflichtungsgesetz, Unterlagen zu den eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmern (Namen, Arbeitsstunden, Bruttolöhne, Beschäftigungsunterlagen) sowie Bonitäts- bzw. Referenznachweise. Konkrete Anforderungen an Referenzprojekte (etwa Mindestanzahl, Projektvolumen oder Vergleichbarkeit) sind den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht detailliert zu entnehmen.