Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Land Baden-Württemberg (Vermögen und Bau, Amt Ludwigsburg) schreibt den Neubau von Kleinspielfeldern im Rahmen des Ersatzneubaus der Sport- und Schwimmhalle auf dem Campus der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg (Reuteallee 32) aus.
Gefragt sind Garten- und Landschaftsbauarbeiten rund um mehrere neue Sportflächen: 3 Tennisplätze (Kunststoff), 1 Kunstrasen-Fußballplatz, 1 Kleinspielfeld (Kunststoff) und 3 Beachvolleyballfelder – inklusive Erdarbeiten, Entwässerung, Beleuchtung, Zäune, Pflaster, Bepflanzung, Rasen und Pflegearbeiten.
Die Bauarbeiten laufen im laufenden Hochschulbetrieb, Ausführungszeitraum ist 09.11.2026 bis 30.06.2027. Angebote sind elektronisch in Textform (qualifizierte Signatur/Siegel) bis 14.09.2026, 24:00 Uhr einzureichen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen, Nebenangebote nicht.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Leistungsbeschreibung und Ortsangabe
Standort: Reuteallee 32, 71634 Ludwigsburg – Campus der Pädagogischen Hochschule (PH, Geb. 15) im Rahmen des Ersatzneubaus der Sport- und Schwimmhalle.
Ausführungszeitraum: 09.11.2026 (Beginn) bis 30.06.2027 (abnahmereife Fertigstellung) – verbindliche Vertragsfristen.
Bauzeit im laufenden Betrieb: Sämtliche Arbeiten sind im laufenden Hochschulbetrieb auszuführen. Lärmemissionen sind auf das unvermeidliche Minimum zu begrenzen.
Vertragliche Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft 5 %, Mängelansprüchebürgschaft 3 % der Abschlagszahlungen.
Dokumentationspflicht: Vollständige Revisionsunterlagen 4 Wochen vor Abnahme in 3-facher Ausfertigung (Papierordner A4 + digital) inkl. Fachunternehmererklärungen, Prüfzeugnisse, Werkstattzeichnungen, Bedienungsanleitungen, Bautagebücher und Abnahmeprotokolle.
Tägliche Bautagesberichte mit Uhrzeiten, Personalstärke, Leistungen, Materialien und Ereignissen sind zu führen.
Kommunikation: Datenaustausch über PlanTeam-Server (PTS), Teilnahme an wöchentlichen Baustellenbesprechungen, elektronische Rechnungsstellung über den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg.
Baustelleneinrichtung und Abbrucharbeiten
Einrichtung, Vorhaltung und Rückbau der Baustelle über ca. 7 Monate (Schutzzaun, 2 Baustellentore, 2 Chemie-Toiletten, Amphibienschutzzaun für 5 Monate, Pollerleuchtenlagerung ca. 6 Monate, Stammschutz, Wurzelbereichsschutz).
Abbrucharbeiten umfassen: Rückbau der Baustelleneinrichtungsfläche, Belagsflächen, Tennisplatzbelag (Kunststoff), Ballfangzäune, Sportgeräte (Tore, Netze), Drainage, Fundamente, Bestandsbepflanzung, Zufahrtsflächen, Regenentwässerung und alte Versorgungsleitungen.
Erdarbeiten und Geländeflächen
Erdarbeiten für Kunststoffflächen (Tennis), Kunstrasenflächen (Fußball/Hockey, Kleinspielfeld) und Sandspielflächen (Beachvolleyball) sowie Fundamente und Leitungsgräben.
Dazu gehören: Oberbodenabtrag, Boden lösen, planieren, Untergrund verdichten (Verformungsmodul EV2 ≥ 45 MPa), Aushub für Einzel- und Streifenfundamente, Trinkwasser-/Kabel-/Entwässerungsgräben, Verfüllung mit Kies/Sand, Schotter- und Kiestragschichten, Filtervlies sowie Herstellung des Planums.
Technische Anlagen – Entwässerung, Brauchwasser, Beleuchtung
Entwässerung: Verlegung von Abwasserkanälen aus PP (DN 110–DN 200) mit Formstücken, Dränageleitungen DN 80/DN 160, Schächten, Versickerungsgruben, Entwässerungsrinnen D400/B125 und Hofabläufen sowie Anschluss an den Bestand.
Brauchwasser: Trinkwasserleitung PE 80 DN/OD 63 SDR 11 inkl. Formstücke (Winkel, T-Stück, Muffe, Kappe), Kugelhahn, Übergangsverschraubung, Druckprüfung.
Beleuchtung: Kabelverlegung NYY-J 5×4 RE, Schutzrohre, 23 Pollerleuchten BEGA 84239K3, zugehörige Fundamente, Kabelschächte, Wiedereinbau bestehender Leuchten, Strom- und Wasserversorgungspoller.
Baukonstruktionen, Zaunanlagen und befestigte Flächen
Baukonstruktionen: Stufenanlage, Ballfangzaunanlagen (für Tennisplätze, Kleinspielfeld und Kunstrasenfeld, teils 4 m/6 m hoch), Tore und Türen, Ballfangnetzanlage für Beachvolleyballfeld.
Zaun- und Toranlagen: Doppelstabmatten-Zäune (H = 2 m und 1,4 m), End-/Eck-/Torpfosten, Drehflügeltor (4 m lichte Weite), feuerverzinkt und pulverbeschichtet in RAL 7016.
Befestigte Flächen: Untergrundverfestigung, Frostschutz- und Tragschichten, Pflasterflächen, Kunststoffbeläge für Tennis (2.045 m²), Kleinspielfeld (1.485 m²) und Kunstrasen Fußball (970 m²), Beachvolleyball-Sandflächen (675 m³ Sand), Linierungen und weitere Einbauten wie Feuerwehr-/Brandschutzzeichen.
Sportflächen mit besonderen Qualitätsanforderungen
Kunststoffbeläge Tennis/Kleinspielfeld auf Acrylbasis mit Linierungen.
Kunstrasen-Fußball/Hockeyplatz (44 m × 22 m): gebundene elastische Tragschicht (Polyurethan, mind. 20 % biobasiert), Kunststoffrasen (PE, mind. 20 % Post-Consumer-Recycling-Anteil), Sandausgleich und Linierungen. Zwingend erforderliche Nachweise: RAL-Gütezeichen GZ 944/1 inkl. Module /2, /3, /5, /6, ISCC-Plus-Zertifikate für PU-Binder und PE-Garn, Typenprüfung EN 15330-1:2013 und Eignungsprüfung DIN 18035-7:2019 durch ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Prüflabor.
Beachvolleyballfelder (3 Stück, 28 m × 20 m): Quarzsand 40–50 cm (DVV-Beach 2, Körnung 0,063/2, mit DVV-anerkanntem Eignungsnachweis), Betoneinfassung, Dränage, Netzpfosten-Bodenhülsen, Markierungs-Set.
Sportgeräte und Ausstattung
Lieferung und Montage von Sportgeräten: Tennis-, Volleyball-, Handball-, Basketball- und Beach-Volleyballanlagen inkl. Tore, Netze, Pfosten, Bodenhülsen/-verankerungen, Basketballanlage mit Körben sowie Sperrpfosten.
Weitere Ausstattung: Abfallbehälter, Sitzbänke, Pollerleuchten (BEGA 84239K3).
Für einige Produkte (z. B. Bodenhülsen, Basketballanlage, Zaun-Elemente) ist eine Produktnennung erforderlich, weil sie im Bestand bereits verbaut sind – konkrete Lieferadressen sind im LV hinterlegt (z. B. Gotthilf Benz Turngerätefabrik).
Vegetationsarbeiten, Pflanzungen und Rasen
Vegetationsarbeiten: Bodenlockerung, Sand-/Düngemittel-Einarbeitung, Feinplanum, Pflegemaßnahmen am Bestand.
Pflanzungen: Bäume (u. a. Tilia cordata, Pinus nigra, Alnus × spaethii), Sträucher (u. a. Corylus avellana, Prunus padus, Viburnum opulus, Cornus mas, Euonymus alatus) inkl. Pflanzgruben, Verankerung und Stammschutz.
Rasen: Ansaat von Gebrauchsrasen RSM 2.3 mit 25 g/m² (Mischungsnummerbescheid als Nachweis).
Pflege, Entsorgung und Dokumentation
Fertigstellungspflege über eine Vegetationsperiode (ca. 12 Monate) ab Bauabnahme: Lockern, Wässern, Düngen, Mähen, Nachsanden.
Entwicklungspflege über 3 Vegetationsperioden (ca. 36 Monate) nach Abnahme der Fertigstellungspflege: Lockern, Durchputzen, Düngen, Wässern, Mähen, Formschnitte.
Entsorgung: Sortenreine Entsorgung aller anfallenden Materialien (Boden, Bitumen, Metall, Holz, Kunststoff, gemischte Bauabfälle) gemäß LAGA-Zuordnung (Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) und AVV-Schlüsseln 170504, 170302, 200201, 170407, 170101, 170201, 170203, 170904 inkl. Nachweisen über Berechtigung, Annahme und ggfs. Abfallwirtschaftsbehörde.
Stundenlohnarbeiten (Bauvorarbeiter, Baufacharbeiter, Bauhelfer, LKW-Fahrer, Maschinenführer) dürfen nur auf Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden – Ansätze sind ins Angebot einzustellen.
Abfallwirtschaftliche Pflichten gemäß KrWG (Anzeige nach § 53, Erlaubnis nach § 54) sind zu beachten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEigenerklärung zur Eignung und Präqualifikation
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) abzugeben. Optional kann eine Präqualifikation nachgewiesen werden (PQ-Nummer im Angebotsschreiben angeben). Fehlende Nachweise werden im Verfahren nachgefordert.
Für Bietergemeinschaften gilt: KMU-Status (< 250 Beschäftigte, ≤ 50 Mio. € Umsatz oder ≤ 43 Mio. € Bilanzsumme) wird nur anerkannt, wenn der überwiegende Auftragsanteil durch KMU-Partner erbracht wird.
Stammpersonalquote (zwingende Mindestanforderung)
Der Bieter muss erklären, dass er Bauleistungen zu mindestens 70 % mit betriebseigenem Stammpersonal erbringt. Für eingesetzte Nachunternehmer/Dritte gilt dieselbe Quote: mindestens 70 % des übertragenen Leistungsumfangs müssen von deren Stammpersonal ausgeführt werden.
Vor Baubeginn ist ein Verzeichnis der eingesetzten Arbeitskräfte (eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter der Dritten getrennt) in Textform zu übergeben. Personalwechsel sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Auf Anforderung ist ein Verzeichnis über das notwendige Stammpersonal vorzulegen.
Unvollständige oder falsche Angaben können zum Angebotsausschluss, zur Kündigung des Bauvertrages und zum Ausschluss von künftigen Ausschreibungen führen.
Sanktionsbezogener Ausschlussgrund (EU-VO 2022/576)
Der Bieter muss eine Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen abgeben. Ein Bezug zu Russland liegt vor bei:
Bei Eignungsleihe (Unterauftragnehmer, Lieferanten, Eignungsverleiher) mit Russland-Bezug: max. 10 % des Auftragswerts zulässig. Verträge mit Russland-Bezug müssen seit 10.10.2022 beendet sein.
Technische Leistungsfähigkeit und Produktnachweise
Fähigkeit zur Ausführung aller geforderten Gewerke (Erdarbeiten, Pflaster-/Bordsteinarbeiten, Zaun-/Toranlagen, Sportgeräte-Montage, Begrünungs- und Pflegearbeiten) sowie zur fachgerechten Umsetzung der einschlägigen Normen (VOB, DIN, EN, ZTV- und RAL-Vorgaben).
Zusätzlich sind produkt- bzw. qualitätsbezogene Nachweise zu erbringen – diese ergeben sich unmittelbar aus den LV-Positionen und sind Voraussetzung für die Wertbarkeit des Angebots:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Bieterebene)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist über die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) darzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse dieser Dritten über das Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu belegen; auf Verlangen sind Kalkulationsunterlagen der Nachunternehmer vorzulegen.