Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Gemeinde Moormerland für Sanitärarbeiten (Gewerk Sanitärinstallation, KG 410) im 2. Bauabschnitt des Neubaus des Rathauses Moormerland, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland.
Es handelt sich um eine Einzelmaßnahme (keine Losaufteilung). Die Leistung umfasst die komplette Sanitärinstallation inkl. Abwasser- und Wasseranlagen, Wärmedämmung, Sanitärobjekte (Waschtisch, WC, Urinal, Ausgussbecken, Küchenspülen), Brandschutz, Wartung sowie Zusatzleistungen für die DGNB-Silber-Zertifizierung.
Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform 'Deutsches-Ausschreibungsblatt.de' einzureichen, Angebotsfrist ist der 24.09.2026 um 12:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 08.11.2026.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAbwasseranlagen (LV-Bereich 411)
Lieferung und Montage des schallgedämmten PP-Rohrsystems (mineralverstärkt, DVGW-/DIN-konform) in den Dimensionen DN 50 – DN 100, inkl. Formstücke, Bogen, Abzweige, Sifonbogen, Doppelmuffen, Reduzierstücke und Bodenabläufe.
Die Leitungen sind entsprechend den Dachaufsichts- und haustechnischen Plänen zu führen. Dachentwässerung umfasst Attika- (DN 100), Not- (DN 100, mit Anstauring) und Freispiegelentwässerung (DN 100). Eine Druckprobe nach DIN 1986 ist durchzuführen.
Wasseranlagen (LV-Bereich 412)
Edelstahlrohre nach DVGW GW 541 (DN 15 – DN 22) sowie Mehrschichtverbundrohre PE/AL/PE (DN 16 – DN 25) mit zugehörigen Armaturen, Freistromventilen, Strömungsteiler-Gruppen, Außenwandventilen und Probenahmeventilen.
Bei längeren Stillstandszeiten sind elektronische Spüleinrichtungen vorzusehen. Wärmedämmung der Rohrleitungen in PE-Schaum (B1/B2) bzw. Mineralwolle (A2) gemäß aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) und DIN 1988. In Technikräumen und Bewegungsbereichen ist die Dämmung mit Stahl-Blechummantelung auszuführen, in Rohbeton reiß- und trittfest. Die Trinkwasseranlage ist nach der Montage zu spülen und einer Trinkwasseranalyse durch ein akkreditiertes Labor zu unterziehen.
Sanitärobjekte und Einrichtungsgegenstände (LV-Bereich 412.03)
Lieferung und Montage der Sanitärobjekte, u. a.:
Einzelanschlüsse sind in den Bemessungen DN 12 (Bewässerung), DN 20 (Duschen), DN 50 (Entwässerung), DN 100 (WC-Anschluss) und DN 12 (Heizkörper) auszuführen. Anschlüsse mit OK Muffe (= OKRB) und Einlaufanschlüsse auf Rohfußboden anordnen.
Brandschutz und Durchführungen (LV-Bereich 419.01)
Verschließen der Rohrdurchführungen mit Brandschutzmörtel und Einbau von Brandmanschetten DN 50 – DN 100. Rohrabschottungen R90 für Edelstahlrohre sind herzustellen. Zu erbringende Wanddurchbrüche und Kernbohrungen sind nach Vorgabe des Auftraggebers staub- und lärmarm auszuführen. Außenwand- und Bodendurchdringungen sind dicht gegen drückendes Wasser auszubilden, Fundamentkreuzungen mit Dehnungspolster zu versehen.
Wartung nach VDMA 24186 (LV-Bereich 419.02)
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung der Sanitärinstallation für die ersten fünf Jahre nach Abnahme gemäß VDMA 24186. Die Wartung umfasst jährliche Wartungspauschalen (1. – 5. Jahr). Die Zuschlagsfrist für die Wartung verlängert sich auf 8 Wochen nach Abnahme.
DGNB-Silber-Zertifizierung (LV-Bereich 419.04)
Zur Unterstützung der DGNB-Silber-Zertifizierung des Rathauses sind schadstoffarme, umweltverträgliche Bauprodukte einzusetzen. Die Baustellenabwicklung muss lärm-, staub- und abfallarm erfolgen. Eine Abstimmung mit dem DGNB-Auditor und den Projektbeteiligten ist durchzuführen. Alle deklarierten Produkte sind mit Nachweisen (technische Datenblätter, EPDs, Merkblätter) zu dokumentieren. Produktnachweise sind mindestens 21 Tage vor Bestellung und 21 Tage vor Einbau vorzulegen. Bei Produktaustausch ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Allgemeine Ausführungsanforderungen (Dachaufsicht/Allg. Hinweise)
Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Ausreichende Dehnungsbögen in Rohrleitungen sind vorzusehen. Sichtmontagen (Wickelfalzrohr, Dämmungen) sind in sauberster Form auszuführen. Die Dachfläche von 358,46 m² umfasst 317,92 m² extensive Begrünung und 66,52 m² Flachdach mit 2 % Gefälle. Die Dachentwässerung ist in den vorgegebenen Bemessungen (Attika, Notüberlauf, Freispiegel) auszuführen. Die Einbindung der Wärmepumpe (Heizung/Kälte), der PV-Planung und der Lüftungsleitungen DN 70 unter den Sparren ist im Zuge der Sanitärplanung zu koordinieren.
Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Nachweisverordnung (NachwV). Verwertungs- und Beseitigungsnachweise sind vom Auftragnehmer zu führen. Kosten der Verwertung sind in die Einheitspreise einzurechnen, Kosten der Beseitigung sind zu benennen. Bei Andienungspflicht für gefährliche Abfälle ist eine Bestätigung der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung (zwingend mit Angebotsabgabe)
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Alternativ genügt der Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) oder die Erklärung als KMU (< 250 Beschäftigte, ≤ 50 Mio. € Jahresumsatz). Der Bieter muss erklären, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Zwingende Ausschlusskriterien
Registereintragungen und Nachweise (auf Verlangen)
Bei Aufforderung (Shortlisting) sind folgende Nachweise vorzulegen:
Fachliche Eignung
Gemäß Angebotsschreiben (VHB 213) und Eigenerklärung (VHB 124) ist die fachliche Eignung für die Ausführung von Sanitärinstallationsarbeiten nachzuweisen. Bei Aufforderung sind drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Kalenderjahre vorzulegen, mit Angaben zu: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Mitarbeitern, Baumaßnahmenart und Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
Allgemeine Eignungskriterien gemäß VOB-Angebotsschreiben: Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit.
Mindestlohn- und Tariftreue (NTVergG)
Mit dem Angebot ist die NTVergG-Erklärung (Bau- oder Dienstleistungen) abzugeben. Der Auftragnehmer und seine Nach- bzw. Verleihunternehmen sind zur Zahlung von Mindestentgelten gemäß MiLoG, AEntG und AÜG verpflichtet. Bei schuldhaften Verstößen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Netto-Auftragssumme fällig (max. 10 % bei mehreren Verstößen). Der Auftraggeber behält weitgehende Kontrollrechte, einschließlich der Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen. Bei nicht unerheblicher Nichterfüllung besteht ein fristloses Kündigungsrecht.
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind diese bereits bei Angebotsabgabe im Formular VHB 233 zu benennen (OZ/Leistungsbereich, Beschreibung der Teilleistungen, Name des Unternehmens, Checkbox 'Betrieb auf Leistung eingerichtet'). Auf Verlangen ist eine Sicherheitsauskunft/Unterauftragnehmer-Verpflichtungserklärung (VHB 126) vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung aller Mitglieder in Textform (VHB 234) abgeben, einen bevollmächtigten Vertreter benennen und die gesamtschuldnerische Haftung übernehmen. Auf Verlangen ist eine fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung vorzulegen.
Abfallwirtschaftliche Eignung
Bei Andienungspflicht für gefährliche Abfälle oder bei alternativen Verwertungs-/Beseitigungslösungen hat der Bieter nachzuweisen, dass die vorgesehenen Anlagen berechtigt sind und die Betreiber die Annahme bestätigen. Verwertungs-/Beseitigungsträger sind auf Verlangen zu benennen und haben eine Einverständniserklärung zur Auskunftserteilung an die Abfallwirtschaftsbehörde abzugeben. Erforderlich sind ferner die Anzeige nach § 53 KrWG und die Erlaubnis nach § 54 KrWG.