Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Landeshauptstadt Mainz (Gebäudewirtschaft) schließt eine nichtexklusive Rahmenvereinbarung über verschiedene Bauleistungen zu festgelegten Einheitspreisen – im sogenannten Open-House-Verfahren. Das bedeutet: Mehrere Bauunternehmen können sich während der gesamten Laufzeit (01.08.2026 bis 31.07.2027) bewerben und werden nach Prüfung zugelassen. Es findet keine klassische Angebotswertung statt – Eignungskriterien, Leistungen und Preise stehen vorher fest.
5 Lose (Gewerke):
Gegenstand: Kleinere, nicht vorhersehbare Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten in städtischen Gebäuden (Schulen, Kitas, Feuerwehrhäuser, Bürgerhäuser usw.) im Stadtgebiet Mainz. Aufträge werden bei Bedarf einzeln abgerufen – pro Einzelauftrag bis 20.000 € netto (in der Regel deutlich weniger). Reaktionszeit: max. 3 Arbeitstage, in dringenden Fällen 24 Stunden.
Wichtig: Leistungen dürfen nur im eigenen Betrieb erbracht werden – Nachunternehmer und Eignungsleihe sind ausgeschlossen. Pro Los ist ein eigener Zulassungsantrag nötig, einzureichen ausschließlich über die Vergabeplattform subreport/ELViS.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenbedingungen für alle Lose
Loseüberblick
Die Rahmenvereinbarung umfasst 5 Lose; jedes Los kann einzeln oder in Kombination beantragt werden (pro Los separater Zulassungsantrag):
| Los | Gewerk | Maßgebliche Norm |
|-----|--------|------------------|
| 1 | Bodenbelagsarbeiten | DIN 18365 |
| 2 | Fliesen- und Plattenarbeiten | DIN 18352 |
| 3 | Putz-, Maler- und Lackierarbeiten | DIN 18363 |
| 4 | Trockenbauarbeiten | DIN 18340 |
| 5 | Rohbauarbeiten | DIN 18300, 18306, 18330, 18331, 18459 |
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsanforderungen (für alle Lose)
Die Bewerber müssen ihre Eignung über die gesamte Vertragslaufzeit (01.08.2026 – 31.07.2027) nachweisen. Geprüft werden:
Zusätzlich müssen zwingende und fakultative Ausschlussgründe geprüft werden – z. B. schwere Verfehlungen (Betrug, Bestechung, Insolvenzdelikte, Wettbewerbsabsprachen), Einträge im Wettbewerbsregister oder laufende Insolvenzverfahren.