Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR schreibt die Übernahme und stoffliche Verwertung von Hartkunststoffen (PE, PP, PS) öffentlich aus.
Der Auftragnehmer stellt 9 Abrollcontainer (36–40 m³) an 7 Standorten im Rems-Murr-Kreis, organisiert den Transport zur eigenen Aufbereitungsanlage und verwertet die Kunststoffe dort stofflich. Die jährliche Menge beträgt ca. 250 Mg.
Es handelt sich um ein Los (keine Losaufteilung). Vertragslaufzeit: 01.01.2027–31.12.2028, mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr.
Angebote sind elektronisch über die Plattform subreport (ELViS) bis zum 08.09.2026 um 11:00 Uhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Das errechnete (Brutto-) Gesamtentgelt ist Kriterium für die Wirtschaftlichkeit. Die preisliche Auswertung erfolgt durch einen Vergleich der Summe der angebotenen Gesamtentgelte (brutto) für die gesamte Vertragslaufzeit. Eine Entgeltanpassung wird nicht berücksichtigt. Die Umsatzsteuer wird mit 19 % angesetzt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenContainerbereitstellung und Standorte
9 Abrollcontainer (jeweils 36–40 m³) sind an folgenden 7 Standorten im Rems-Murr-Kreis vorzuhalten:
| Standort | Menge ca. | Container |
|---|---:|---:|
| Entsorgungszentrum Winnenden | 90 Mg/a | 2 |
| Entsorgungszentrum Backnang-Steinbach | 50 Mg/a | 2 |
| Entsorgungszentrum Schorndorf | 40 Mg/a | 1 |
| Entsorgungszentrum Kaisersbach | 20 Mg/a | 1 |
| Wertstoffhof Waiblingen | 25 Mg/a | 1 |
| Wertstoffhof Winterbach | 15 Mg/a | 1 |
| Wertstoffhof Welzheim | 10 Mg/a | 1 |
| Gesamt | ~250 Mg/a | 9 |
Die Container werden auf Abruf getauscht: an Standorten mit 1 Container binnen 2 Werktagen, an Standorten mit 2 Containern binnen 3 Werktagen. Jährliche UVV-Prüfung der Container ist durchzuführen.
Übernahme und Transportlogistik
Aufbereitung und stoffliche Verwertung
Anforderungen an Auftragnehmer und Betrieb
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen Kunststoffverwertung:
Aufbereitungsanlage:
Weitere technische Voraussetzungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB / § 31 UVgO)
Bieter dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB i.V.m. § 31 Abs. 2 S. 4 UVgO und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1–4 und Nr. 8 GWB sowie § 124 Abs. 2 GWB aufweisen – nachzuweisen über Bietererklärung C als Eigenerklärung. Schwerpunkte:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB zu prüfen (u. a. Wettbewerregistereintragungen, Mindestlohnverstöße). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied einzeln beizubringen.
Vertragliche und rechtliche Anforderungen
Kunststoffverwertung: mindestens 50 Mg pro Jahr (Summe der Referenzen), nachgewiesen für mindestens zwei Jahre im Zeitraum 2023–2025
Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume (Eigenerklärung); Kapazitäten anderer Unternehmen können unter § 34 UVgO eingebracht werden.