Öffentliche Spielflächen, Emden / Reinigungs- und Pflegearbeiten
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Emden vergibt die Reinigung und Pflege von 92 öffentlichen Spielflächen im Stadtgebiet für den Zeitraum vom 01.02.2027 bis 31.01.2028.
Die Leistung umfasst die regelmäßige Reinigung der Flächen, Spielgeräte, Fallschutz- und Sandflächen, Abfallbehälter, Wege und Rasenflächen sowie Grünpflege, Heckenschnitt und bedarfsweise Zusatzleistungen. Der Auftrag wird als ein Los ausgeschrieben; Nebenangebote sind ausgeschlossen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis70%
Gesamtwertung des Angebotspreises für die Reinigungs- und Grünpflegearbeiten sowie Pflege von Aufprallflächen und Sandkästen.
- Werkstatt für Menschen mit Behinderung15%
Berücksichtigung bzw. Bonierung von Angeboten anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung; Nachweis ist beizufügen.
- Personaleinsatz7.5%
Anzahl der Mitarbeiter vor Ort je Durchgang und Tag für die variousen Pflege- und Grünpflegearbeiten sowie eingesetzte Fahrzeuge.
- Reaktionszeit5%
Zeitraum zwischen Benachrichtigung durch den Auftraggeber und Beginn unvorhersehbarer erforderlicher Arbeiten.
- Zusätzliche Leistungserbringung2.5%
Zusätzliche Leistungen wie Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, De- und Montage von Spielplatzgeräten oder Ausstattungselementen sowie kurzfristige Instandsetzungsarbeiten.
Bewertung nach einer Bewertungsmatrix mit den Kriterien Preis, Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Personaleinsatz, Reaktionszeit und zusätzliche Leistungserbringung.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFlächen und Pflegeumfang
Zu pflegen sind insgesamt 92 Flächen im Stadtgebiet Emden: 67 Spielplätze, 10 Bolzplätze, 14 stillgelegte Spielplätze und eine sonstige Fläche. Die Anlage weist insgesamt 122.954 m² Spielfläche, 479 Spielplatzgeräte, 9.975 m² Fallschutz- und Sandflächen, 806 Abfallbehälter, 58.571 m² Rasen, 6.594 laufende Meter Hecken und 1.707 laufende Meter Gräben aus.
Die Pflege erfolgt grundsätzlich mindestens wöchentlich. Abweichende Intervalle bestehen unter anderem für drei täglich, zwei zweimal wöchentlich und zwei dreimal wöchentlich zu pflegende Flächen sowie für monatlich zu pflegende stillgelegte Flächen und eine sonstige Fläche. Eine Fläche ist derzeit wegen Verpachtung ausgenommen. Die besonderen Einzelfallregelungen der Flächenanlage sind zu beachten.
Reinigung
Die Spielflächen einschließlich umlaufender Verkehrsflächen, Rinnsteine und Zuwegungen sind zu reinigen. Dabei sind Abfälle, Wildkraut, Glas, gefährliche Gegenstände, Tierfekalien, Laub und Äste zu entfernen. Abfallbehälter sind bei jedem Pflegedurchgang zu entleeren.
Holz-, Stahl- und Kunststoffspielgeräte sowie Ausstattungselemente sind auf Verschmutzungen zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Zwei Wasserspielgeräte einschließlich Sand, Matsch, Fremdkörpern, Auffangbecken und Abflussrinnen sind zu reinigen. Fallschutzflächen und Sandbereiche sind tiefgründig aufzulockern und zu egalisieren; Wildkraut ist einschließlich Wurzeln zu entfernen. Wege, Verkehrsflächen, Pflasterfugen und Bordsteinkanten sind von Wildkraut freizuhalten.
Grünpflege
Rabatten und Abpflanzungen sind monatlich zwischen dem 01.05. und 31.10. zu pflegen. Hecken und Strauchhecken sind zweimal jährlich beidseitig zu schneiden und örtlich möglich auf 1,00 m Höhe zurückzuschneiden; das Schnittgut ist zu entfernen.
Rasenflächen sind 14-mal zwischen dem 01.04. und dem 31.10. mit einer Schnitthöhe von 3 cm zu mähen. Mähgut und Abfälle sind aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Bei Hanglagen und umstehenden Objekten ist spurfrei mit geeigneten Geräten zu arbeiten. Gräben und Böschungen werden nach Einzelabruf ausgemäht beziehungsweise gereinigt.
Maschinelle Sandreinigung und Bedarfsleistungen
Die maschinelle Sandreinigung umfasst 620 m² am Burgplatz zweimal monatlich, 86 m² am Brauersgraben sechsmal jährlich und 205 m² am Eisenbahndock sechsmal jährlich. Weitere Sandflächen können nach Bedarf gereinigt werden. Die Eignung der eingesetzten Maschinen ist auf Anforderung nachzuweisen.
Böschungsschnitt, Grabenreinigung, zusätzliche Rasenflächen und thermische Wildkrautentfernung werden nach Bedarf erbracht. Größere Ablagerungen sind nach vorheriger Absprache zu entfernen.
Entsorgung, Sicherheit und Dokumentation
Sämtliche Abfälle, Ablagerungen, Grünschnitt, Mähgut, Straßenkehricht und Wildkraut sind zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen; die Entsorgungskosten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Größere Ablagerungen sind spätestens am Morgen des darauffolgenden Werktages zu entfernen.
Die Arbeiten dürfen keine Gefährdung von Kindern oder Dritten verursachen. Erforderlichenfalls ist Sicherungspersonal einzusetzen. Schäden und offensichtliche Gefahrenquellen sind unverzüglich zu melden. Geeignete Fahrzeuge und Geräte sind bereitzustellen; Personenkraftwagen gelten für die Abfuhr von Ablagerungen als nicht geeignet. Wöchentliche Arbeitsnachweise in Listenform sind vorzulegen; eine elektronische Übermittlung ist möglich.
Einsatz und Leistungsumfang
Für die regelmäßigen Pflegearbeiten ist der gleichzeitige Einsatz von mindestens zwei Teams erforderlich. Jedes Team muss mindestens eine ausgebildete Fachkraft als Teamleitung einsetzen. Die Einsatzkräfte sind zu beaufsichtigen, ausreichende Vertretung ist sicherzustellen und das Personal muss sich gegenüber dem Auftraggeber und Dritten als Mitarbeiter des Auftragnehmers ausweisen können.
Der Auftragnehmer stellt Fahrzeuge, Maschinen und Geräte bereit. Zusätzliche Leistungen können sich durch Änderungen am Aufgabenumfang ergeben. Beschädigungen an Flächen oder Ausstattung sind zu melden und fachgerecht zu beheben, soweit dies möglich ist; andernfalls ist nach Rücksprache ein geeignetes Unternehmen einzubeziehen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmenseignung und vergleichbare Leistungen
Das Unternehmen muss zur Durchführung der regelmäßigen Reinigungs- und Pflegearbeiten geeignet sein und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Eigenerklärung erfasst vergleichbare Umsätze aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren. Ein Mindestumsatz ist nicht angegeben.
Personal, Qualifikation und Sorgfalt
Für die regelmäßigen Arbeiten sind mindestens zwei Teams, eine ausreichende Vertretung und die Aufsicht der Einsatzkräfte sicherzustellen. In jedem Team ist mindestens eine ausgebildete Fachkraft als Teamleitung einzusetzen, beispielsweise mit einer Qualifikation als Gärtnerin oder Gärtner, Gehilfin oder Gehilfe des Garten- und Landschaftsbaus oder einer vergleichbaren oder höherwertigen Qualifikation. Die für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte eingesetzten Personen müssen über die erforderliche fachliche Ausbildung und Erfahrung verfügen.
Das Personal ist vor der ersten Tätigkeit schriftlich auf die besondere Sorgfaltspflicht und Gefahren für Spielplatznutzer hinzuweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und auf Anforderung nachzuweisen.
Technik, Fahrzeuge und Entsorgung
Der Auftragnehmer muss geeignete Fahrzeuge, Geräte und erforderlichenfalls Sicherungspersonal bereitstellen. Die Eignung der für die maschinelle Sandreinigung eingesetzten Maschinen ist auf Anforderung nachzuweisen. Für die Entsorgung ist auf Anforderung ein Nachweis der fachgerechten Entsorgung zu erbringen.
Für angebotene De- und Montageleistungen an Spielplatzgeräten sowie kurzfristige Instandsetzungsarbeiten in Holz oder Metall ist der Nachweis einer sachkundigen Person nach DIN EN 1176-7 beizufügen. Das eingesetzte Personal ist entsprechend zu unterweisen.
Formale Nachweise und Erklärungen
Mit dem Angebot sind die Eigenerklärung zur Eignung oder ein Präqualifikationsnachweis beziehungsweise die EEE, die Sanktionserklärung, die Erklärung zum NTVergG sowie gegebenenfalls Nachunternehmer-, Bietergemeinschafts- und Fremdkapazitätsverzeichnisse vorzulegen. Die Eigenerklärung zur Eignung erfasst außerdem Registereintragung, Steuer- und Sozialversicherungspflichten, Berufsgenossenschaft, Insolvenz- und Zuverlässigkeitsangaben.
Ein Nachweis als anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung ist für den entsprechenden Zuschlagvorteil vorzulegen. Ein Sachkundenachweis Qualifikation Fachkraft Baumpflege oder gleichwertig wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe verlangt.
Referenzen
Mindestens eine vergleichbare Referenz ähnlicher Größenordnung ist zu benennen. Das Angebotsschreiben sieht außerdem eine gegebenenfalls auszufüllende Referenzliste mit drei vergleichbaren Referenzprojekten vor. Für die drei Referenzen sollen Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum angegeben werden. Ein Mindestauftragswert ist nicht genannt.
Mindestens eine vergleichbare Referenz ähnlicher Größenordnung; das Angebotsschreiben sieht gegebenenfalls eine Referenzliste mit drei vergleichbaren Referenzprojekten vor.
Vergleichbare Reinigungs- und Pflegeleistungen. Bei drei Referenzen sind Ansprechpartner, Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum anzugeben; Bescheinigungen können auf Verlangen angefordert werden.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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