Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Technische Hochschule Brandenburg (TH Brandenburg) verlängert bestehende Software-Wartungsverträge (Business Support) für drei Produkte aus dem Micro Focus / Open Text-Umfeld. Es handelt sich um eine Lieferleistung (keine Dienstleistung) ohne Losaufteilung.
Was zu beschaffen ist:
Wichtige Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Für die Wirtschaftlichkeit ist allein der niedrigste Preis entscheidend.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Beschaffung
Beschafft werden Verlängerungen von Software-Wartungsverträgen (Business Support) für drei Produkte. Die Lizenzen werden für den Fachbereich Wirtschaft der Technischen Hochschule Brandenburg verlängert.
| Position | Produkt | Menge |
|---|---|---|
| 1.1 | ZENworks Configuration Management – Renewal Business Support | 95 Stück |
| 1.2 | Open Enterprise Server – Renewal Business Support | 160 Stück |
| 1.3 | Filr Standard – Renewal Business Support | 300 Stück |
Es handelt sich um eine Lieferleistung (Softwarelizenzen); die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.
Vertragslaufzeit
Die Laufzeit der verlängerten Business-Support-Verträge beträgt jeweils 36 Monate (3 Jahre):
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (§§ 123-124 GWB)
Über das Angebotsformular ist zu erklären, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Dazu zählen u.a.:
Sanktionsbezogene Eignung (Russlandbezug)
Bieter müssen erklären, dass sie nicht in den Personenkreis des Art. 5k) Abs. 1 EU-VO 833/2014 (i.d.F. VO (EU) 2022/576) fallen. Das bedeutet u.a.:
Mindestanforderungen nach BbgVergG
Der Bieter muss die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz rechtsverbindlich unterzeichnen. Dazu gehört u.a. die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts (mind. 13,00 € brutto nach BbgVergG; ab 01.01.2026: 13,90 € nach MiLoG) sowie die Bereitschaft zu Lohnnachweisen und Stichprobenkontrollen. Diese Anforderungen müssen ggf. auch Nachunternehmern weitervertraglich auferlegt werden.