Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lädt pharmazeutische Unternehmen dazu ein, sich einer Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte anzuschließen. Das Verfahren läuft fortlaufend – jederzeit können neue Hersteller beitreten.
Worum es geht: Es werden keine Produkte beschafft, sondern Rabattverträge für bereits zugelassene Arzneimittel abgeschlossen. Die genauen Wirkstoffe und Darreichungsformen sind in 17 Losen festgelegt – darunter u. a. Asthma-Sprays, Augentropfen, Tabletten und Kapseln. Die Rabatt-Höhe ist vorgegeben und nicht verhandelbar.
Was zu tun ist:
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 01.02.2025 – 31.01.2027.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Hersteller verpflichten sich, der DRV Knappschaft-Bahn-See für bestimmte Arzneimittel einen festgelegten, nicht verhandelbaren Rabatt zu gewähren.
Die Vereinbarung steht im sogenannten Zulassungsmodell – jederzeit können neue pharmazeutische Unternehmer beitreten. Eine Begrenzung der Vertragspartner findet nicht statt.
Laufzeit
Die Rahmenvereinbarung läuft vom 01.02.2025 bis 31.01.2027 (24 Monate).
Die Beitrittsfrist endet am 05.12.2026, 23:59 Uhr MEZ.
Art der Lieferung
Die Lose sind als Lieferaufträge (supplies) klassifiziert. Erfüllungsort ist Deutschland, vorzugsweise Nordrhein-Westfalen.
Zu liefern sind die jeweiligen Arzneimittel gemäß der in den Losen festgelegten Wirkstoffe und Darreichungsformen zu den vereinbarten Rabattkonditionen.
Teilnahme (Beitritt)
Bieter geben einen Beitrittsantrag ab. Mit Annahme durch den Auftraggeber wird der Rabattvertrag Vertragsbestandteil.
Die Einreichung kann handschriftlich unterschrieben per Post (§ 126 BGB) oder mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail (§ 126a BGB) erfolgen.
Sprache
Verfahrenssprache: Deutsch.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtliche Stellung
Der Bieter muss pharmazeutischer Unternehmer oder eine Arbeitsgemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG sein.
Marktzulassung
Für das jeweilige Arzneimittel (entsprechend ATC-Code und Darreichungsform) ist eine gültige Zulassung oder Genehmigung nachzuweisen.
Rechtliche Konformität
Vertragliche Annahme
Bereitschaft, die vorgegebenen, nicht verhandelbaren Rabattkonditionen zu akzeptieren.
Form der Einreichung
Die Einreichung kann handschriftlich (§ 126 BGB) per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB) per E-Mail erfolgen.
Nachweisführung
Einreichung ausgefüllter Eigenerklärungen (Unternehmensdaten, Steuer- und Sozialversicherungsstatus) sowie erforderlicher Nachweise (Zulassung, ggf. GMP-Konformität).