Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht: Der Spitzenverband schließt eine offene Rahmenvereinbarung mit pharmazeutischen Unternehmen über Rabatte auf bestimmte Arzneimittel-Wirkstoffe. Pharmazeutische Unternehmer können der Vereinbarung jederzeit beitreten. Die Vertragsbedingungen sind festgelegt und nicht verhandelbar.
Was gefordert wird: Teilnehmen dürfen nur pharmazeutische Unternehmer (oder Arbeitsgemeinschaften solcher), die das jeweilige Arzneimittel in den Verkehr bringen dürfen. Es gibt 7 Lose für verschiedene Wirkstoffe (z. B. Alitretinoin, Bimatoprost, Meropenem, Metronidazol, Spironolacton).
Wichtigste Frist: Angebote können bis zum 05.04.2028 um 23:59 Uhr eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rahmenvereinbarung
Geschlossen wird eine offene Rahmenvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V über Rabatte auf Arzneimittel. Die Vereinbarung läuft vom 01.06.2026 bis 31.05.2028 (2 Jahre). Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit jederzeit möglich.
Die Vertragsbedingungen einschließlich der Rabatthöhe sind für alle Teilnehmer einheitlich und nicht verhandelbar.
Was die Vertragspartner leisten
Zugelassene pharmazeutische Unternehmer verpflichten sich, für den jeweiligen Wirkstoff (das jeweilige Los) einen festgelegten Rabatt auf das Arzneimittel zu gewähren. Im Gegenzug erhalten sie die Möglichkeit, ihre Produkte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend zu vermarkten.
Beitrittsmöglichkeit
Die Rahmenvereinbarung ist als sog. Zulassungsmodell ausgestaltet: Eine unbegrenzte Anzahl pharmazeutischer Unternehmer (oder Arbeitsgemeinschaften solcher) kann jederzeit beitreten. Ein gesonderter, terminierter Beitrittsschluss ist nicht vorgesehen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulässige Bieter
Teilnehmen dürfen ausschließlich pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitsgemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG.
Bewertung der Eignung
Die Eignung wird anhand von Fähigkeit (ability) und Management-Qualifikation (management qualification) geprüft. Konkrete Mindestumsätze oder Referenzen werden in den vorliegenden Unterlagen nicht gefordert.
Erforderliche Nachweise
Voraussetzung ist eine gültige Marktzulassung bzw. eine gültige Hersteller- oder Vertriebslizenz für das Produkt des jeweiligen Loses. Außerdem dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 f. GWB vorliegen.