Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Salzgitter lobt einen offenen Ideenwettbewerb für die rund 11,7 Hektar große Fläche Marienbruch in Salzgitter-Lebenstedt aus. Gesucht werden städtebaulich-freiraumplanerische Konzepte für ein hochwertiges, zukunftsorientiertes und klimaresilientes Wohngebiet. Teilnehmen können Teams aus Architekt:innen/Stadtplaner:innen zusammen mit Landschaftsarchitekt:innen (oder interdisziplinäre Büros, die beide Fachrichtungen abdecken). Das Verfahren ist einphasig und richtet sich nach den Regeln für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Eingereicht wird anonym über die Vergabeplattform DTVP.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWettbewerbsgegenstand
Gefragt ist ein städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb (Architektenwettbewerb gemäß § 5 Abs. 3 RPW 2013) für das rund 11,7 ha große Gebiet Marienbruch in Salzgitter-Lebenstedt. Das Areal grenzt an sehr unterschiedliche Nutzungen: städtischer Festplatz, Gewerbegebiet, bestehende Wohnbebauung, Kleingartenanlagen und Sportanlagen. Diese heterogene Umgebung soll in das Konzept einbezogen werden.
Planerische Ziele
Die Stadt will mit dem Wettbewerb neuen, qualitativ hochwertigen Wohnraum schaffen, um Salzgitter attraktiver zu machen – besonders für junge Menschen und Familien – und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Eingebettet sind die Überlegungen in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt aus 2012. Gefordert werden Antworten auf Themen wie klimaresiliente Siedlungsentwicklung, Wohnungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen und eine gute Einbindung in das städtebauliche Umfeld.
Aufgabenfeld Städtebau
Zu liefern ist ein städtebauliches Konzept für das Marienbruch-Gebiet: Bebauungsstruktur, Erschließung, Nutzungsverteilung, Dichte, Wohnungsmix und der Umgang mit den Bestandsstrukturen im Umfeld. Klimaresilienz und eine zukunftsorientierte Ausrichtung sind ausdrücklich gefordert.
Aufgabenfeld Freiraumplanung
Ebenso gefordert ist ein freiraumplanerisches Konzept: Freiflächen, Wegeverbindungen, Übergänge zu den angrenzenden Festplatz-, Gewerbe-, Kleingarten- und Sportflächen sowie klima- und freiraumökologische Aspekte. Beide Fachdisziplinen (Stadtplanung/Architektur und Landschaftsarchitektur) sind ausdrücklich zusammenzudenken.
Verfahrensrahmen
Das Verfahren ist offen, einphasig und folgt den Regeln für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Eingereicht wird anonym auf Deutsch. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach qualitativen Kriterien. Im Fall einer Beauftragung sind die Verfassenden bereit und in der Lage, die Architektenleistungen zu übernehmen.
Hintergrundmaterialien
Als Anlagen zum Verfahren liegen u.a. vor: eine Flurstücksübersicht, Bodenkarten (Auszug aus dem NIBIS Kartenportal), eine Fotodokumentation des Areals sowie das ISEK 2012 der Stadt Salzgitter. Diese Unterlagen dienen als Hintergrund- und Arbeitsmaterial für die Erarbeitung des Konzepts.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung – Teamkonstellation
Teilnehmen dürfen Teams oder Arbeitsgemeinschaften, die beide Fachdisziplinen abdecken:
Büros, die nur eine der beiden Fachrichtungen abdecken, sind nicht teilnahmeberechtigt.
Berufliche Befähigung
Die berufliche Eignung wird über die Eintragung in der Architektenkammer nachgewiesen (Eintragungsnummer ist im Formblatt Verfassende einzutragen). Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Auslobung und § 4 Abs. 2 RPW 2013.
Ausschlussgründe und Eigenerklärungen
Mit der Verfassererklärung ist zu versichern:
Leistungsfähigkeit und Vertretung
Die bevollmächtigte Vertretung der Arbeitsgemeinschaft/des Büros muss zeichnungsberechtigt sein und das Team bei Vertragsverhandlungen vertreten können. Bankverbindung (IBAN) und Erreichbarkeit am Tag des Preisgerichts (Telefon, E-Mail) sind anzugeben.
Anonymität
Das gesamte Verfahren bis zum Abschluss ist anonym. Die Verfassererklärung ist in einem neutralen, undurchsichtigen, verschlossenen und mit Kennzahl versehenen Umschlag abzugeben. Verstöße gegen die Anonymität können zum Ausschluss führen.