Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land schreibt Bauarbeiten zur Instandsetzung des Brückenbauwerks B 13 sowie zur Sanierung angrenzender Teile des Wirtschaftsweges in Contwig (66497, Rheinland-Pfalz) aus.
Was ist zu tun?
Es handelt sich um ein Los. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Ausführung beginnt in Kalenderwoche 8/2027 und endet voraussichtlich in Kalenderwoche 32/2027 (ca. 24 Wochen Bauzeit).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenHauptmaßnahme Brücke B 13
Instandsetzung des Brückenbauwerks B 13 in Contwig (Außenlage). Dazu gehören:
Straßen- und Wegebau (Wirtschaftsweg)
Sanierung der angrenzenden Teilabschnitte des Wirtschaftsweges mit folgenden Leistungen:
Rahmenbedingungen zur Ausführung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Pflichtnachweise)
Bieter müssen ihre Fachkunde mit folgenden Nachweisen belegen:
Diese Nachweise sind zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Bescheinigungen vorzulegen:
Die Freistellungsbescheinigung ist als sonstiger Nachweis bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Präqualifikation und Eigenerklärungen
Es genügt wahlweise einer der folgenden Nachweise:
Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die gleichen Anforderungen (entweder Präqualifikation oder Eigenerklärung auf Verlangen). Erfolgt eine Beteiligung über Präqualifikation, ist die Registriernummer im Verzeichnis anzugeben. Im Fall der engeren Wahl sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen (bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Vertraulichkeit / Zugangsvoraussetzung
Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung als Schutz vertraulicher Informationen – dies ist Zugangsvoraussetzung zum Verfahren.