Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet pharmazeutischen Unternehmen im Open-House-Modell nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Betamethason und für Antibiotika (ATC-Code D07CC01) an.
Was bedeutet Open-House? Jedes interessierte pharmazeutische Unternehmen kann beitreten – es gibt keine Auswahlentscheidung und keine individuellen Verhandlungen. Die Vertragsbedingungen sind für alle Teilnehmer gleich.
Wichtige Punkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand sind nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Betamethason und für Antibiotika (ATC-Klassifikation D07CC01). Die Verträge werden auf Grundlage von § 130a Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 130c Abs. 1 SGB V geschlossen.
Open-House-Modell
Es handelt sich um ein offenes Verfahren: Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können beitreten. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Vertragsinhalte und Konditionen sind für alle Teilnehmer einheitlich – individuelle Verhandlungen sind ausgeschlossen.
Laufzeit und Beitritt
Ausschlüsse
Arzneimittel gemäß der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) sind vom Vertragsgegenstand ausgeschlossen.
Vorbehalt der AOK
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland behält sich vor, die nicht-exklusiven Open-House-Verträge während der Laufzeit durch exklusive Rabattverträge aus EU-weiten Ausschreibungen zu ersetzen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnehmerkreis
Teilnehmen können alle pharmazeutischen Unternehmen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Auswahlentscheidung – grundsätzlich ist jedes pharmazeutische Unternehmen beitragsberechtigt.
Eignungsnachweise
In den vorliegenden Unterlagen sind keine spezifischen Eignungsnachweise oder Qualifikationsanforderungen definiert. Detaillierte Anforderungen sind den vollständigen Vertragsunterlagen zu entnehmen, die über die DTVP-Plattform oder direkt bei der AOK erhältlich sind.
Hinweis zum Verfahren
Das Open-House-Modell ist rechtlich kein öffentlicher Auftrag im Sinne der EU-Vergaberichtlinie. Eine Unterwerfung unter das Vergaberecht ist nicht beabsichtigt, soweit nicht rechtlich verpflichtend.