Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schreibt im Wege des Open-House-Modells nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dimethylfumarat aus.
Was bedeutet Open House?
Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die Dimethylfumarat-Präparate in Deutschland vertreiben dürfen, können dem Vertrag zu einheitlichen Konditionen beitreten. Es gibt kein Auswahlverfahren und keine Verhandlungen – wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält den Vertrag.
Wichtige Eckdaten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dimethylfumarat (ATC-Code L04AX07).
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Es findet kein Auswahlverfahren statt, alle Teilnehmer erhalten identische Vertragskonditionen.
Zu liefernde Arzneimittel
Lieferort & Logistik
Vertragslaufzeit & Beitritt
Kündigung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerkehrsfähigkeit der Arzneimittel
Die angebotenen Arzneimittel müssen in Deutschland zugelassen und verkehrsfähig sein.
Nachweis:
Stellung als pharmazeutischer Unternehmer
Das teilnehmende Unternehmen muss pharmazeutischer Unternehmer für die angebotenen Arzneimittel sein. Dies ist mit dem Beitritt nachzuweisen.
Ausschlussgründe
Ein Vertragsbeitritt ist nicht möglich, wenn Ausschlussgründe vorliegen – u. a.:
Sprache der Einreichung
Alle einzureichenden Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen.