Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Molsidomin an – im sogenannten Open-House-Modell.
Was bedeutet das?
Dies ist kein klassisches Vergabeverfahren – es handelt sich um einen Vertragsbeitritt zu einheitlichen Konditionen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Molsidomin (ATC-Code C01DX12).
Verfahrensmodell: Open-House
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Arzneimittel, die in der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V gelistet sind (Kinderarzneimittel).
Lieferort
Eisenberg (PLZ 67304), Deutschland.
Hinweis zur Vertragsbeendigung
Die AOK behält sich vor, die Open-House-Verträge durch im Rahmen europaweiter Ausschreibungen erzielte exklusive Rabattverträge zu ersetzen. In diesem Fall enden die Open-House-Verträge automatisch. Kündigungsrecht: 6 Wochen zum Monatsende.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGrundsatz: Open-House ohne Auswahlentscheidung
Es handelt sich ausdrücklich um ein Open-House-Modell ohne klassische Eignungsprüfung oder Auswahlentscheidung. Die Teilnahme steht grundsätzlich jedem pharmazeutischen Unternehmen offen, das die Voraussetzungen für den Vertrieb von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Molsidomin erfüllt.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Konkrete vertragliche Voraussetzungen (z. B. pharmazeutische Zulassung, GMP-Standards) sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen, die bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland anzufordern sind.
Hinweis zum Vergabecharakter
Dies ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich aus Transparenzgründen. Klassische Eignungskriterien (Befähigung, wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit) und Zuschlagskriterien sind nicht anwendbar.