Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schließt nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Oxycodon und Naloxon ab. Verträge werden im sogenannten Open-House-Modell angeboten: Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann zu jederzeit einheitlichen Bedingungen beitreten – ohne Auswahlentscheidung und ohne individuelle Verhandlungen.
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand
Abschluss nicht-exklusiver Arzneimittelrabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1 SGB V.
Abgrenzung & Voraussetzungen
Vertragsrahmen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAdressatenkreis
Vertragspartner können ausschließlich pharmazeutische Unternehmen werden (Hersteller bzw. Lieferanten der Arzneimittel).
Verkehrsfähigkeit der Arzneimittel
Voraussetzung ist, dass nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Nachweis:
Sicherheitsleistung
Es ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen.
Ausschlussgründe
Die im Dokument genannten nationalen Ausschlussgründe müssen nicht vorliegen, u. a.:
Hinweis zum Verfahren
Es handelt sich ausdrücklich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Die Bezeichnung „Offenes Verfahren" ist lediglich der Nutzung des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt – die im Dokument vorsorglich gemachten Angaben zu Rechtsbehelfen etc. gehen über das rechtlich Verpflichtende hinaus.