Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland lädt pharmazeutische Unternehmen dazu ein, sich an nicht-exklusiven Rabattverträgen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Prednison (ATC-Code H02AB07) zu beteiligen.
Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Verfahren – das bedeutet: Es gibt keine Auswahl unter den Bietern. Jedes qualifizierte pharmazeutische Unternehmen kann zu einheitlichen Bedingungen beitreten, individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
Was Sie tun müssen:
Wichtige Hinweise:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Leistung
Gegenstand ist die Lieferung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Prednison (ATC H02AB07) im Rahmen nicht-exklusiver Rabattverträge nach §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1 SGB V.
Pharmazeutische Unternehmen verpflichten sich, der AOK Rabatte auf die entsprechenden Arzneimittel zu gewähren; im Gegenzug wird die bevorzugte Belieferung bzw. Berücksichtigung im Versorgungsgeschehen angestrebt.
Open-House-Bedingungen
Es handelt sich um ein Open-House-Modell:
Ausgeschlossene Mittel
Kinderarzneimittel gemäß der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V sind vom Verfahren ausgeschlossen und können nicht Vertragsgegenstand sein.
Laufzeit und Beendigung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGrundsatz: Kein klassisches Vergabeverfahren
Beim Open-House-Modell handelt es sich ausdrücklich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der EU-Vergaberichtlinie. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt nur aus Transparenzgründen.
Daher gibt es keine förmliche Eignungsprüfung und kein Auswahlverfahren – jeder interessierte Marktteilnehmer kann beitreten.
Implizite Voraussetzung für die Teilnahme
Eine Eignungsprüfung im klassischen Sinn findet nicht statt. Voraussetzung für einen sinnvollen Vertragsschluss ist jedoch, dass das anfragende Unternehmen:
Diese Anforderungen ergeben sich aus der Art des Vertrags (Rabattvertrag nach § 130a/130c SGB V), sind aber keine formalisierte Eignungsanforderung im vergaberechtlichen Sinne.