Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schreibt im Open-House-Verfahren nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Raltegravir (ATC J05AJ01) aus. Alle in Deutschland zugelassenen und verkehrsfähigen Raltegravir-Produkte können beitreten – es gibt kein Auswahlverfahren, jeder interessierte pharmazeutische Hersteller bekommt zu den gleichen Bedingungen einen Vertrag.
Was ist zu tun? Pharmazeutische Unternehmen reichen die Vertragsunterlagen ausgefüllt und unterzeichnet ein, weisen die Verkehrsfähigkeit ihres Produkts nach und erklären, dass es kein Kinderarzneimittel gemäß § 35 Abs. 5a SGB V ist. Eine Sicherheitsleistung (z. B. Bankgarantie) ist erforderlich.
Wichtige Termine:
Das Verfahren ist offen gestaltet und ausdrücklich auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen für das Antiretrovirum Raltegravir (ATC-Code J05AJ01).
Vertragsgrundlage sind die Regelungen zu Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen. Gegenstand sind alle in Deutschland zugelassenen und verkehrsfähigen Raltegravir-Produkte (Darreichungsformen und Packungsgrößen), sofern es sich nicht um Kinderarzneimittel handelt, die in der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V geführt werden.
Verfahrensmodell: Open-House
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Es gibt kein Auswahlverfahren und keine Wertung. Jeder interessierte pharmazeutische Hersteller, der die Teilnahmebedingungen erfüllt, kann zu den gleichen, einheitlichen Konditionen beitreten. Mehrere Verträge parallel sind möglich (nicht-exklusiv). Das Verfahren ist ausdrücklich auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Laufzeit & Beitritt
Liefer- und Leistungspflichten
Der Vertragspartner muss in der Lage sein, das Arzneimittel fristgerecht zu liefern und die vereinbarten Rabatte auf den Abgabepreis zu gewähren. Die Lieferung erfolgt über den regulären Vertriebsweg an Apotheken bzw. den Großhandel im Rahmen der Arzneimittelversorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Zukünftige Option
Die AOK behält sich vor, die Open-House-Verträge später durch exklusive Rabattverträge im Rahmen eines separaten EU-Vergabeverfahrens zu ersetzen. In diesem Fall enden die bestehenden Open-House-Verträge automatisch zum jeweiligen Vertragsende.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung als pharmazeutisches Unternehmen
Teilnehmen können ausschließlich pharmazeutische Unternehmen, die in Deutschland zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind (Zulassung gemäß den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere nach §§ 130a/130c SGB V).
Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels
Das angebotene Raltegravir-Produkt muss in Deutschland verkehrsfähig sein. Der Nachweis erfolgt durch:
Kinderarzneimittel gemäß § 35 Abs. 5a SGB V sind ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, insbesondere:
Hierzu ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sicherheitsleistung
Der Bieter muss eine Sicherheitsleistung (z. B. Bankgarantie) bereitstellen. Art und Höhe ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
Technische Leistungsfähigkeit
Der Vertragspartner muss nachweisen, dass er in der Lage ist, das Arzneimittel fristgerecht zu liefern und die vereinbarten Rabatte zu gewähren.