Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet pharmazeutischen Unternehmen an, nicht-exklusive Rabattverträge für den Wirkstoff Ribociclib (ATC L01EF02) abzuschließen.
Wichtig zu verstehen: Dies ist keine klassische Ausschreibung mit Wettbewerb und Zuschlag. Stattdessen können alle interessierten Hersteller jederzeit beitreten – es werden einheitliche Vertragsbedingungen ohne individuelle Verhandlungen angeboten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann mitmachen.
Rahmenzeitraum: 01.05.2025 – 30.04.2027 (maximal 24 Monate).
Beitritt: Jederzeit zum 1. eines Monats möglich. Für einen Vertragsstart zum 01.05.2025 mussten die Unterlagen bis 31.03.2025 eingereicht werden; für spätere Starttermine jeweils bis zum Ende des Vormonats.
Einreichung: Postalisch oder per E-Mail an am_vertraege@rps.aok.de (keine elektronische Vergabeplattform).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss von Rabattverträgen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ribociclib (ATC-Code L01EF02). Ribociclib ist ein Krebsmedikament (Antineoplastikum) und wird zur Behandlung bestimmter Brustkrebserkrankungen eingesetzt.
Die Verträge werden nach den Regelungen zu nicht-exklusiven Rabattverträgen im SGB V ( §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1) geschlossen.
Open-House-Modell – was bedeutet das?
Beim Open-House-Verfahren gilt das Prinzip: Alle können mitmachen. Es gibt keine Auswahlentscheidung, kein Wettbewerbsverfahren und keine Zuschlagserteilung im klassischen Sinn. Die AOK bietet einheitliche Vertragsbedingungen an, die für jedes pharmazeutische Unternehmen gleich sind. Individuelle Preisverhandlungen finden nicht statt.
Ausschlüsse
Nicht teilnehmen können Arzneimittel, die in der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V als Kinderarzneimittel geführt werden.
Geltungsbereich und Laufzeit
Beitrittsmöglichkeiten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenHinweis: Keine klassische Eignungsprüfung
Da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der EU-Vergaberichtlinie handelt, gibt es keine klassischen Eignungskriterien wie Referenzen, Umsatznachweise oder Befähigungsnachweise. Jedes Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, kann beitreten.
Voraussetzungen für den Vertragsschluss
Um dem Open-House-Verfahren beitreten zu können, muss das Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Rechtlicher Hinweis
Die AOK weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Open-House-Modell kein Vergabeverfahren im klassischen Sinne ist. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt dient ausschließlich der Transparenz. Es findet keine Auswahlentscheidung statt – mit jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmen soll ein Vertrag geschlossen werden.